Ob das Heizen mit Holz bald verboten ist, fragen sich zahlreiche Kaminofen-Besitzer:innen. Welche Regelungen ab 2025 gelten und was du jetzt überprüfen solltest, erfährst du hier.
Mit einem Kaminofen kannst du auf traditionelle und gemütliche Art einen Raum beheizen. Besonders während der Energiekrise haben einige Menschen auf Kamin- und Pelletöfen umgerüstet, um den gestiegenen Gaspreisen zu entgehen. Doch nun läuft bis Ende des Jahres 2024 die Übergangsfrist der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von 2010 aus. Laut dieser ist in einigen Fällen das Heizen mit Holz verboten. Die Verordnung soll insbesondere dafür sorgen, dass Kaminöfen und andere Heizsysteme mit Holz weniger Schadstoffe verursachen.
Ist Heizen mit Holz nachhaltig?
Neben den klassischen Kaminöfen, in denen du größere Holzstücke anzündest und damit ein Feuer entfachst, gibt es auch die modernen Pelletöfen. Diese befüllst du mit Pellets oder Briketts, also zusammengepressten Holzstücken. Schaltest du den Ofen ein, entzünden sich die Pellets von selbst. Da für diese Heizmethode keine fossilen Brennstoffe notwendig sind, gilt sie als nachhaltig.
Allerdings entsteht beim Heizen mit Holz auch Feinstaub, der über die Heizungsanlage in die Luft gelangt. Zudem wird bei der Verbrennung von Holz Kohlenstoffmonoxid freigesetzt. Auch dieser Schadstoff gelangt in die Luft und behindert die Sauerstoffaufnahme von Menschen und Tieren.
Laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das Heizen mit Holz grundsätzlich nicht verboten. So zählen Kamin- und Pelletöfen als zulässige Erneuerbare-Energie-Anlagen. Allerdings regelt das GEG genau, welche Rohstoffe verbrannt werden dürfen. Dazu zählen etwa naturbelassenes Holz, Pellets und Briketts oder Stroh.
Dass das Thema Heizen mit Holz ein komplexes Thema ist, zeigt auch die Diskussion um den CO2-Rechner des Umweltbundesamtes. Kritiker:innen bemängeln unter anderem die dort getroffenen Annahmen zu den Emissionen von Holzheizungen. Sie sehen Holz als klimaneutrale, erneuerbare Energie – genau wie die EU in ihrer Erneuerbaren-Richtline. Das UBA argumentiert hingegen, dass dies nur unter ganz bestimmten Bedingungen der Fall sei. Mehr zu dieser Kontroverse liest du in diesem Artikel:
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Heizen mit Holz verboten: Neue Grenzwerte
Genauere Regelungen zur Frage, ob Heizen mit Holz verboten ist oder nicht, enthält die 1. Bundes-Imissionsschutzverordnung. Sie besagt, dass alle Holzöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, nachgerüstet oder abgebaut werden müssen. Die Verordnung gibt es schon seit 2010. Allerdings sieht sie eine Übergangsfrist vor: So haben Kaminnutzer:innen noch bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, ihren Kamin umzurüsten. Ab 2025 dürfen nur noch Kamin- und Holzöfen genutzt werden, die die neuen Grenzwerte einhalten.
Die Grenzwerte der 1. Bundes-Imisionsschutzverordnung regeln, wie viel Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid ein Kamin- oder Pelletofen freisetzen darf. Werden sie nicht eingehalten, ist das Heizen mit Holz verboten. Welche Grenzwerte gültig sind, hängt vor allem davon ab, wann der Holzofen in Betrieb genommen wurde. So gilt für Modelle zwischen 1995 und 2010, dass sie nicht mehr als 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenstoffmonoxid pro Kubikmeter Abgasluftvolumen verursachen dürfen.
Für neuere Modelle ab 2010 gelten noch strengere Grenzwerte. Für Öfen, die ab 2015 hergestellt wurden, gelten die strengsten Vorschriften. Für ältere Öfen, die schon vor 1995 hergestellt wurden, gibt es bereits geltende Verordnungen. Sie müssten nach diesen schon umgerüstet oder stillgelegt worden sein.
Es ist also in jedem Fall sinnvoll, dass du deinen Holzofen auf die jeweils geltenden Grenzwerte hin überprüfst. Denn überschreitet er diese, ist seine Benutzung illegal und wird mit einem Bußgeld bestraft. Dass dein Ofen die Grenzwerte einhält, kannst du durch eine Bescheinigung des Herstellers belegen. Auch dokumentierte Messungen von Schornsteinfeger:innen sind zulässig.
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