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Robinsonliste und Werbestopper helfen, die Werbeflut zu bändigen

Robinsonliste und Werbestopper
© Tom Bayer, Peter Atkins / fotolia.com

Werbung überflutet die Briefkästen vieler Haushalte, vergrößert den Müllberg und verschwendet wertvolle Ressourcen. Doch man kann sich gegen ungewollte Reklame wehren! Wir stellen drei Möglichkeiten vor: die DDV-Robinsonliste, die IDI-Robinsonliste und den Werbestopper.

Wer meint, dank E-Mail und Internet herrsche Ebbe im Briefkasten, hat weit gefehlt. Gedruckte Werbung aller Art sorgt für das Gegenteil. Wie viele die Werbepost lesen, weiß wohl niemand, doch die Masse an Naturgut, die dafür in Anspruch genommen wird, ist bekannt: Werbestopper rechnet pro Haushalt und Jahr mit fast 200 Liter Wasser, über 50 Kilo Papier und einer fast ebenso großen Menge CO2.

Doch niemand muss tatenlos zusehen, wie sein Briefkasten überquillt. Die einfachste Methode, einem Teil der Werbung Einhalt zu gebieten, ist der wohlbekannte Aufkleber mit einem Hinweis wie „Stop! Keine Werbung!“, der allerdings nur bedingt Schutz bietet.

Wer sich umfassender wehren will, hat zwei, eigentlich drei weitere Möglichkeiten:

  • Die schon seit über zwanzig Jahren bestehenden Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV) sowie die Robinsonliste des Interessenverbandes Deutsches Internet (IDI);
  • Seit September 2016 steht auch die Website Werbestopper der Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen (GDVI) zur Auswahl.

Die Robinsonliste von IDI und die DDV-Robinsonliste

Robinsonliste
Die Robinsonliste des Interessenverbandes Deutsches Internet (IDI). (Bild: © IDI, robinsonliste.de)

Bei der Robinsonliste des IDI trägt sich der Verbraucher in sogenannte Schutzlisten ein, das Gleiche gilt für die Robinsonliste von des DDV. Die Anmeldung erfolgt kostenlos entweder online auf den jeweiligen Websites oder per Brief. Unternehmen können dann gegen eine Gebühr ihre Adressenlisten mit den Schutzlisten abgleichen und ihre Werbesendungen entsprechend anpassen. Um Missbrauch zu vermeiden, erfolgt der Abgleich der Daten verschlüsselt.

Das Konzept beider Listen ist ein und dasselbe. Der einzige Unterschied besteht in der Zielsetzung der dahinterstehenden Vereine: Der DDV agiert aus Sichtweise der Werbenden, der IDI hingegen wirkt im Interesse der Verbraucher.

Allerdings ist der Abgleich durch die Werbefirmen freiwillig, und jede Robinsonliste ist demnach nur in dem Maße effektiv, wie Unternehmen sie beachten. Bekommt man trotz Eintragung in die Schutzlisten weiterhin Reklame, kann man zwar bei den Werbenden schriftlich einen Werbestopp erbitten, doch bei unterlassener Folgeleistung bleibt (laut Website des IDI) „nur die Entsorgung in den Papierkorb“.

Schließlich gibt es nach wie vor kein gesetzliches Verbot in Deutschland, personalisierte Briefpost zu schicken – ganz im Gegenteil müssen die Postboten sie sogar zustellen. Es gibt zwar Beispielsweise § 43 (2) 5b BDSG, der besagt, das die Nutzung von Daten zu Werbezwecken eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die nach Absatz (3) mit bis zu 300.000€ geahndet werden kann. Doch das nützt wenig, denn dazu müsste der einzelne ja den Rechtsweg beschreiten – obwohl er nur den Kahlschlag durch Kataloge verhindern will.

Sinnvoller wäre da schon, Behörden und Unternehmen, mit denen man zu tun hat, folgende schriftliche Aufforderung zukommen zu lassen: „Ich widerspreche der Nutzung, Verarbeitung und/oder Übermittlung meiner Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung gem. § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz“. Praktisch dazu dieses Musterschreiben des vzbv (DOC-Datei-Download), welches Abfrage der gespeicherten Daten und Widerspruch in einem Brief vereint. Auch hier gilt aber: einen Verstoß müsste man rechtlich verfolgen – wer macht sich die Mühe schon?

Werbestopper

Werbestopper
Werbestopper (Bild: © werbestopper.de)

Werbestopper argumentiert bei seiner Reklame gezielt mit Nachhaltigkeit. Anders als bei den Robinsonlisten will Werbestopper Reklame einzelner Firmen gezielt unterbinden. Nutzer registrieren sich online und bekommen dann eine Liste der Unternehmen präsentiert, die in ihrer Wohngegend werben. Möchte der Nutzer Werbung einer bestimmten Firma erhalten, wählt er diese aus. Werbestopper schreibt dann die restlichen Werbetreibenden an, um deren Sendungen zu unterbinden. Erhält der Nutzer nach einer bestimmten Frist nachweislich weiterhin Post eines geblockten Absenders, bietet Werbestopper weitere Unterstützung an.

Werbestopper scheint also – im Gegensatz zu den Robinsonlisten – eine juristische Grundlage gefunden zu haben, um ein regelrechtes Werbeverbot zu erzielen. Allerdings zeigte sich Jochen Diebel vom IDI auf Anfrage von Utopia skeptisch, ob das Konzept von Werbestopper aufgeht oder ob die Initiative nicht doch eher dem Eigennutz der Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucher-Interessen (GDVI) gilt, die Werbestopper betreibt.

In der Tat macht es stutzig, dass die Kommunikation mit den Unternehmen Aufgabe einer zweiten Firma, der Reachsome AG, ist. Diese stellt die Daten der Nutzer per App bereit – mit dem Ziel, den Werbezustellern dabei zu helfen, das Werbeverbot einzuhalten. Geschäftsführer Christian Geltenpoth garantiert jedoch, dass weder die Firmen noch die Reachsome AG die Daten für eigene Zwecke nutzen können.

Man fragt sich ebenfalls, was hinter dem Geschäftsmodell der GmbH steckt, nachdem für den Nutzer, laut den Geschäftsbedingungen, weder jetzt noch in Zukunft Kosten anfallen werden. Auch das Verdienen durch Abmahnungen der Unternehmen ist angeblich nicht Teil des Konzepts. Laut Geltenpoth bietet die für den Nutzer freiwillige Möglichkeit, (ressourcenschonende) Digitalwerbung per Werbestopper anzufordern, eine Einkommensquelle, doch der Geschäftsführer rechnet damit, dass der Dienst noch auf lange Sicht aus Eigenmitteln der GDVI finanziert werden wird.

Robinsonliste oder Werbestopper?

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Die Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV). (Bild: © DDV, www.ichhabediewahl.de)

Unter dem Strich wollen IDI und DDV mit ihrer jeweiligen Robinsonliste und Werbestopper das Drucken und Senden sinnloser Reklame unterbinden, und somit den Verbrauch von Wasser, Chemikalien, Papier und CO2 Emissionen reduzieren – zumindest bei personalisierter Werbung. Wie effektiv das letztlich ist, hängt von der Zahl der Nutzer ab und der Reaktion der Unternehmen. Werbestopper verspricht in dieser Hinsicht, effektiver agieren zu können. Ob das Konzept juristisch aufgeht, kann wohl nur die Zukunft zeigen.

Robinsonliste oder Werbestopper? Und die Robinsonliste von IDI oder die von DDV? Alle Initiativen haben Vor- und Nachteile, allerdings schließen sie einander nicht aus. Wenn dir die Entscheidung schwer fällt: Nichts und niemand hindert dich daran, dich bei allen dreien einzutragen. Doppelt gemoppelt, oder dreifach genäht, hält der Schutz gegen die Werbeflut vielleicht besser.

Info:

  • Die Robinsonliste des IDI findest du auf der gleichnamigen Website.
  • Die Robinsonliste des DDV ist unter „Ich habe die Wahl“ zuhause.
  • Das Angebot von Werbestopper findest du unter seinem Namen im Web.
  • Lesenswert: Werbepost-Broschüre des Bundesbeauftragten für den Datenschutz: PDF-Download

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