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Fehlende Grundpreise: Verbraucherzentrale verklagt Aldi erfolgreich

Verbraucherzentrale verklagt Aldi
Foto: Foto: CCO Public Domains / Pixabay / Pinacol

Die Hamburger Verbraucherzentrale hat den Discounter Aldi Nord erfolgreich verklagt. Der Vorwurf: Preisschilder mit fehlenden Grundpreisangaben. Warum das problematisch für Verbraucher:innen ist, erfährst du hier.      

Grundpreise zeigen an, wie teuer verschiedene Lebensmittel pro Kilogramm oder pro Liter sind. So können Verbraucher:innen die Preise ähnlicher Produkte besser vergleichen als über den tatsächlichen Kaufpreis, der wegen unterschiedlicher Füllmengen oft weniger aussagekräftig ist. Um diese Orientierungshilfe zu gewährleisten, schreibt die Preisangabenverordnung die Angabe des Grundpreises verpflichtend vor. Nur in Ausnahmefällen dürfen Supermärkte und Discounter darauf verzichten.

Gegen diese Verordnung hat der Discounter Aldi Nord in zahlreichen Fällen verstoßen. Verbraucherschützer:innen hatten deshalb Klage gegen eine Regionalgesellschaft der Aldi GmbH & Co. KG beim Landgericht Itzehoe eingereicht – mit Erfolg. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg hat die Aldi GmbH eingelenkt und die vorgebrachten Ansprüche anerkannt.

Klage wegen fehlender Grundpreise: Darum ging es

Neben dem Verkaufspreis muss bei Lebensmitteln auch der Grundpreis ausgewiesen sein.
Neben dem Verkaufspreis muss bei Lebensmitteln auch der Grundpreis ausgewiesen sein. (Foto: CC0 / Pixabay / analogicus)

Spezifisch bezieht sich die in Itzehoe erfolgreich durchgeführte Klage auf einen veganen Aufschnitt aus dem Aldi-Sortiment. Mindestens zwei Hamburger Filialen sollen diesen Aufschnitt mit einem Preisschild verkauft haben, auf dem der Grundpreis nicht ausgewiesen war. Der vegane Aufschnitt stand stellvertretend für zahlreiche weitere Produkte, welche ebenfalls ohne Grundpreis deklariert waren.

So hat der Verbraucherschutz bei stichprobenartigen Überprüfungen von fünf Aldi-Nord-Märkten in Hamburg insgesamt mehr als 100 Fälle fehlender oder fehlerhafter Preisangaben festgestellt. Neben nicht ausgewiesenen oder falschen Grundpreisen bemängelt die Verbraucherzentrale auch irreführende Angaben zu Preissenkungen oder verwirrende Beispielpreise.

Im konkreten Fall des veganen Aufstrichs habe sich der verantwortliche Händler geweigert, eine Unterlassungserklärung für die fehlenden Grundpreisangaben zu unterzeichnen. Aus diesem Grund und aufgrund der anderen Verstöße ging die Thematik vor das Landesgericht.

Fehlende Grundpreise: Ein weitreichendes Problem

Die Klage gegen Aldi ist wahrscheinlich nur ein Beispiel für eine verbreitete Problematik. Einem Sprecher der Hamburger Verbraucherzentrale zufolge betrachten viele Einzelhändler fehlende oder falsche Grundpreise als Kavaliersdelikt. Das liege auch daran, dass die Einhaltung der Preisangabenverordnung praktisch nicht kontrolliert werde. Das Risiko, bei Verstößen erwischt zu werden, sei für Supermärkte und Discounter eher gering. Verbraucherschützer:innen gehen darum so weit, den betroffenen Aldi-Filialen eine Art kalkulierte Schludrigkeit zu unterstellen.

Fehlende Grundpreise sind auch darum ein Problem, weil es in der EU nur sehr vage gesetzliche Vorgaben für Füllmengen gibt. Seit einer europäischen Gesetzesreform von 2007 dürfen Lebensmittel prinzipiell in allen Füllmengen angeboten werden. Dadurch können Produktmengen ähnlicher Produkte stark schwanken. Ein Preisvergleich nur auf Grundlage des Verkaufspreises gestaltet sich dann für Verbraucher:innen umso schwieriger.

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