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Wegen 9-Euro-Ticket: Wie Studierende und Azubis ihr Fahrgeld teils zurückerhalten könnten

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Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Wer studiert oder eine Ausbildung macht, hat oft Anspruch auf Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr. Doch ist der Tarif immer noch teurer als das 9-Euro-Ticket. Deshalb soll es offenbar Rückerstattungsmöglichkeiten für Student:innen und Auszubildende geben.

Gute Nachrichten für Studierende: Wer ein Semesterticket gekauft hat, bekommt einen Teil zurückerstattet – wegen des 9-Euro-Tickets. Dies bestätigt ein Sprecher des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VdV) gegenüber Watson. Ihm zufolge erhalten Studierende die Differenz zwischen 9-Euro-Ticket und dem unterschiedlich teuren Semesterticket zurück. Wie genau diese Rückerstattung aussieht und vonstattengeht, kann sich allerdings stark unterscheiden. Auch Auszubildende haben Anspruch auf Rückerstattung.

Studierende und Auszubildende: Wohin du dich für die Rückerstattung wendest

Der Sprecher des VdV bestätigt, dass die Rückerstattung für alle gilt, die ein Abonnement beziehen. Auch Auszubildende haben also einen Anspruch. Sie können sich mit Rückerstattungsfragen direkt an die Verkehrsgesellschaften wenden, bei denen sie ihre vergünstigten Tickets gekauft haben.

Studierende erhalten Semestertickets in der Regel über die Hochschule oder Studierendenvertretung. Dieses kostet je nach Hochschule unterschiedlich viel: Die Preisspanne an den größten Hochschulen liegt laut dem Portal Unicum zwischen 65 und 230 Euro. Und je nach Hochschule verhandeln entweder die Schule selbst oder die Studierendenausschüsse (AStAs) beziehungsweise die Studentenwerke das Semesterticket. Das macht den Rückerstattungsprozess kompliziert.

Der Geschäftsführer des Deutschen Studentenwerks, Matthias Anbuhl, erklärt gegenüber Watson: „Je nach Konstellation ist die Rückerstattung des Differenzbetrags leider nicht per Knopfdruck zu haben, sondern erfordert aufwändige bürokratische Prozesse“. Watson empfiehlt die eigene Hochschule bzw. die zuständige Studierendenvertretung als Ansprechpartner. Der BR rät, sich auf der Homepage des jeweiligen Studentenwerks und auf der Website der Landesstudierenden-Vertretung zu informieren.

Keine zusätzlichen 9-Euro-Tickets nötig

Der Bayrische Rundfunk (BR) berichtete Anfang des Monats, das 9-Euro-Ticket sei für Studierende kostenlos – und zwar oft unabhängig davon, ob sie sich für das Sommersemester ein Semesterticket gekauft haben oder nicht.  Die für Juni, Juli, August anfallenden 27 Euro werden demnach an den meisten Hochschulen in Bayern mit dem Semesterbeitrag für das kommende Wintersemester verrechnet. Wer sich schon ein Semesterticket gekauft hat, bekommt dieses Geld zur Hälfte erstattet.  Denn das 9-Euro-Ticket gilt nur in drei der sechs Monate, die das Sommersemester dauert. Deshalb sollen Studierende weiterhin die Hälfte der Summe bezahlen.

Auch Matthias Anbuhl, der Geschäftsführer des Deutschen Studentenwerks, erklärte gegenüber Watson, dass alle Studierenden voraussichtlich das zu viel gezahlte Geld erstattet bekommen. Das sei „Konsens im deutschen Hochschulsystem“. Zudem werden die Semestertickets vieler Hochschulen während des Aktionszeitraums in deutschlandweite Tagestickets verwandelt – die Studierenden müssen also keine zusätzlichen 9-Euro-Tickets mehr kaufen.

Doch eine einheitliche Regelung für die Rückerstattung gibt es nicht – dafür scheinbar noch einige offene Fragen, zum Beispiel zu dem Zeitpunkt, wann Studierende ihr Geld zurückbekommen. Jan Hoffmann vom AStA in Hannover fasst es gegenüber Watson so zusammen: „Das ‚ob‘ ist im Großen und Ganzen geklärt, das ‚wie‘ ist aber noch nicht klar“.

So könnte die Rückerstattung des Semestertickets laufen

Das Studentenwerk München erklärt, für die anteilige Rückerstattung des Semestertickets (Isar Card Semester, halber Preis) auf Antrag können sich Studierende an die Verkehrsunternehmen wenden, bei denen sie das Ticket gekauft haben. Ein Onlineprozess dazu werde noch erarbeitet.  

In Hannover soll der zu viel gezahlte Betrag mit dem kommenden Semesterticket verrechnet werden, wie Watson berichtet. Wer dann nicht mehr studiert, soll das Geld erstattet bekommen.

Wer sich allerdings trotz Semesterticket ein 9-Euro-Ticket kauft, hat Pech: Laut BR können sich Studierende die 9 Euro, die der Sondertarif kostet, nicht rückerstatten lassen.

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