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Reform geplant: Wer derzeit Wohngeld bekommt

Wie kann Mieter:innen geholfen werden
Foto: CC0 Public Domain / Pixabay - AKuptsova

Bürger:innen wird geraten, aufgrund der Energiekrise Geld beiseite zu legen. Vor allem Mieter:innen müssen mit hohen Nachzahlungen rechnen. Der Mieterbund stellt daher diverse Forderungen auf, die Bundesregierung will das Wohngeld reformieren. Doch wer hat bislang Anspruch?

Angesichts der Preisexplosion bei Energie fordert der Deutsche Mieterbund die Bundesregierung zu einem Entlastungspaket für Mieter:innen auf. So verlangt der Verband ein Kündigungsmoratorium. Es müsse sichergestellt werden, dass niemandem gekündigt werden dürfe, der wegen stark gestiegener Heizkosten seine Nebenkostenabrechnung oder hohe Preisanpassungen nicht fristgerecht bezahlen könne.

Außerdem müsse es für alle einkommensschwachen Haushalte einen dauerhaften Heizkostenzuschuss geben. Das Wohngeld solle erhöht werden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte angesichts der hohen Energiekosten eine große Wohngeldreform für das kommende Jahr an. Dabei soll der Kreis der Berechtigten ausgeweitet werden.

Dem Mieterbund scheint das aber offenbar nicht weit genug zu gehen. Er plädiert für eine jährliche Heizkostenpauschale und eine Klimakomponente, die ins Wohngeld eingebaut werden sollten. Damit könnten etwa Mietsteigerungen im Anschluss an eine energetische Sanierung aufgefangen werde

Wer hat bislang Anspruch auf das Wohngeld?

Beim Wohngeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss unter anderem für Mieter:innen, der sich auf einen Rechtsanspruch stützt. Er wird bisher nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen wie Sozialhilfe, Hartz IV (ALG II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Denn in diesen Fällen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt. Die Idee: Wohngeld steht den Menschen zu, die arbeiten, jedoch nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt allein zu bestreiten.

Laut dem Bundesinnenministerium wird das Wohngeld individuell berechnet. Demnach ist jeder Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung. Die Höhe des Wohngelds ergibt sich aus der sogenannten Wohngeldformel, die auch den Wohnort berücksichtigt. Städte und Gemeinden sind demnach in unterschiedliche Mietstufen unterteilt.

Den Antrag auf Wohn­geld gibt es in der örtlichen Wohn­geld­stelle, entweder in Papierform oder online. Seit diesem Jahr wird der Zuschuss alle zwei Jahre an die Entwick­lung von Mieten und Einkommen angepasst.

Der Berliner Senat etwa bietet auf seiner Website ein Tool, das die entsprechenden Parameter berücksichtigt, und Mieter:innen eine grobe Orientierung gibt, ob für sie das Wohngeld infrage kommt – und falls ja, wie hoch der ungefähre Betrag ausfallen könnte. Obwohl es sich um Berlin handelt, kann das Online-Tool auch Menschen aus anderen Regionen als Entscheidungshilfe dienen, ob sich der bürokratische Aufwand überhaupt lohnt.

Preissprünge am Gasmarkt werden wohl weitergereicht

Neben der Erhöhung des Wohngeldes fordert der Mieterbund einen Gaspreisdeckel. Durch ihn könne zudem gesetzgeberisch ausgeschlossen werden, dass die Endkundenpreise ins Unermessliche steigen. Außerdem fordert der Mieterbund, dass Strom- und Gassperren verhindert und Mieterhöhungen stärker begrenzt werden.

Viele Energieversorger hätten ihre Tarife in der ersten Jahreshälfte deutlich erhöht, argumentierte der Mieterbund. Mit der Ausrufung der Alarmstufe des Gas-Notfallplans durch die Bundesregierung drohten weitere Erhöhungen – insbesondere wenn der Preisanpassungsmechanismus des Energiesicherungsgesetzes umgesetzt werden sollte. Dann könnten die Preissprünge am Gasmarkt direkt an die Endverbraucher:innen durchgereicht werden.

Die absolute Mehrheit der Mieter:innen beziehe Gas als Heizenergie und wäre von den Tariferhöhungen direkt betroffen, so der Mieterbund. Dies würde entweder über eine sofortige Vertragsanpassung bei Gas-Etagenheizungen passieren oder im Rahmen der Nebenkostenabrechnung durch erhöhte Voraus- beziehungsweise Nachzahlungen an den Vermieter:innen. Dieses Szenario drohe, wenn die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gasimportmenge feststelle.

Drohen soziale Verwerfungen?

Russland hatte Gaslieferungen durch die Ostseepipeline Nord Stream gedrosselt. Fraglich war, ob Russland den Gashahn nach einer jährlichen Wartung das Gas überhaupt wieder aufdreht. Dies ist passiert, jedoch raten Expert:innen weiterhin zur Sparsamkeit. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zudem ein weiteres Paket zum Energiesparen verkündet.

Der Mieterbund warnt, die Folgen einer sofortigen Marktpreisanpassung seien unabsehbar und müssten rechtlich geregelt und sozial abgefedert werden. Im Falle einer Preisanpassungsklausel müssten weitergegebene Kosten reguliert werden. Ansonsten drohten soziale Verwerfungen.

Mit Material der dpa

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