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Silvester: Wer haftet bei Schäden durch Raketen, Böller und sonstiges Feuerwerk?

Schäden an Silvester
Foto: Florian Schuh/dpa-tmn

Für die einen gehören Feuerwerkskörper einfach dazu. Den anderen ist die Knallerei ein Dorn im Auge. Was alle ärgern dürfte: Schäden an Silvester durch die Knaller. Wer entschädigt in solchen Fällen?

Ob die verirrte Rakete oder die unerwartet starke Detonation eines Böllers: Beim Feuerwerk lassen sich Schäden an Silvester am eigenen Hab und Gut oder den Besitztümern anderer Menschen kaum vollständig ausschließen. Im Ernstfall sollte man dann aber wissen, an welche Versicherung man sich wenden kann. Denn in der Regel muss die Schadensmeldung unverzüglich an den Versicherer gehen.

Schäden an Silvester: Haftpflicht-, Hausrat- oder Unfallversicherung

Wer Dritte durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern schädigt, muss sich bei seiner Privathaftpflichtversicherung melden. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Erleidet man selbst dauerhafte Schäden, leistet etwa die private Unfallversicherung Zahlungen.

Fängt das eigene Haus Feuer, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein, Brandschäden an der Inneneinrichtung ersetzt die Hausratversicherung.

Wird ein Auto durch die Explosion eines Knallkörpers oder einem von ihm entzündeten Brand beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung der Halter:innen den Schaden. Eine Ausnahme gilt laut den Verbraucherschützer:innen, wenn ein glimmender Böller nur Seng- oder Schmorschäden verursacht. Dann zahlt die Versicherung nicht.

Wird das Fahrzeug mutwillig ramponiert, zum Beispiel weil Kracher auf dem Dach gezündet wurden, brauchen Halter:innen eine Vollkaskoversicherung.

Fotos machen und die Versicherung informieren

Wer Schäden an Silvester am Auto feststellt, sollte sie aus möglichst verschiedenen Perspektiven fotografieren, seinen Kfz-Versicherer umgehend informieren und weitere Maßnahmen mit diesem besprechen.

Beschädigungen durch Vandalismus sollten auch bei der Polizei angezeigt werden, denn vielleicht lassen sich die Verursacher:innen ja noch ermitteln. Auch müssen Brandschäden je nach Vertrag ab einer gewissen Höhe dort angezeigt werden.

Versicherungsleistung bei Schäden an Silvester durch Kinder

Kinder unter sieben Jahren können für Schäden, die sie verursacht haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Sie haften nicht. Was viele Eltern laut der Verbraucherzentrale NRW nicht wissen: Auch die (Familien-)Haftpflichtversicherung leistet in solchen Fällen bei Schädigung Dritter nur, wenn die Eltern beim Zündeln ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

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