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Greenwashing: Kein Kavaliersdelikt mehr – sondern ein teures Risiko

Greenwashing: Kein Kavaliersdelikt mehr – sondern ein teures Risiko
Bild: CC0 / Unsplash

Das 25-Millionen-Euro-Bußgeld für die DWS ist ein Weckruf für alle Unternehmen, die es mit der Substanz ihrer grünen Versprechen nicht allzu genau nehmen.

Seit etwa zwei Jahren beschäftigt das Thema „Green Claims“ immer mehr Unternehmen – nicht zuletzt, weil bald neue EU-Regulierungen wirksam werden und die Zahl der Abmahnungen und Bußgelder rund um Umweltaussagen steigt.

Der aktuelle Fall der „Deutsche Bank“-Tochter DWS zeigt exemplarisch: Mit ungenauen oder übertriebenen Nachhaltigkeitsaussagen riskieren Unternehmen nicht nur Ruf und Reputation – es kann auch richtig teuer werden.

Greenwashing-Bußgeld für DWS-Finanzprodukte

Gegen die Investmenttochter der Deutschen Bank hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt jetzt ein Bußgeld in Höhe von 25 Millionen Euro verhängt. Der Vorwurf: Anleger:innen wurden über die Nachhaltigkeit bestimmter Finanzprodukte in die Irre geführt. Und genau das gilt als klassisches Beispiel für Greenwashing.

In der offiziellen Stellungnahme nach Bekanntgabe des Bußgeldes räumt die DWS ein, dass „unser Marketing in der Vergangenheit teilweise überschwänglich war“. Das aktuelle Bussgeld für Greenwashing zeigt allerdings: Überschwang schützt nicht vor Konsequenzen.

Green Claims dürfen nicht irreführend sein

Das gilt vor allem immer dann, wenn Marketingversprechen weit über die tatsächliche Umsetzung hinausgehen. Im konkreten Fall: Während der „DWS Invest ESG Climate Tech Fonds“ mit null Prozent Kohleanteil beworben wurde, durften investierte Unternehmen trotzdem bis zu 14,99 % ihres Umsatzes mit Kohle machen.

Auch Aussagen wie „ESG ist ein fester Bestandteil unserer DNA“ oder „führend im Bereich ESG“ wurden kritisch bewertet – insbesondere, weil sich das Unternehmen laut Staatsanwaltschaft noch mitten im Transformationsprozess befindet.

Glaubwürdige Green Claims: Das sind die Anforderungen

Für eine glaubwürdige und rechtskonforme Nachhaltigkeitskommunikation reicht es nicht, nur Unwahrheiten zu vermeiden.

Entscheidend ist der folgende Dreiklang:

  • Wahr, wesentlich, klar: Die Aussage muss korrekt sein und darf nicht in die Irre führen.
  • Belegbar: Umweltbezogene Angaben benötigen solide, wissenschaftlich fundierte Nachweise.
  • Transparent: Diese Belege müssen für die Zielgruppe verständlich, zugänglich und idealerweise produktnah kommuniziert werden.

Fazit: Greenwashing ist kein harmloser Marketing-Gag, sondern ein handfestes Compliance-Risiko mit schmerzhaften finanziellen, rechtlichen und reputativen Folgen.

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