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Achtung: Die dreisten Tricks der Vergleichsportale

Analyse deckt die Tricks von Vergleichsportalen auf
Foto: CC0 Public Domain / Pexels - olia danilevich

Versicherungen, Finanzanlagen, Reisen oder auch Pflegehilfsmittel sind Produkte, bei denen sich Konsument:innen gerne auf Vergleichsportale verlassen. Zweifel und Vorsicht scheinen aber angebracht, wie eine Analyse zeigt.

Viele Verbraucher:innen verlassen sich auf sie, aber Vergleichsportale arbeiten nach Einschätzung von Wettbewerbshüter:innen längst nicht immer sauber. Die deutsche Wettbewerbszentrale berichtete am Dienstag, dass sie seit dem Frühjahr bei 64 beobachteten Portalen insgesamt 122 Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht festgestellt habe. Am häufigsten würden wichtige Informationen über das Zustandekommen von Rankings und Kundenbewertungen weggelassen. Zudem werde häufig nicht dargestellt, welcher Anteil des Marktes abgedeckt wird.

Tricks der Vergleichsportale: Gutschein für Bewertung

So könnten sich Anbieter günstige Plätze in den Ranglisten kaufen, ohne dass dies zwingend als Werbung gekennzeichnet wäre. Buchbar seien etwa Gold-, Silber-und Bronze-Einträge ebenso wie der Titel „Premium-Partner“. „Besonders bedenklich ist aus unserer Sicht, wenn Portale verschleiern, dass in Rankings solche Anbieter oben gelistet werden, die eine Provision zahlen“, erklärte Rechtsanwalt Martin Bolm. Bei näherer Betrachtung hätten sich auf Finanzportalen vermeintlich objektive Vergleiche lediglich als Linksammlungen zu solchen Anbietern erweisen, die vorher dafür bezahlt haben.

Auch vermeintliche Bewertungen anderer Kund:innen seien mit Vorsicht zu genießen, warnten die Wettbewerbsschützer. So gebe es vielfach keine oder ungenügende Informationen über die Herkunft und Überprüfung der veröffentlichten Bewertungen. Fünf Portale hätten sogar Gutscheine für Bewertungen angeboten, was tendenziell zu positiveren Aussagen führe.

Abmahnung und Klage gegen Portalbetreiber

Bislang hat die privatrechtlich organisierte Zentrale nach eigenen Angaben 33 Abmahnungen verschickt. In 27 Fällen hätten sich die Portalbetreiber verpflichtet, die beanstandete Praxis künftig zu unterlassen. In vier Fällen sei Klage erhoben worden. Untersucht wurden unter anderem Portale zu den Bereichen Pflege, Finanzen und Touristik.

Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation nach eigenen Angaben von mehr als 1.100 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

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