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Elterngeld, elektronische Patientenakte, Fahrzeugschein: Das ändert sich im April

Das ändert sich im April
Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Formulare, Papiere und der Gang zum Amt – viele Menschen wünschen sich mehr Digitalisierung in Deutschland. Für Verbraucher:innen könnte sich in diesem Bereich manches im neuen Monat tun.

Den Führerschein auf dem Handy zeigen? Bis das geht, könnte es noch dauern – immerhin der Fahrzeugschein soll im April digital werden. Der neue Monat bringt zudem für manche Eltern Einschnitte mit sich. Ein Überblick über die Änderungen:

Kürzungen beim Elterngeld 

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Alleinerziehende und Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein 

Die Fahrzeugpapiere nicht mehr mitnehmen, sondern auf dem Smartphone zeigen: Im April beginnt ein Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein. Interessierte Autofahrer können ab Anfang des Monats eine App testen, die gemeinsam vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt wurde.

Neue Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung

Wer den Führerschein machen möchte, muss sich ab dem 1. April auf einen überarbeiteten Fragenkatalog einstellen. Einige Fragen wurden etwa aufgrund rechtlicher Änderungen gestrichen, andere wurden hinzugefügt – etwa zum Rechtsabbiegen, zu Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen oder zu bestimmten Verkehrsschildern.

Elektronische Reisegenehmigung für Großbritannien

Wer aus Ländern ohne Visapflicht, wie den EU-Staaten oder der Schweiz, nach Großbritannien reisen will, braucht künftig neben dem Reisepass eine elektronische Reisegenehmigung. Laut dem britischen Innenministerium soll die neue Regelung für Europäer:innen ab dem 2. April 2025 gelten. Die als ETA (Electronic Travel Authorisation) bezeichnete Genehmigung kostet 10 Pfund (11,93 Euro) und muss spätestens nach zwei Jahren erneuert werden.

Kommt die elektronische Patientenakte?

Der Test für die elektronische Patientenakte (ePA) läuft seit dem 15. Januar – bislang nur in drei Testregionen und rund 300 teilnehmenden Praxen. Mitte März will die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur Gematik prüfen, ob das System stabil läuft und bundesweit eingeführt werden kann. Fällt die Agentur ein positives Urteil, könnte das ab April möglich sein.

In der ePA sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit der Einführung soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden. Jeder Kassenpatient soll die ePA nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums bekommen – es sei denn, er widerspricht.

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