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Rechtstipps zu Carsharing, Fernbussen und Mitfahrgelegenheiten

Utopia / Andreas Winterer

Carsharing, Fernbusse und Mitfahrgelegenheiten werden für Reisen quer durch Deutschland immer beliebter. Doch worauf müssen Fahrer und Mitfahrer eigentlich achten, wenn sie in fremden Autos oder im Fernbus unterwegs sind? In einer aktuellen Verbrauchernews gibt die Barmenia-Versicherung Tipps.

  • Carsharing ist gut für die Umwelt und gut für den Geldbeutel. Allerdings muss vor der Fahrt geprüft werden, ob Schäden vorliegen. Ist das der Fall, sollte man sie fotografisch dokumentieren. Wichtig ist, sich an die Regeln zu halten, die Carsharing-Anbieter für diese Fälle aufgestellt haben.
  • Privates Carsharing bringt ganz eigene Probleme mit sich, etwa weil der Fahrzeughalter für die Ordnungswidrigkeiten des Fahrer haftet. Hier sind die Plattformen für privates Carsharing ratsam, um rechtliche und organisatorische Hilfe zu bekommen.
  • Fernbus-Reisen sind zunehmend beliebt. Hier hat der Gesetzgeber Rechte des Fahrgastes bei Busfahrten über 250 Kilometer festgelegt, die man kennen sollte. So ergeben sich aus überbuchten, verspäteten oder völlig ausfallenden Bussen beispielsweise Rückgaberechte oder Ansprüche auf Ersatzreisen oder Hotelübernachtungen.
  • Mitfahrgelegenheiten gelten mit am unverbindlichsten, doch auch hier gelten Absprachen und Verträge, so man sich wehren kann, wenn man etwa sitzen gelassen wurde. Wichtig auch, dass die Kfz-Haftpflicht zwar den Mitfahrer, nicht aber sein Reisegepäck versichert.

Details in der Barmenia-Verbrauchernews: „So funktioniert die neue Mobilität„.

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