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Namen ändern: Mit einem neuen Namen zu mehr Glück und Selbstvertrauen

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Foto: CC0 / Pixabay / PublicDomainPictures

Es gibt viele Gründe seinen Namen ändern zu wollen. Oft hat das sehr persönliche Gründe. Doch ab wann ist eine Namensänderung erlaubt und wie funktioniert das überhaupt?

Die Redensart „Nomen est omen“ kann man frei übersetzen als „Der Name ist eine Vorhersagung“. Vielleicht hast du selbst das Gefühl, dass dein Name beeinflusst, wie dir deine Mitmenschen begegnen. Damit bist du nicht allein: Einer psychologischen Studie zufolge assoziieren wir Vornamen oft mit einem bestimmten Alter. Außerdem zieht der Hörer oft unbewusst Schlüsse darüber, wie attraktiv oder intelligent eine Person ist.

Natürlich sind Sympathien nicht allein von unserem Namen abhängig. Doch manche Menschen leiden sehr unter ihrem Vor- oder Nachnamen: Teilweise machen sich andere über den Namen lustig, oder der Wunsch ihn zu ändern hat andere persönliche Gründe.

Wenn du dich nicht mit deinem jetzigen Namen identifizieren kannst, kannst du nur schwer Selbstvertrauen erlangen und bist tendenziell unzufriedener. Ein neuer Name kann einen ganz neuen Lebensabschnitt bedeuten. Doch wann ist so eine Änderung überhaupt erlaubt? Und was muss man dabei beachten?

Wann du deinen Namen ändern darfst

Am häufigsten werden Namen im Rahmen von Eheschließungen, Geburten oder Scheidungen geändert.
Am häufigsten werden Namen im Rahmen von Eheschließungen, Geburten oder Scheidungen geändert.
(Foto: CC0 / Pixabay / FrankWinkler)

Am häufigsten werden Namen im Rahmen von Geburten, Eheschließungen oder Scheidungen geändert. Auch hierfür gibt es viele Gesetze und Vorschriften: Sie bestimmen, wie du dein Kind nicht nennen darfst, wann ein Doppelname zulässig ist oder welchen Namen Kinder nach der Scheidung ihrer Eltern behalten dürfen.

Möchtest du deinen Namen aus nicht familiären Gründen ändern, wird es schon etwas schwieriger. Wenn du nachweislich unter deinem Namen leidest, darfst du ihn wahrscheinlich ändern. Laut §3 des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) musst du aber einen sogenannten wichtigen Grund nennen können. Was als wichtiger Grund zählt, ist genau definiert.

Was sind wichtige Gründe?

Laut Gesetz darfst du deinen Namen ändern, wenn dadurch eine mit ihm verbundene Behinderung beseitigt wird. Doch was heißt das im Klartext? Du darfst dich zum Beispiel umbenennen, wenn:

  • du wegen deinem Namen ständig verwechselt wirst. (Das betrifft Sammelnamen wie Maier, Müller, Schulz oder Schmidt.)
  • er anstößig oder lächerlich ist. (Das ist der Fall, wenn daraus unangemessene, diffamierende Wortspiele gebildet werden können.)
  • dein Geschlecht durch ihn nicht eindeutig erkennbar ist.
  • er sehr kompliziert zu schreiben oder auszusprechen ist.
  • du dich einbürgern lässt und der Name sehr exotisch ist. (Das überschneidet sich meist mit dem vorherigen Punkt.)
  • mit ihm eine Straftat verbunden wird. (Namen wie Hitler oder Fritzl werden zum Beispiel mit schlimmen Verbrechen assoziiert.)

Wenn du dich deinem Geschlecht nicht mehr zugehörig fühlst oder du dich einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen hast, kannst du deinen Namen über das Trassexuellengesetz ändern lassen. Mehr Informationen findest du hier.

Was ist kein Grund, deinen Namen zu ändern?

Manche Menschen leiden sehr unter ihrem Namen.
Manche Menschen leiden sehr unter ihrem Namen.
(Foto: CC0 / Pixabay / Wokandapix)

Wenn du einen bestimmten Namen tragen möchtest, reicht das in der Regel nicht aus. Für eine Namensänderung musst du deine Gründe ausführlich erläutern, sonst wird sie abgelehnt.

Allerdings kann es ganz schön schwierig sein zu begründen, warum du unter deinem Namen leidest. Wenn die oben genannten Gründe nicht gleich ersichtlich sind, musst du wahrscheinlich sehr persönliche Informationen preisgeben – zum Beispiel, weil du durch deinen Namen an ein Kindheitstrauma erinnert wirst. In diesem Fall ist es ratsam, sich erst einmal an einen Psychotherapeuten zu wenden. Dieser kann dir dann unter Umständen auch bescheinigen, dass eine Namensänderung wichtig für dein Wohlbefinden ist.

Außerdem können Namensänderungen nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte gestattet werden. Wenn du zwar in Deutschland lebst und arbeitest, aber eine andere Staatsbürgerschaft besitzt und zu keiner der schutzbedürftigen Gruppen von Ausländern gehörst, kannst du deinen Namen nicht aus diesem Grund ändern lassen.

Wie funktioniert eine Namensänderung?

Für eine Namensänderung brauchst du viele Unterlagen.
Für eine Namensänderung brauchst du viele Unterlagen.
(Foto: CC0 / Pixabay / jackmac34)

Um deinen Namen zu ändern, musst du zuerst einen Antrag stellen. Eine Vorlage dafür gibt es nicht. Beschreibe darin ausführlich, wieso es für dich wichtig ist, deinen Namen zu ändern.

Wo du diesen Antrag einreichen kannst, hängt davon ab, in welchem Bundesland und welcher Gemeinde du wohnst. Meistens nimmt aber das Standesamt diese Anträge entgegen. Erkundige dich vorher im Rathaus oder Bürgeramt deiner Gemeinde.

Du hast drei Möglichkeiten, deinen Namen zu ändern:

  • den ganzen Namen durch einen anderen ersetzen
  • einen von mehreren Namen streichen
  • die Schreibweise ändern

Schon beim Antrag auf Namensänderung musst du zahlreiche Unterlagen einreichen. Dazu gehören auch eine Kopie deiner Ausweispapiere, ein Nachweis über deinen Wohnsitz, beglaubigte Kopien aus dem Geburtenregister und – wenn du über 14 Jahre alt bist – ein Führungszeugnis. Informiere dich über die nötigen Unterlagen am besten bei deiner zuständigen Behörde. 

Wie viel es kostet, den eigenen Namen zu ändern, ist ebenfalls sehr unterschiedlich: Im besten Fall kostet es nur ein paar Euro, im schlimmsten über tausend (zum Vergleich ist hier eine Preisliste des Landes Berlin verlinkt). Wurde der Änderung stattgegeben, musst du all deine persönlichen Dokumente ändern lassen. Dadurch kommen zusätzliche Kosten auf dich zu.

Ein Anwalt kann dir helfen

Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind auch schon Entscheidungen über Namensänderungen gefällt worden.
Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind auch schon Entscheidungen über Namensänderungen gefällt worden.
(Foto: CC0 / Pixabay / lapping)

Es ist nicht leicht deinen Namen ändern zu lassen. Wenn du dafür allerdings einen guten Grund hast, dann solltest du dich von all dem Papierkram und den Kosten nicht abschrecken lassen. Wenn es dir sehr wichtig ist, deinen Namen aus einem nicht familiären Grund ändern zu lassen, kannst du dir auch von einem Anwalt Hilfe holen. Letzten Endes sind die bürokratischen Hürden aber geringer, als man vermutet. 

So hat das Bundesverwaltungsgericht 2016 entschieden, dass sich ein Josef in Joseph umbenennen darf. Der Grund war, dass er regelmäßig ins Ausland reiste und mit der Schreibweise seines Namens immer wieder Probleme bekam (BVerwG 6 B 12.16).

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