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Corona-Schnelltests ab sofort nur noch für vier Gruppen kostenlos

Ein Mitarbeiter einer Apotheke in der Innenstadt hält ein Teststäbchen für einen Corona-Schnelltest durch.
Foto: Peter Kneffel/dpa

Die Pandemie dauert noch an, doch an mehreren Stellen werden Krisenregeln zurückgefahren. Kostenlosen Corona-Schnelltests soll es bis ins neue Jahr hinein geben, jedoch nicht mehr auf so breiter Front.

Kostenlose Corona-Schnelltests sollen vorerst noch bis Ende Februar 2023 möglich bleiben – aber in kleinerem Umfang als bisher. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte vergangene Woche: „Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen.“ Gratis soll es „Bürgertests“ bei Teststellen unter anderem weiterhin vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen geben. Mehrere Tests, die es noch mit drei Euro Zuzahlung gibt, fallen aber weg. Die umstrittene Impfpflicht für Gesundheitspersonal soll voraussichtlich am Jahresende auslaufen.

Die neuen Regelungen für Corona-Schnelltest sollen ab Samstag (26.11.) greifen, nachdem die aktuelle Verordnung am vorherigen Freitag (25.11.) endet. Sie sollen dann befristet bis 28. Februar 2023 gelten. Das einst sehr breite Angebot staatlich finanzierter Tests, das den Bund schon Milliardensummen kostete, wird damit nach einem ersten Einschnitt im Sommer nochmals eingegrenzt.

Für diese Gruppen bleiben die Corona-Schnelltests kostenlos

Weiter Gratis-Tests: Kostenlos sollen demnach Bürgertests auch ohne Symptome noch für vier statt zehn genannte Gruppen bleiben:

  • Beschäftigte von medizinischen Einrichtungen
  • Besucher:innen in Kliniken, Reha- und Pflegeeinrichtungen
  • Menschen, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen und versorgen
  • Menschen, die sich nach einer Corona-Infektion mit einer Bescheinigung „freitesten“ möchten

Der FDP-Haushaltsexperte Karsten Klein sagte, der Fokus der Bürgertests solle künftig auf den vulnerablen Bevölkerungsgruppen liegen. „Der Entwurf orientiert sich damit an dem aktuellen Pandemiegeschehen und geht so sorgsam mit Steuergeldern um.“

Impflicht und Test-Kosten: Das sind die weiteren Bestimmungen

Weniger Gratis-Tests: Aus dem Katalog gestrichen werden sollen Tests aus mehreren weiteren Anlässen, die seit dem Sommer mit drei Euro aus eigener Tasche möglich sind – etwa vor Konzertbesuchen, größeren Familienfesten und Besuchen bei älteren Menschen ab 60 Jahre.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte, diese große Gruppe zu Hause lebender alten Menschen wie bisher zu berücksichtigen. „Um Hilfsbereitschaft zu fördern und Einsamkeit zu verhindern, sind hier Besuche über alle Generationen hinweg besonders wichtig“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur.

Die Test-Kosten: Zugleich sollen Vergütungen für Anbieter sinken – von 9,50 Euro auf 8,00 Euro pro Corona-Schnelltest. Dies sei angemessen, da sich der Beratungs- und Gesprächsbedarf in der Bevölkerung verringert habe und Testabläufe vor Ort etabliert hätten, heißt es im Entwurf. Dies führe zu einem geringeren Aufwand der Leistungserbringer.

Die Einrichtungs-Impfpflicht: Die seit März geltende Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen soll nicht verlängert werden, wenn die Gesetzesgrundlage am Jahresende ausläuft. Das verlautete aus Ministeriumskreisen. Grund sei, dass die derzeit dominierenden Corona-Varianten der Immunantwort von Menschen, die geimpft oder genesen sind, besser entgehen könnten als vorherige.

An der Impfpflicht hatte es immer wieder Kritik gegeben. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) begrüßte die Entscheidung aus Berlin, die überfällig sei. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft teilte mit, heute wisse man, dass die Impfstoffe Geimpfte gut gegen schwere Verläufe schützten, bei den Omikron-Varianten aber Ansteckung und Weitergabe nicht verhinderten. Damit sei ein solch schwerer Eingriff in die Selbstbestimmung längst nicht mehr gerechtfertigt.

Die Isolations-Pflicht: Staatliche Vorgaben zu Corona-Infizierten bröckeln weiter. Als fünftes Bundesland will nun auch Rheinland-Pfalz die bisherige Isolationspflicht ab diesem Samstag aufheben, wie das Gesundheitsministerium nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Positiv Getestete müssen demnach in der Öffentlichkeit aber Maske tragen. „Es ist wichtig, dass wir lernen, Corona als normale Krankheit zu behandeln“, sagte Minister Clemens Hoch (SPD). Die Pandemie sei nicht vorbei. Die Aufhebung der Absonderungspflicht sei aber vertretbar.

Zuvor hatten bereits Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein die vom Robert Koch-Institut (RKI) weiterhin empfohlene mindestens fünftägige Isolation aufgehoben. Hessen folgt an diesem Mittwoch.

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