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„Rechtswidrig“: Organisation klagt gegen Wissings Klimaprogramm

Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Verkehr und Digitales
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Verkehrssektor hat 2021 seine Klimaziele verfehlt, ein Sofortprogramm von Bundesverkehrsminister Volker Wissing soll das korrigieren. Doch nun klagt die Deutsche Umwelthilfe dagegen. Sie kritisiert: Die vorgeschlagenen Maßnahmen verstoßen gegen das Gesetz.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gestern beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Der Vorwurf: Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) soll kein rechtmäßiges Klimaschutz-Sofortprogramm im Verkehr vorgelegt haben.

In einer Pressemitteilung erklärte die Umweltschutzorganisation, dass sie und der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung zu dem Ergebnis kommen, dass das von FDP-Verkehrsminister Wissing am 13. Juli vorgestellte Sofort-Programm gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz verstößt. Die Organisation bezeichnete es als „rechtswidrig“, denn das darin enthaltene Maßnahmenpaket verfehlte die gesetzlichen Vorgaben für weniger CO2 um den Faktor 20: Statt 271 Millionen Tonnen CO2 zwischen 2022 und 2030 einzusparen, seien mit den darin aufgeführten Maßnahmen nach Einschätzung der Bundesregierung bestenfalls etwa 13 Millionen Tonnen CO2 möglich. In der Klage benennt die DUH sieben Maßnahmen für ein rechtsgültiges Sofortprogramm, darunter ein Tempolimit und ein bundesweit gültiges 365-Euro-Klimaticket.

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer, kritisierte die Ampelparteien Grüne und SPD dafür, dass sie den FDP-Bundesverkehrsminister „gewähren“ lassen, wenn dieser das Gesetz bricht. „Deshalb ziehen wir nun vor Gericht und müssen einmal mehr ausgerechnet die Bundesregierung zwingen, ihre eigenen Gesetze zu beachten“, so Resch. „Es ist bitter, dass sich der Klimaschutz im Verkehrsbereich nur auf dem Klageweg durchsetzen lässt.“

DUH klagt gegen Wissings Sofortprogramm: entspricht nicht rechtlichen Vorgaben

Laut Klimaschutzgesetz muss Deutschland seine CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent senken. Es macht auch Vorgaben für einzelne Sektoren: Der Verkehrssektor sollte 2021 zum Beispiel höchstens 145 Millionen Tonnen CO2 produzieren, tatsächlich stieß er aber 3 Millionen Tonnen mehr als vorgegeben aus. Um diese Situation zu verbessern, musste Bundesverkehrsminister Wissing unter anderem ein Sofortprogramm vorlegen. Er schlug diverse Maßnahmen vor, um die 3 Millionen Tonnen zu kompensieren – zum Beispiel das digitale Arbeiten sowie effiziente LKW-Trailer mehr zu fördern und Radwege auszubauen. In einem Gutachten des Ministeriums hieß es, diese Maßnahmen würden die überschüssigen Emissionen nicht nur ausgleichen, sondern überkompensieren.

Der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung schätzte das Sofortprogramm allerdings ganz anders ein. In einer Stellungnahme erklärte er, dass das Programm den rechtlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht entspricht. Das zweiseitige Programm des Verkehrsministers spart bis 2030 bestenfalls rund 13 Millionen Tonnen CO2 ein, nötig wären aber insgesamt 271,4 Millionen Tonnen CO2.

Auf Basis des Berichts des Expertenrats hat die DUH nun Klage eingereicht. Allerdings könnte es dauern, bis das Gericht über die Klage entscheidet. Der zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg ist laut TAZ aktuell durch einen justizinternen Rechtsstreit blockiert.

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