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Volle Züge vor Weihnachten: Darf ich dann in die 1. Klasse umziehen?

Volle Züge: Wann darf man in die 1. Klasse wechseln?
Foto: CC0 Public Domain / unsplash - Yannes Kiefer

Wer mit der Bahn fährt, muss insbesondere vor Weihnachten mit vollen Zügen rechnen. Da scheint es eine gute Idee, sich in die 1. Klasse zu setzen, die oft etwas leerer ist. Wann ist das erlaubt?

Wer mit seinem Ticket für die zweite Klasse einen überfüllten Zug erwischt, bei dem vielleicht zusätzlich die Sitzplatzreservierungen weggefallen ist, sucht nach Ausweichmöglichkeiten. Das sind in der Regel das Boardbistro oder die eh schon vollen Gänge. Der Weg in die erste Klasse wirkt dann verlockend. Aber ist der Wechsel in die erste Klasse mit dem Ticket aus der zweiten erlaubt, wenn der Zug voll ist?

Wann darf ich bei der Bahn in die 1. Klasse wechseln?

Eigenständig dürfen Bahn-Fahrgäste zwischen den Klassen nicht wechseln, teilte die DB laut reisereporter.de mit. Demnach handelt es sich hierbei sogar um die sogenannte „Erschleichung einer Beförderungsleistung“ und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

In Ausnahmefällen, wie extrem ausgelasteten Zügen, kann jedoch das Bahnpersonal die erste Klasse für Passagier:innen freigeben. Reisereporter.de rät deshalb dazu, beim Personal nett nachzufragen, ob ein Wechsel möglich ist.

Reisende mit Sparpreis können Wagenklassen nicht wechseln

Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Ticket im Fernverkehr spontan für die erste Klasse mit einem Upgrade aufzuwerten. Bis zu zehn Minuten nach Abfahrt ist dies über den App DB Navigator möglich. Das gilt jedoch nur für die Tarife Flexpreis, Flexpreis Plus und Flexpreis Business oder mit einer BahnCard 100 2. Klasse – aber nicht für den Sparpreis.

Fahrgäste können mit Spartickets weder von der zweiten in die erste Klasse der Bahn wechseln oder nicht umgekehrt. Selbst gegen einen Aufpreis nicht. Denn die Tickets sind laut DB pro Zugverbindung für die beiden Wagenklassen festgelegt.

Der Preis des 1. Klasse-Upgrades hängt von der gewählten Verbindung ab „und entspricht der Differenz zwischen den Flexpreis-Angeboten der 1. und 2. Klasse, ggf. zuzüglich auszugleichendem BahnCard-Rabatt“, erklärt die DB auf ihrer Webseite.

Quellen: Reisereporter, DB Fernverkehr, DB FAQ Upgrade 1. Klasse

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