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Holz sammeln im Wald: Darf ich das überhaupt?

Holz sammeln im Wald
Foto: CC0 / Pixabay / chrispy_muc

Holz ist zu einem teuren Rohstoff geworden – da wäre es doch praktisch, beim nächsten Spaziergang im Wald ein paar Äste für daheim zu sammeln. Leider ist das nicht ganz so einfach, wie es scheint.

Holz ist nicht nur als Baumaterial wichtig, sondern auch als Heizmaterial begehrt. Schon seit einiger Zeit gehen die Holzpreise durch die Decke. Wer einen Kamin zu Hause hat und mit Holz heizt, kann davon ein Lied singen. Da liegt der Gedanke nahe, sich aus dem nächsten Wald etwas zusätzliches Holz zu holen. Schließlich finden sich dort auf dem Boden viele abgefallene Zweige und Äste. Doch Holz sammeln im Wald darfst du nicht einfach ohne Weiteres. Wir verraten dir, was du dabei beachten musst.

Holz sammeln im Wald: An diese Regeln musst du dich halten

In manchen Wäldern darfst du Holz sammeln, das auf dem Boden liegt.
In manchen Wäldern darfst du Holz sammeln, das auf dem Boden liegt.
(Foto: CC0 / Pixabay / cocoparisienne)

Möchtest du im Wald Holz sammeln, musst du erst einmal in Erfahrung bringst, wem der Wald überhaupt gehört. Ist er in Privatbesitz oder gehört einem Unternehmen, musst du beim Besitzer nachfragen, ob Holzsammeln erlaubt ist. In Staatswäldern darfst du aber Holz mitnehmen. 

Liegen Äste, Zweige oder Rinde auf dem Boden ist es erlaubt, diese in geringen Mengen für den Eigengebrauch mitnehmen. Mit einem Transporter darfst du dabei freilich nicht anrücken – gemeint ist eher eine Menge, die du mit den Händen tragen kannst. Dieses heruntergefallene Holz, das du mitnehmen darfst, wird als Leseholz bezeichnet.

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen ist das im jeweiligen Landeswaldgesetz geregelt. In Bayern gibt es sogar eine eigene Leseholzverordnung. Aber auch in den Bundesländern, in denen das Holzsammeln nicht gesetzlich geregelt ist, darfst du Leseholz mitnehmen. Generell musst du folgendes beim Holzsammeln im Wald beachten: 

  • Zweige und Äste dürfen nur einen Durchmesser von maximal zehn Zentimetern haben. 
  • Du darfst selbst keinen Baum fällen und keine Äste abzweigen. Du darfst wirklich nur Holz mitnehmen, das bereits auf dem Boden liegt.
  • In machen Wäldern gibt es geschützte Gebiete, zum Beispiel, weil gerade Nachwuchs beim Wild ansteht. Diese Bereiche darfst du beim Holzsammeln nicht betreten.
  • Es ist nur tagsüber gestattet, Leseholz aufzusammeln.

Allerdings eignen sich die dünnen Zweige des Leseholzes laut dem Bayerischem Rundfunk nicht besonders gut zum Verbrennen. Weil das Holz oft feucht ist, bildet sich beim Verbrennen Rauch und die Rinde führt dazu, dass viel Asche zurückbleibt.

Holz sammeln im Wald: Diese Möglichkeiten gibt es noch

Um Holz im Wald sammeln zu dürfen, kannst du einen Sammelschein oder einen Selbstwerberschein beantragen.
Um Holz im Wald sammeln zu dürfen, kannst du einen Sammelschein oder einen Selbstwerberschein beantragen.
(Foto: CC0 / Pixabay / pixel2013)

Neben Leseholz hast du aber noch weitere Möglichkeiten, legal Holz im Wald zu sammeln. Diese können sich vor allem rentieren, wenn du eine größere Menge an Holz brauchst:

  • Mit einem Holzsammelschein darfst du mehr und auch größere auf dem Boden liegende Holzstücke aus dem Wald holen. Den Schein kannst du bei deiner Gemeinde oder beim Forstamt beantragen. Eine Genehmigung fürs Holzsammeln gibt es ab circa zehn Euro. Von Anfang an wird festgelegt, wie viel Holz dir zusteht – auch für diesen Prozess musst du etwas zahlen. Mit dem Bestimmen der Holzmenge soll verhindert werden, dass zu viele am Boden liegende Zweige und Äste mitgenommen werden. Schließlich ist Totholz wichtig für das Ökosystem des Waldes: Es dient zum Beispiel Flechten und Moosen als Nährboden und Tieren als Unterschlupf. Beim Sammeln musst du den Schein stets bei dir tragen und darfst meist nur bestimmte Teile des Waldes betreten. Außerdem musst du den Schein regelmäßig erneuern lassen – entweder monatlich oder jährlich. 
  • Willst du dein eigenes Brennholz im Wald sägen, kannst du einen Selbstwerberschein beantragen. Zuständig dafür sind ebenfalls das Forstamt oder die Gemeinde. Als Voraussetzung brauchst du einen Motorsägen-Führerschein. Hast du einen Selbstwerberschein, darfst du an Bäumen, die bereits gefällt wurden, dein eigenes Brennholz absägen.   

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