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Nach wegweisendem Urteil: Wie Arbeitnehmerinnen gleiche Gehälter durchsetzen

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Foto: CC0 Public Domain - Unsplash/ Tingey Injury Law Firm, Tim Gouw

Im Februar hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Männer und Frauen nicht ausschließlich wegen Verhandlungsgeschick unterschiedlich bezahlt werden dürfen. Wie setzen Frauen nun ihr Recht auf gleiche Gehälter durch?

Arbeitnehmerinnen verdienten auch 2022 im Schnitt noch circa 7 Prozent weniger als männliche Kollegen – bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts kann dazu beitragen, die sogenannten Gender-Pay-Gap zu verringern. Im Februar beschloss das Gericht, dass Arbeitgeber:innen Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht allein durch geschicktes Verhandeln begründen dürfen. Was heißt das für Frauen? Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hat mit verschiedenen Expert:innen dazu gesprochen, wie Arbeitnehmerinnen gleiche Gehälter einfordern können.

Gleiche Bezahlung für Frauen: Die ersten Schritte

Juristin Sarah Lincoln hat die Klägerin vertreten, deren Fall im Februar vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt wurde. Gegenüber der SZ verrät sie, dass sie es für „nicht besonders realistisch“ hält, dass Arbeitgeber aktiv Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen in ihrem Betrieb prüfen – obwohl sie dies eigentlich tun müssten. Was sollten Frauen also tun, wenn sie vermuten, für gleiche Arbeit weniger zu verdienen als männliche Kollegen?

Selbst aktiv werden: Die Expertin empfiehlt, sich zunächst mit anderen Frauen zu vernetzen. Dann könnten sie gemeinsam – oder auch einzeln – auf den Betriebsrat oder eine Führungskraft zugehen, um ihr Recht auf Entgelttransparenz geltend zu machen.

Klauseln, die Stillschweigen über Gehälter festlegen, sind in der Regel unwirksam“

Schließlich gilt seit 2017 das sogenannte Entgelttransparenzgesetz. Das bedeutet, Arbeitnehmerinnen in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten – und teilweise auch in kleiner Betreiben – haben das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und Verfahren sie bezahlt werden. Außerdem haben sie einen Anspruch darauf, zu wissen, wie viel männliche Kollegen im Durchschnitt verdienen.

Willem Niemeyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt gegenüber der SZ, dass man auch in kleineren Unternehmen über Geld sprechen darf. „Teilweise stehen in Arbeitsverträgen zwar Klauseln, die Stillschweigen über Gehälter festlegen, diese sind aber in aller Regel unwirksam.“

Zudem hat die EU-Kommission 2021 den Entwurf einer Richtlinie zu mehr Gehaltstransparenz eingereicht. Sollte er umgesetzt werden, erwarten Unternehmen unter anderem Berichterstattungspflichten über das geschlechtsspezifische Lohngefälle. Außerdem würden Arbeitnehmer:innen auch in kleinen Unternehmen bessere Auskunftsansprüche zu Gehalt haben.

Schon durch das Urteil des Arbeitsgerichts wird sich in Unternehmen einiges ändern müssen. Noch ist offen, wie Betriebe reagieren werden – ob sie zum Beispiel transparentere Gehaltsstrukturen schaffen oder vermehrt auf variable Vergütungen setzen.

Bei Diskriminierung: Frauen können sich Gehalt rückwirkend auszahlen lassen

Sollten Frauen in Erfahrung bringen, dass Männer in gleichen Positionen für vergleichbare Tätigkeiten mehr Gehalt verdienen, sollten sie unbedingt nachfragen, wie diese Unterschiede zu erklären sind, rät Lincoln.

Die Gründe, die Arbeitgeber:innen anführen, gilt es zu hinterfragen. „Kriterien wie Ausbildung, Leistung und Dienstalter müssen durchschaubar sein und kohärent angewandt werden“, betont die Expertin. Trifft das nicht zu, stehe es den Betroffenen zu, ihr Gehalt angleichen und rückwirkend für den Zeitraum der Diskriminierung auszahlen zu lassen.

Arbeitgeber können auch mit angeblich schlechteren Leistung argumentieren. Deshalb rät Lincoln, „als Frau gut vorbereitet und am besten begleitet in so ein Gespräch zu gehen.“ Als Begleitung könne auch ein Mitglied des Betriebsrats an der Verhandlung teilnehmen.

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