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Deutsche Bahn Rückerstattung: Diese Möglichkeiten hast du

Deutsche Bahn
Foto: Sven Christian Schulz / Utopia

Bei der Deutschen Bahn hast du ein Recht auf Rückerstattung des Ticket-Preises, wenn die Bahn viel Verspätung hat. Für welche Tickets das gilt, und wie viel du sonst bekommst, erfährst du hier.

Bei Verspätung: Rückerstattung bei der Deutschen Bahn

Das Europäische Parlament hat 2009 die Rechte der Fahrgäste gestärkt: Ist die Bahn stark verspätet, bekommst du einen Teil des Ticketpreises erstattet. Die Regelungen gelten in allen Zügen der Deutschen Bahn, also in S-Bahnen, Regionalbahnen (RE/RB) und im Fernverkehr (ICE/IC/IC Bus).

Eine Entschädigung gibt es für alle Fahrten, bei denen du…

  • mehr als 60 Minuten später am Zielort ankommst (25 Prozent Entschädigung).
  • mehr als 120 Minuten später am Zielort ankommst (50 Prozent Entschädigung).

Eine Rückerstattung erhältst du bei allen Fahrkarten – egal ob Sparpreis oder Flexpreis.

Sonderfall Zeitkarten: Entschädigung von der Bahn

Deutsche Bahn: Rückerstattung bei Verspätung erhalten.
Deutsche Bahn: Rückerstattung bei Verspätung erhalten.
(Foto: Sven Christian Schulz / Utopia)

Da Zeitkarten nicht einmalig, sondern über einen längeren Zeitraum gelten, gibt es bei einer einmaligen Verspätung keine 25 Prozent zurück. Stattdessen gibt es Pauschalbeträge.

Nahverkehr-Zeitkarten sowie Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket:

  • 1,50 Euro (2. Klasse)
  • 2,25 Euro (1. Klasse)

Fernverkehr-Zeitkarten:

  • 5,00 Euro (2. Klasse)
  • 7,50 Euro (1. Klasse)

Bahncard-100-Inhaber erhalten 10,00 Euro in der 2. Klasse und 15,00 Euro in der 1. Klasse erstattet.

Rückerstattung beantragen: Anleitung mit Bahn-Vorlage

Fahrgastrechte-Formular: Entschädigung bei Verspätung der Bahn
Fahrgastrechte-Formular: Entschädigung bei Verspätung der Bahn
(Foto: Sven Christian Schulz / Utopia)

Die Deutsche Bahn bietet Fahrgastrechte-Formulare an, mit denen du die Rückerstattung beantragen kannst. Du erhältst die Formulare von den Zugbegleitern im ICE und IC sowie im Reisezentrum der Bahn und online zum Herunterladen.

Außerdem kannst du das online in deinem Kundenkonto auf bahn.de oder in der DB Navigator App erledigen, solange du die Fahrkarte für die betroffene Reise über eben dieses Konto gekauft wurde, oder dort hinterlegt ist.

Wenn du verspätet an deinem Zielort ankommst, kannst du das Formular direkt im Reisezentrum ausfüllen und erhältst dort die Entschädigung (wahlweise in bar oder als Gutschein). Alternativ kannst du auch das ausgefüllte Formular per Post an folgende Adresse schicken:

Servicecenter Fahrgastrechte

60647 Frankfurt am Main

Wir empfehlen dir, das Formular selbst vor Ort abzugeben, da der Postweg unnötige CO2-Emissionen verursacht. Wichtig ist immer, die Fahrkarte als Kopie mitzuschicken. Wenn du ein Online-Ticket oder Handy-Ticket hast, musst du die Buchungsbestätigung ausdrucken.

Generell: Was tun, wenn die Bahn Verspätung hat?

Auch fern des 9-Euro-Tickets gilt: Viele Menschen ärgern sich über die Verspätungen der Bahn. Dabei kannst du davon auch profitieren. Zum Beispiel kannst du jeden anderen Zug nehmen – auch höherwertige – um an das Ziel zu kommen. Am Ende bist du vielleicht sogar schneller da.  Die folgenden Einzelheiten kannst du bei Verspätungen beachten (mit regulären Tickets! – d. h. nicht mit 9-Euro-Tickets): 

  • Schon ab 20 Minuten Verspätung kannst du einen beliebigen anderen Zug nutzen (ausgenommen reservierungspflichtige Züge wie der Thalys). Sollte der Zugbegleiter auf eine zusätzliche Fahrkarte bestehen, erhältst du die Kosten über das Fahrgastrechte-Formular erstattet (dies gilt aber nicht mit Länder-Tickets und Schönes-Wochenende-Tickets).
  • Ab 60 Minuten Verspätung darfst du bei erwarteter Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 05.000 Uhr auch ein Taxi bis 80 Euro nehmen, wenn es keine Alternative gibt und das Bahn-Personal auch keine andere Lösung hat.
  • Kannst du den Zielbahnhof aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls gar nicht mehr am gleichen Tag erreichen, hast du das Anrecht auf ein (angemessenes) Hotel – vorausgesetzt, die Bahn stellt nicht selbst eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung und das Bahnpersonal kann auch keine Alternative nennen. Dies muss jedoch im Einzelfall entschieden werden. Setz dich hierfür bitte mit der Deutschen Bahn in Verbindung. 

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