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Per Kündigungsbutton: Verträge ab Juli mit wenigen Klicks beenden

Das Online-Tool hilft
Foto: CC0 / Pixabay / kaboompics

Ab 1. Juli ist die Kündigung von Verträgen wenige Mausklicks entfernt. Per Kündigungsbutton wird es Verbraucher:innen möglich, diese möglichst unkompliziert zu beenden. Dazu sind Anbieter nun verpflichtet. Doch es gibt Ausnahmen.

Ob Mobilfunkvertrag oder Versicherungen – Verträge zu kündigen ist oft lästig. Das soll sich für Verbraucher:innen ab 1. Juli allerdings ändern. Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ sieht vor, dass Anbieter, die im Internet Verträge mit Laufzeit anbieten, auch eine Kündigungsmöglichkeit schaffen müssen.

Konkret handelt es sich dabei um einen Kündigungsbutton, der es den Kund:innen ermöglicht, in nur wenigen Schritten sogenannte „entgeltliche Dauerschuldverhältnisse“ aufzulösen. Dabei handelt es sich primär um Abos, Versicherungs- oder Unterrichtsverträge oder auch Streamingdienste. Verpflichtend wird der Kündigungsbutton dann, wenn Unternehmen den Vertragsabschluss über ihre Webseite anbieten. Unerheblich dabei ist, ob Verbraucher:innen ihren Vertrag tatsächlich online abgeschlossen haben.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Etwa Miet- oder Arbeitsverträge. Also jene Verträge, die nach gesetzlicher Vorgabe schriftlich gekündigt werden müssen. Auch Website, die Verträge über Finanzdienstleistungen anbieten, sind von der Pflicht befreit.

An folgende Schritte müssen sich Anbieter künftig halten

Das neue Gesetz macht auch klare Vorgaben, wie der Kündigungsbutton auszusehen hat. Demnach muss es sich um eine deutlich erkennbare Schaltfläche handeln – beispielsweise der Bezeichnung „Verträge hier kündigen“. Eine entsprechende Formulierung ist ebenfalls zulässig. Darauf hat eine Bestätigungsseite zu folgen, die Details zu dem Vertrag liefert, den die Verbraucher:innen kündigen wollen. Eine weitere Bestätigungsschaltfläche („Jetzt kündigen“) führt sodann zur abschließenden Beendigung des Vertrags. Der gesamte Prozess muss ständig verfügbar und leicht durchführbar sein. Das heißt: Eine Anmeldung auf einer Website als Zwischenschritt ist nicht erlaubt.

Wie bei allen Verträgen gilt es auch hier weiterhin entsprechende Kündigungsfristen einzuhalten. Wurde kein Kündigungszeitpunkt angegeben, gilt die Kündigung im Zweifel immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt, schreibt die Verbraucherzentrale. Der Eingang der Kündigung soll dann unmittelbar auf elektronischem Wege den Kund:innen zugehen.

Wer seine Verträge per Brief oder E-Mail beenden möchte, kann dies auch weiterhin tun. Der Kündigungsbutton stellt lediglich eine weitere, bequemere Option dar.

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