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Strom- und Gasanbieter stoppt Lieferung – was tun?

Foto: CC0 / PD Pixabay:Magnascan

Panik im Energiemarkt: Die Preise für Strom und Gas sind vielerorts explodiert. Gas- und Stromanbieter reagieren teils abrupt. Doch welche Rechte haben Verbraucher, wenn Energieanbieter plötzlich die Lieferung stoppen?

Den wichtigsten Fakt zuerst: Sollte ein Energieanbieter damit drohen, die Belieferung einzustellen (oder sollte er gar insolvent gehen), so ist das kein Grund zur Sorge. In solchen Fällen übernimmt laut Verbraucherzentrale NRW der örtliche Grundversorger die Strom- oder Gaslieferung.

Wichtig auch: Grundsätzlich gilt ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Anbieter die Preise plötzlich erhöht – etwa aufgrund falsch kalkulierter Einkäufe, volatilen Strombörsenpreisen oder wegen Preissteigerungen bei den Netzentgelten. Verbraucher:innen können ihren Vertrag dann laut Verbraucherzentrale NRW zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen, ohne dass sie dabei eine Frist einhalten müssen.

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Angebote genau vergleichen

Den zuständigen Grundversorger findet ihr über euren Netzversorger. Details dazu stehen auf der Rechnung eures Energielieferanten.

Da die Preise des Grundversorgers aber in der Regel über dem Marktdurchschnitt liegen, raten die Verbraucherschützer:innen, im Anschluss möglichst schnell in einen günstigeren Tarif zu wechseln.

Utopia rät, nicht einfach nur zu einem günstigen Anbieter zu wechseln, sondern auch gleich zu einem Ökogas/Biogas-Anbieter, um auf diese Weise die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Einige Beispiele in der Utopia-Bestenliste Ökogas-Anbieter:

Den Tarif des Grundversorgers können Kunden jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, informiert die Verbraucherzentrale NRW. Den Wechsel sollten Verbraucher bewusst planen – also unbedingt die Preise und Konditionen genau vergleichen. Ihren Jahresverbrauch können Kunden anhand der letzten Abrechnung ermitteln.

Zudem empfehlen die Verbraucherschützer:innen, den Zählerstand zum mitgeteilten Ende der Belieferung selbst abzulesen. Kunden sollten die Daten dann dem Netzbetreiber und Grundversorger mitteilen.

Mehr Ideen für den Wechsel:

Beim neuem Vertrag auch auf Details achten

Beim Vertragsabschluss mit dem neuen Anbieter solltet ihr höchstens ein Jahr Laufzeit und einen Monat Kündigungsfrist vereinbaren und keine Vorauszahloptionen wählen.

Von Bonus-Programmen allein sollten sich Verbraucher nicht locken lassen.

Wichtig ist auch: Verbraucher:innen sollten nicht vergessen, die Einzugsermächtigung des vorherigen Versorgers zu widerrufen oder vorliegende Daueraufträge zu kündigen.

Schadenersatzansprüche prüfen

Sollte der bisherige Strom- oder Gas-Anbieter seine Vertragspflichten verletzen – beispielsweise seine Belieferung einstellen – kann dies unter Umständen zu einem Schadensersatzanspruch führen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einen Anbieter abgemahnt, der einen kurzfristigen Belieferungsstopp ankündigte, und kritisiert, dass der Anbieter Preiserhöhungen nicht ausreichend begründet habe – solch intransparente Erhöhungen seien unzulässig.

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