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Energiepreise: Dürfen Vermieter:innen jetzt höhere Abschläge fordern?

Die Gas- und Ölpreise steigen. Für Mieter:innen bedeutet das: Die nächste Nebenkostenabrechnung dürfte es in sich haben.
Sina Schuldt/dpa

Die Gas- und Ölpreise steigen. Für Mieter:innen bedeutet das: Die nächste Nebenkostenabrechnung dürfte es in sich haben. Doch so lange warten manche Vermieter:innen nicht.

Die stark gestiegenen Energiepreise bergen Diskussionsstoff: Um Öl-, Gas- und Fernwärmerechnungen bezahlen zu können, dringen erste Vermieter:innen nun schon im laufenden Abrechnungsjahr auf höhere monatliche Vorauszahlungen, wie es vom Deutschen Mieterbund heißt. Der Wunsch nach höheren Abschlägen werde immer öfter an die Mieter:innen herangetragen.

Der Eigentümerverband Haus und Grund registriert in seinen Beratungsgesprächen, dass die hohen Kosten Vermieter:innen umtreiben: „Auch in unseren Vereinen kommt es vermehrt zu Anfragen mit Blick auf die steigenden Energiepreise – etwa zu der Frage, wann Vorauszahlungen angepasst werden können.“

In welchem Umfang schon höhre Vorauszahlungen vereinbart wurden, ist unklar. „Der Wunsch wird zumindest immer öfter an die Mieter herangetragen“, erläuterte Mieterbund-Sprecherin Jutta Hartmann. Von größeren Konflikten haben man bislang keine Kenntnis.

Hartmann betonte: „Vermieter haben keinen Anspruch darauf, unterjährig höhere Vorauszahlungen zu verlangen. Einen Anspruch auf die Zahlung erhöhter Nebenkostenvorauszahlungen hat der Vermieter nur nach Abrechnungslegung.“ Wer kann, solle Geld zurücklegen, um dann auch zahlen zu können.

Ein Kündigungsmoratorium zum Schutz der Mieter:innen?

„Für alle anderen brauchen wir für die Dauer der Energiekrise staatliche Unterstützung“, forderte der Mieterbund. Notwendig sei auch ein Kündigungsmoratorium. Es solle sicherstellen, dass niemand gekündigt werden darf, der wegen stark gestiegener Heizkosten seine Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht bezahlen kann. Mindestens ein halbes Jahr Zeit solle den Miethaushalten gewährt werden, um ihre Schulden zu begleichen. Eigentlich sind es 30 Tage.

Die Vermieter:innen wollen aber nicht für verbrauchsabhängige Kosten der Mieter:innen geradestehen, wie es bei Haus und Grund heißt. „Ein Kündigungsmoratorium darf es aus unserer Sicht nicht geben“, stellte Verbandsgeschäftsführer Alexander Wiech klar. „Zunächst sollten Mieter und Vermieter jedoch das Gespräch suchen, um – vor allem über höhere Vorauszahlungen – zu einer Lösung zu kommen.“

Der erste Corona-Lockdown habe gezeigt, dass zwischen beiden Seiten Lösungen ohne Eingriff des Staates möglich seien. Damals waren mehr Menschen arbeitslos und Hunderttausende wechselten in Kurzarbeit. Die Mieten wurden nach Vermieterangaben aber weiter verlässlich gezahlt.

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