Utopia Image

„Extreme Belastung für viele Menschen“: Habeck ruft Gas-Alarmstufe aus

Robert Habeck will mit dem Osterpaket der Bundesregierung die Energiewende vorantreiben.
© Michael Kappeler/dpa

Bundeswirtschaftsminister Habeck hat Konsequenz aus den verringerten Gaslieferungen aus Russland gezogen und die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Die Behörden erhalten damit mehr Möglichkeiten einzugreifen. Das hat Folgen für die Verbraucher:innen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Um 10.00 Uhr trat der Grünen-Minister am Donnerstag vor die Presse. Laut dem Plan liegt bei der Alarmstufe eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Die Ausrufung steht im Zusammenhang mit der starken Drosselung der russischen Gaslieferungen seit vergangener Woche. Die Frühwarnstufe als erste Stufe des Plans hatte Habeck Ende März ausgerufen.

Versorgungsunternehmen sollen nach dpa-Informationen am Donnerstag aber noch keine Möglichkeit erhalten, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz zu erhöhen. Dies ist gesetzlich seit dem 21. Mai möglich.

Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt haben. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ erhöhen.

In der Pressekonferenz sprach Habeck von einer „extremen Belastung für viele Menschen“, da die Preise an die Verbraucher:innen „Schritt für Schritt“ weitergegeben würden. Auch die Industrie und Wirtschaft habe ihren Teil zu tragen.

Das sieht der Notfallplan Gas vor

Der Notfallplan Gas regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage stark zu verschlechtern droht – oder wenn dies der Fall ist. Es gibt drei Stufen. Private Haushalte, aber auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Feuerwehr und die Polizei sind in der dritten und höchsten Stufe, dem Notfall, besonders geschützt. Das bedeutet, ihre Versorgung soll auch durch Eingriffe des Staates in den Markt sichergestellt werden.

Die drei Stufen sind die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Bei der von der Bundesregierung bereits ausgerufenen Frühwarnstufe wurden Vorbereitungen getroffen. In dieser Phase hat etwa die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde erarbeitet, nach welchen Kriterien sie bei einer Notlage das knapp gewordene Gas verteilen kann.

Es folgt die Alarmstufe, die das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag ausrief. Laut Plan liegt in diesem Fall „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt – der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen“. Auslöser der jetzigen Ausrufung war, dass der russische Staatskonzern Gazprom die Lieferungen über die Ostseepipeline Nord Stream deutlich gedrosselt hat. Durch die Pipeline fließen nur noch knapp 40 Prozent der Maximalkapazität.

Auf die Alarmstufe folgt die Notfallstufe: Es liegt dann eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor“. Maßnahmen des Markts reichen dann nicht aus, um die Gasnachfrage zu decken.

Im äußersten Fall Abschaltungen möglich

Die Folge des Notfalls ist, dass der Staat einschreiten muss – um insbesondere die Versorgung der „geschützten Kunden“ sicherzustellen: das sind private Haushalte, aber auch Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen sowie etwa Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr.

Zu Maßnahmen im Notfall zählen dann etwa Anordnungen zur Abschaltung von Industriekunden oder an End- und Großverbraucher, den Verbrauch zu verringern. Eine feste Abschaltreihenfolge in Bezug auf einzelne Großverbraucher oder Branchen gibt es nicht, wohl aber Kriterien, an denen sich die Bundesnetzagentur orientiert. Dies sind etwa die Dringlichkeit der Maßnahme, die Größe des Unternehmens, die Vorlaufzeiten für ein Herunterfahren oder die erwarteten volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden.

Mit Material der dpa

** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos.

Gefällt dir dieser Beitrag?

Vielen Dank für deine Stimme!

Verwandte Themen: