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Anruf-Abzocke: So kannst du dich wehren

Bei Anruf Abzocke: So wehren Sie sich gegen Telefon-Betrüger:innen
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Nervig, zeitraubend, im schlimmsten Fall auch teuer: Betrügereien am Telefon. Doch machtlos sind Betroffene nicht.

Die Masche klingt perfide: Das Telefon klingelt, eine Stimme fragt „Hören Sie mich?“. Wer sich hier ein „Ja“ entlocken lässt, hat im dümmsten Fall gleich einen Vertrag abgeschlossen – wenn Betrüger:innen den Wortfetzen später missbräuchlich verwenden.

Von diesem Trick berichten Verbraucherschützer:innen, ebenso wie von unerlaubten Werbeanrufen und Betrügern, die sich sensible Daten erschleichen wollen. Gerade ältere Menschen reagieren in solchen Situationen oft hilflos. Daher ist Aufklärung wichtig.

Worauf sollte ich bei Anrufen achten?

„Häufig versuchen unseriöse Anrufer, ein bestehendes Vertrauensverhältnis vorzutäuschen, beispielsweise indem sie wahrheitswidrig ein aktuelles Vertragsverhältnis behaupten“, sagt Nadia Affani von der Bundesnetzagentur. Oder sie versuchten, Zeitdruck vorzutäuschen, etwa indem sie behaupteten, der Fernseh- oder Internetempfang werde demnächst gesperrt.

„Seriöse Anbieter wie Banken fragen nie nach Passwörtern oder anderen vertraulichen Informationen“, sagt auch Katja Nonnenkamp-Klüting von der Verbraucherzentrale Bremen. Sie rät außerdem, nie Programme auf dem Computer zu installieren, nur weil ein:e Anrufer:in das verlange. Betrüger:innen könnten so die volle Kontrolle über die eigenen digitalen Daten bekommen – etwa das Onlinebanking.

Wichtig auch: Unbekannte Nummern nie zurückrufen. Manche Betrüger:innen riefen mit einer deutschen Nummer an, legten nach dem ersten Klingeln auf und warteten dann, bis sie zurückgerufen werden. Dieser Rückruf könne für Verbraucher:innen aber teuer werden, etwa, weil sie in einer kostenpflichtigen Warteschleife landen oder aus Versehen einen Vertrag abschließen. Grundsätzlich gilt: Wer Betrüger:innen am Telefon vermutet, sollte sofort auflegen.

Welche Verträge gelten noch ohne Unterschrift?

Viele wichtige Verträge gelten erst, wenn sie in Textform – also etwa per Mail oder Brief – ausgeführt sind. Dazu gehörten Gas- und Stromlieferverträge außerhalb der Grundversorgung, sagt Affani. Ähnliches gelte für Glücksspiele und Verträgen zu Internet und Telefon.

Es gebe Unternehmen, die Verbraucher:innen die Vertragszusammenfassung einfach als SMS zusenden, ergänzt Nonnenkamp-Klüting. Wer dieser zustimmt, schließt den Vertrag tatsächlich ab. Eine händische Unterschrift sei nur noch bei wenigen Rechtsgeschäften nötig, etwa einem Arbeitsvertrag oder einem Testament, sagt Nonnenkamp-Klüting.

Kann ich etwas tun, wenn der Vertrag geschlossen ist?

Selbst wenn der Vertrag gültig am Telefon geschlossen wurde, haben Betroffene 14 Tage Zeit, ihn zu widerrufen. „Der Unternehmer muss den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht in Textform unterrichten“, sagt Harald Rotter vom Deutschen Anwaltverein. „Wenn das nicht geschieht oder es nicht so formuliert ist, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht, hat man ein Jahr lang das gesetzliche Widerrufsrecht„, so der Rechtsanwalt.

Wie kann ich gegen Telefonbetrüger:innen vorgehen?

Unerlaubte Werbeanrufe – sogenannte Cold Calls – können bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden, zum Beispiel über ein Onlineformular. „Es sollte möglichst detailliert geschildert werden, wie das Gespräch abgelaufen ist und ob vor oder nach dem Gespräch Kontakt zu dem Unternehmen bestand“, sagt Nadia Affani. Die Agentur könne in solchen Fällen ein Bußgeld von bis zu 300 000 Euro verhängen.

Für Betrugsversuche, bei denen Betroffene Passwörter oder andere Zugangsdaten verraten sollten, ist die Agentur nicht zuständig. In solchen Fällen sollten Betroffene eine Anzeige bei der Polizei stellen.

Wie wehre ich mich gegen eine betrügerische Rechnung?

Wer Opfer eines Telefonbetrugs wurde und dafür eine Rechnung erhält, sollte sie nicht ignorieren, rät Rotter. Andernfalls baue das Unternehmen durch Mahnungen oder Inkassoandrohungen möglicherweise weiteren Druck auf.

Der Rechtsanwalt empfiehlt, sofort an die Firmenadresse des Unternehmens ein Einschreiben mit Rückschein zu schicken und wenn möglich zusätzlich eine Mail. Es genüge ein Satz: „Für den Fall, dass dieser Rechnung tatsächlich ein Vertrag zugrunde liegen sollte, widerrufe ich ihn.“ Wer unsicher ist, kann sich aber auch an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.

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