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Die 9 größten Irrtümer: Dinge, die viele im Verkehr falsch machen

Die 9 größten Irrtümer: Dinge, die viele im Verkehr falsch machen
Foto: Pixabay / meineresterampe

Darf man mit dem Rad in eine Einbahnstraße fahren und Radwege in beide Richtungen benutzen? Muss man beim grünen Rechtsabbiegerpfeil anhalten? Die größten Verkehrsirrtümer im Überblick.

Mit dem Fahrrad in falscher Richtung in die Einbahnstraße radeln oder blinkend in den Kreisverkehr fahren – es gibt viele Beispiele für vermeintlich richtiges Verhalten im Straßenverkehr. Hier die größten Irrtümer.

Einbahnstraßen gelten nicht für Radfahrer:innen

„Ein fataler Irrglaube“, sagt David Koßmann vom Pressedienst-Fahrrad (pd-f). Einbahnstraßen gelten auch für Radfahrer:innen und dürfen von ihnen nur dann in beiden Richtungen verfahren werden, wenn das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ausdrücklich durch ein entsprechendes Schild erlaubt ist.

Radwege kann man in beide Richtungen benutzen

Das stimmt nicht, beziehungsweise ist nur erlaubt, wenn Radwege ausdrücklich mit einem entsprechenden Verkehrsschild für beide Richtungen freigegeben sind. Ansonsten ist man ein:e Geisterfahrer:in.

Verkehrsfehler: Der grüne Pfeil ist wie eine grüne Ampel

Das ist falsch, der grüne Rechtsabbiegerpfeil muss wie ein Stoppschild behandelt werden: „Beim grünen Pfeil muss man anhalten, die Kreuzung beachten und darf dann rechts abbiegen“, erklärt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Abbiegen ohne anzuhalten wird wie das Nichtbeachten eines Stoppschilds geahndet.

Außerdem: Die Fußgänger­ampel gilt seit dem dem 1. Januar 2017 nicht mehr für Radfahrer:innen. Ist keine extra Radfahrer­ampel vorhanden, müssen sich Radfahrer:innen wie Auto­fahrer an die normale Fahr­bahnampel halten. Dies gilt auch für den grünen Abbie­gepfeil; auch dieser dient als Signal für Radfahrende und darf fürs Rechts­abbiegen genutzt werden.

Durch einen Kreisel darf man auch geradeaus hindurchfahren

Nein, es sei denn, man ist mit einem besonders langen Gefährt unterwegs. Kleine Kreisel in Ortschaften haben oft flache Mittelinseln. „Die dürfen aber nur von besonders langen Fahrzeugen oder Gespannen überfahren werden, die den Kreisverkehr ansonsten nicht befahren könnten“, sagt Engelmohr. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 35 Euro.

Beliebter Irrtum: Wer auffährt, hat immer Schuld

So pauschal lässt sich nicht sagen, dass der:die Auffahrende stets schuld an einem Unfall ist. Zwar werde meist angenommen, dass der Auffahrende zu schnell gewesen oder zu dicht aufgefahren sei, so Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). „Den Vorausfahrenden kann aber ebenfalls ein Mitverschulden treffen, zum Beispiel wenn er oder sie grundlos stark bremst oder an der Ampel das Fahrzeug abwürgt.“

Rechts überholen ist immer verboten

Falsch, denn innerhalb geschlossener Ortschaften etwa darf der Fahrstreifen frei gewählt werden. „Dann darf rechts auch schneller gefahren werden als links“, sagt Rust. Und auch auf dem Beschleunigungsstreifen dürfe schneller gefahren werden, um ein von hinten bereits auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug zu überholen.

Kopfhörer sind im Straßenverkehr verboten

Mitnichten: Man darf auf dem Fahrrad Kopfhörer zum Telefonieren, Navigieren und Musikhören nutzen. „Letzteres allerdings nur so laut, dass man Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen kann“, so Koßmann. Das gilt übrigens auch fürs Auto. Das Handy in der Hand allerdings ist in beiden Fällen tabu.

Auch interessant: Radfahren mit Kopfhörern: Ist das erlaubt?

Werktags bedeutet Montag bis Freitag

Nein, denn der Samstag zählt auch als Werktag, stellt der ACE richtig. „Besonders bei Parkflächen sollte man das beachten, wenn dort steht, dass das Parken werktags kostenpflichtig ist“, sagt Rust. Kostenlos ist das Parken dann nur sonntags und an gesetzlichen Feiertagen.

Immer links auf der Autobahn ist erlaubt, solange man nicht trödelt

Stimmt nicht. Auf deutschen Autobahnen gilt ein Rechtsfahrgebot, sagt Herbert Engelmohr. „Bei einem Verstoß dagegen sind sogar 80 Euro und ein Punkt fällig, wenn man damit andere Verkehrsteilnehmer an deren Vorankommen behindert.“

Eine Ausnahme gebe es nur, wenn außerhalb geschlossener Ortschaften drei Fahrstreifen zur Verfügung ständen und auf dem ganz rechten Fahrstreifen hin und wieder ein Auto stehe. Dann dürfe durchgängig der mittlere Fahrstreifen genutzt werden.

Utopia meint: Ungeachtet der Verkehrsregeln und -irrtümer empfiehlt sich, öfter auf das Fahrrad oder den ÖPNV umzusteigen. Damit kann jede:r einen Beitrag für mehr Klimaschutz leisten, sofern das Streckennetz entsprechend ausgebaut ist – und es die persönlichen Umstände zulassen. Wer das Rad nutzt, sollte zudem zur eigenen Sicherheit einen Fahrradhelm tragen.

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