Millionen Menschen betroffen: Das ändert sich im Dezember bei der Rente

Rente
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Millionen Menschen beziehen in Deutschland Rente. Für eine bestimmte Gruppe gibt es ab Dezember 2025 eine wichtige Änderung bei der Zuschlagsberechnung. Wir haben die Neuerung für dich einfach erklärt.

Ab Dezember 2025 treten einige wichtige Änderungen im deutschen Rentenwesen in Kraft. Davon sind einige Millionen Menschen betroffen – aber nicht alle. Die Änderungen betreffen in erster Linie Menschen, die einen Rentenzuschlag zu der sogenannten Erwerbsminderungsrente erhalten.

Ab jetzt gelten neue Regeln bei der Berechnung dieses Zuschlages. Was sich zuerst etwas kompliziert oder undurchsichtig anhören mag, basiert auf dem nationalen Unterfangen gegen Altersarmut. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Fakten für dich zusammengetragen und erklären dir die Rentenänderungen einfach und verständlich

Wer ist von der Änderung betroffen?

Von den Änderungen bei der Rente im Dezember 2025 sind Menschen betroffen, die die EM Rente beziehen.
Von den Änderungen bei der Rente im Dezember 2025 sind Menschen betroffen, die die EM Rente beziehen. (Foto: CC0 / Pixabay / tododisca)

Bei der Änderungsankündigung machst du dir vielleicht Sorgen, ob sich an deiner Rente etwas verändert. Aber selbst wenn das der Fall ist, wirkt sich die neue Zuschlagsberechnung in den meisten Fällen positiv aus (mehr dazu unten). 

Zunächst solltest du also feststellen, ob du zu den Betroffenen gehörst. Betroffen sind Rentner:innen, die

  • ihre Erwerbsminderungsrente erstmalig zwischen den Jahren 2001 und 2018 bezogen haben
  • und zusätzlich einen Zuschlag (4,5 oder 7,5 Prozent) seit Juli 2024 erhalten.

In Deutschland betrifft diese EM-Rente damit rund 1,8 Millionen Menschen. Wenn du nicht davon betroffen bist, kannst du weiter unten sehen, ob sonstige Änderungen für dich relevant sind. 

Übrigens: Wie viel Rente du bekommst, kannst du im Online-Rechner erfahren. 

EM-Rente kurz erklärt

Was genau ist die Erwerbsminderungsrente und warum gibt es diese Änderung?

Wie die VdK erklärt, handelt es sich bei der EM-Rente um eine Art der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer:innen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.  

Dabei unterscheidet man zwischen folgenden Stufen:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden am Tag.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden am Tag. 

Diese Rente soll Betroffenen im Ruhestand helfen, den Einkommensverlust auszugleichen.  

Seit 2024: Gesetz regelt Rentenzuschläge

In den vergangenen Jahren würde viel darüber debattiert, dass die Abschläge für EM-Rentner:innen zu hoch seien. Deshalb wurde das Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz eingeführt, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert. Hinter dem langen Namen steht ein einfaches Konzept:

  • Rentenzuschläge sollen EM-Rentner:innen mehr finanzielle Unterstützung bieten und somit gegen die Altersarmut wirken.

Die Einführung dieses Gesetztes verläuft in zwei Schritten:

  1. Über 17 Monate (Juli 2024 bis November 2025) wurden monatlich separate Zuschläge zur Rente gezahlt. 
  2. Ab Dezember 2025 werden die Zuschläge in die Rente integriert und nicht mehr separat ausgezahlt.

Die DRV stellt ab Dezember außerdem das Berechnungsverfahren für die EM-Rentenzuschläge um.

Dezember 2025: Was ändert sich beim Rentenzuschlag?

Ab jetzt wird der Zuschlag in die Rente integriert.
Ab jetzt wird der Zuschlag in die Rente integriert. (Foto: CC0 / Pixabay / Alexas_Fotos)

Was genau ändert sich also im Dezember 2025 bei der Rente?

Wie bereits erwähnt, wurden die Zuschläge zur EM-Rente seit Juli 2024 monatlich separat überwiesen. Das ändert sich ab Dezember:

  • Ab jetzt werden die Zuschläge in die Rente integriert.
  • Bisher wurde die Höhe der Zuschläge basierend auf dem Rentenbetrag kalkuliert. 
  • Ab jetzt werden die Zuschläge basierend auf den persönlichen Entgeltpunkten (abhängig vom vorherigem Arbeitsleben, wie sie am 30. November 2025 für die jeweilige Rente gelten) berechnet. 

Das bedeutet unter anderem, dass die Zuschläge automatisch mit zukünftigen Rentenanpassungen steigen, erklärt die DRV. Zudem gibt es zu beachten, dass die Zuschläge jetzt auch als Einkommen klassifiziert werden, da sie Teil der Rente sind. 

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Was bedeutet das für mich konkret?

Empfänger:innen der EM-Rente müssen nicht aktiv einen Antrag stellen.
Empfänger:innen der EM-Rente müssen nicht aktiv einen Antrag stellen. (Foto: CC0 / Pixabay / Aymanejed)

Jetzt stellt sich dir vielleicht die Frage, was du als Betroffene:r tun musst. Die einfache Antwort lautet: Erstmal gar nichts. 

Die Rente inklusive Zuschläge wird von der Rentenversicherung automatisch berechnet. Du musst also keinen Antrag stellen. Wenn du in die Kategorie der EM-Rentner:innen fällst, solltest du seit Oktober 2025 bereits einen Bescheid über die neue Auszahlung und deren Höhe erhalten haben. Falls das nicht der Fall ist, und du meinst berechtigt zu sein, kontaktiere deine Rentenversicherung. 

Abweichungen bei der Berechnung der Zuschüsse:

  • Wenn die neue Rente höher ist, als die alte, kommt es zu einer einmaligen Nachzahlung. Dafür wird die monatliche Differenz mit 17 (Monate seit Juli 2024) multipliziert und als Einmalzahlung an Betroffene überwiesen.
  • Keine Sorge: Wenn die neue Rente niedriger ist, musst du nicht nachzahlen. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet dabei jedoch nur mit Abweichungen im Cent-Bereich.

Folgendes solltest du außerdem wissen und bedenken:

  • Da die Zuschüsse jetzt Teil der Rente sind und damit als Einkommen angesehen werden, musst du eventuell deine Steuererklärung anpassen und Steuern zahlen. Das ist nur der Fall, wenn du mit der neuen Rente über dem Grundfreibetrag liegst. Tipps dazu findest du auch hier: Steuererklärung machen: 6 Fehler, die dich bares Geld kosten.
  • Dass die Zuschüsse als Einkommen angerechnet werden, ist außerdem für Witwen und Witwer wichtig, die Hinterbliebenenrente erhalten. Denn durch die neue Einkommensanrechnung können Witwen-/Witwerrenten sinken. 

Weitere Änderungen bei der Rente Dezember 2025

Neben dem neuen Berechnungsverfahren bei der Rente gibt es laut der Bundesregierung noch weitere gesetzliche Neuregelungen ab Dezember 2025.

Das ändert sich auch noch bei der Rente:

  • Die Barauszahlung der Rente wird zum Jahresende eingestellt. Ab jetzt werden nur noch Überweisungen getätigt. Wenn Betroffene keine Bankverbindung angegeben haben, müssen sie das nachholen. Nachzahlungen sind möglich. 
  • Ab Dezember ist es für schwerbehinderte Menschen nicht mehr möglich, vor 62 in Rente zu gehen. Ab 2026 ist das Alter von 62 Jahren der frühstmögliche Rentenbeginn.

Was sich sonst noch im Dezember 2025 ändert, liest du hier: Rente, Bahn, Balkonkraftwerk: Das ändert sich im Dezember.

Unser Tipp: Informiere dich gut über deine Rente und über Möglichkeiten zur nachhaltigen Altersvorsorge. Informationen dazu findest du beispielsweise bei Fairpension oder der VRK. Es gibt auch spezielle Angebote zur Vorsorge für Frauen.

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