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Fünf Jahre Lebensmittelklarheit: Top 10 der Unklarheiten

Lebensmittelklarheit: Kekse und Blätterteig
© lebensmittelklarheit.de

Etikettenschwindel oder Mogelpackung – seit fünf Jahren können Verbraucher dem Portal Lebensmittelklarheit auffällige Produkte melden. Wir stellen die Top 10 der Produkte vor, die nachträglich vom Hersteller geändert oder ganz vom Markt genommen wurden.

1. Bulgur- statt Couscoussalat

Bei diesem Couscoussalat sucht man den Couscous in der Zutatenliste vergebens, denn enthalten ist Bulgur. In diesem Fall handelt es sich wohl eher um Unaufmerksamkeit, als um bewusste Täuschung. Den Salat gibt es nun jedenfalls  mit der korrekten Bezeichnung „Bulgursalat mit Kichererbsen“ im Handel.

Lebensmittelklarheit Bulgursalat
Bulgur- bzw. Couscoussalat (© lebensmittelklarheit.de)

2. Schwarz gefärbte Oliven

Handelt es sich um sonnengereifte oder dunkel gefärbte Oliven? Bei diesem Produkt ärgerte sich ein Verbraucher, dass die Schwarzfärbung nicht eindeutig gekennzeichnet ist. Ab Dezember findet man eine geänderte Version der Oliven-Verpackung im Handel.

Lebensmittelklarheit / schwarz gefärbte Oliven
Schwarz gefärbte statt sonnengereifte Oliven (© lebensmittelklarheit.de)

3. Reine Natürlichkeit?

„100 % Natur, die reine Natürlichkeit aus Milch und Früchten“ – so warb der Hersteller für diesen Joghurt-Drink. Zusätzlich enthielt das Produkt jedoch reichlich Zucker, Stabilisatoren, und Farbstoffe. Nach Beschwerde gibt es den Joghurt-Drink mittlerweile ohne den verwirrenden Werbespruch zu kaufen.

Lebensmittelklarheit / Joghurtdrink
Joghurtdrink (© lebensmittelklarheit.de)

4. Palmfett und Rapsöl statt Butter

Freundlich lächelt uns „Tante Fanny“ von der Verpackung des Butter-Blätterteiges entgegen. Ein enttäuschter Verbraucher meldete sich bei Lebensmittelklarheit, denn an zweiter Stelle der Zutatenliste tauchen Palmfett und Rapsöl statt Butter auf. Diese ist nur zu 15 Prozent enthalten. Der Hersteller reagierte und nannte das Produkt um in „Frischer Blätterteig mit Butter“.

Lebensmittelklarheit / Blätterteig
Blätterteig (© lebensmittelklarheit.de)

5. Quinoa in aller Munde

Ein Verbraucher war überrascht, dass diese „Doppelkekse mit Quinoa und Zartbittercreme“ hauptsächlich aus Weizen bestehen und der Quinoa-Anteil bei gerade einmal 0,75 % liegt. Schließlich suggerierte die Verpackung, dass deutlich mehr Quinoa enthalten ist. Um künftigen Missverständnissen vorzubeugen, gibt es die Kekse nun unter der Bezeichnung „Doppelkeks mit Zartbittercreme“.

Lebensmittelklarheit / Doppelkeks
Doppelkeks (© lebensmittelklarheit.de)

6. Wo sind die Himbeeren?

Ein Bio-Müsli mit reichlich Himbeeren, würde man bei diesem Produkt denken. Die Himbeeren sind zwar groß auf der Verpackung abgebildet, aber als Zutat kaum enthalten. Das Müsli gibt es mittlerweile in neuer Aufmachung – die Himbeeren sind von der Verpackung verschwunden.

Lebensmittelklarheit / Bio-Müsli
Bio-Müsli mit einem Hauch von Himbeeren (© lebensmittelklarheit.de)

7. Falsches Produkt in der Zutatenliste

Wie beim vermeintlichen Couscoussalat stimmen bei diesem Produkt Name und Inhalt nicht überein. Wer BBQ Edamame kauft, würde denken, dass auch Edamame enthalten sind, oder? Auf der Zutatenliste finden sich lediglich grüne Bohnen. Hier handelt es sich nicht um Verbrauchertäuschung, sondern um einen simplen Druckfehler. In der Zutatenliste stehen nun korrekterweise „Getrocknete Edamame-Bohnen (Sojabohnen)“.

Lebensmittelklarheit / Edamame
Edamame statt grüner Bohnen (© lebensmittelklarheit.de)

8. Schorle statt Saft

Wer einen „Orange-Holunderblüten-Saft“ kauft, darf laut den rechtlichen Vorgaben auch 100% Fruchtsaft erwarten. In diesem Produkt sind lediglich 32% Frucht enthalten, die Hauptzutat ist natürliches Mineralwasser. Mittlerweile ist diese eigentliche Schorle nicht mehr im Sortiment von Rossmann erhältlich.

Lebensmittelklarheit / Saft
Eher Schorle statt Saft (© lebensmittelklarheit.de)

9. Laktosefrei, warum eigentlich?

Es gibt einige Menschen, die keine Laktose oder kein Gluten vertragen. Leider werden diese „Triggerworte“ auch für Werbezwecke missbraucht, wie dieses Produktbeispiel zeigt. Auf der Perlgraupen-Verpackung steht der Hinweis „laktosefrei“, obwohl dies ein Getreide-Monoprodukt ist. Auf Nachfrage teilte der Hersteller mit, dass viele Verbraucher nachgefragt hätten, ob die Perlgraupen laktosefrei seien. Daraufhin erschien das Produkt mit dem Hinweis. Mittlerweile gibt es das Produkt wieder ohne Hinweis im Handel.

Lebensmittelklarheit / Perlgraupen laktosefrei
Perlgraupen laktosefrei (© lebensmittelklarheit.de)

10. Wo sind die Feigen?

Senf-Sauce mit Feigen ist schon etwas Leckeres. Schade nur, dass bei näherem Blick auf die Zutatenliste 18 % Orangen und nur 5 % Feigen enthalten sind. In diesem Fall wäre der Name Senf-Sauce mit Orangen und Feiger angebrachter, meinte ein Verbraucher aus Berlin. Der Hersteller reagierte und mittlerweile gibt es das Produkt mit 35 % Feigen- und 5 % Orangenanteil. Senf ist nach wie vor mit 0,1 % nur geringfügig enthalten. Wo ist der Senf?

Lebensmittelklarheit Feigen
Senf-Sauce Feigen (© lebensmittelklarheit.de)

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