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Farbattacke auf das Brandenburger Tor: Drei Frauen und drei Männer angeklagt

Brandenburger Tor
Foto: Britta Pedersen/da

Im September hatten Klimaaktivist:innen orange Farbe an das Brandenburger Tor gesprüht. Die Aktion sorgte für viel Kritik und verursachte einen Schaden in Höhe von 115.000 Euro. Das Wahrzeichen ist nun wieder sauber – es beginnt die juristische Aufarbeitung.

Knapp drei Monate nach der ersten Farbattacke auf das Brandenburger Tor hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Klimaaktivist:innen erhoben. Den Mitgliedern der Gruppe Letzte Generation wird gemeinschaftliche gemeinschädliche Sachbeschädigung vorgeworfen, drei Männern und einer Frau zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt:innen, wie ein Behördensprecher am Dienstag mitteilte.

Hoher Sachschaden und aufwändige Reinigungsarbeiten

Die sechs Aktivist:innen sollen an der Farbattacke am 17. September beteiligt gewesen sein, bei dem das symbolträchtige Wahrzeichen mit orangegelber Farbe besprüht wurde. Nach Angaben des Berliner Immobilienmanagements entstand ein Schaden von 115.000 Euro.

Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft sind im Zusammenhang mit der Aktion insgesamt 14 Verfahren gegen Verdächtige eingeleitet worden. Die Ermittlungen dazu dauerten noch an. Ein Grund dafür sei vor allem, dass in sechs der Verfahren noch über Beschwerden der Beschuldigten gegen Beschlagnahmungen zu entscheiden sei.

Die Reinigungsarbeiten gestalteten sich aufwendig und waren erst Anfang Dezember beendet. Rund zwei Monate nach der ersten Farbattacke war das Tor erneut von Mitgliedern der Letzten Generation mit oranger Farbe beschmiert worden.

Im aktuellen Fall richtet sich die Anklage nach den Angaben gegen drei Frauen aus Hamburg (27 Jahre), Berlin (34) und Leipzig (27) sowie drei Männer aus Ravensburg (26), Stuttgart (31) und Prag (51).

Was den Aktivist:innen vorgeworfen wird

Laut Anklage sollen die Hamburgerin und die Berlinerin im September mit einem präparierten Feuerlöscher nicht wasserlösliche Farbe auf eine Säule beziehungsweise Farbe auf dem Boden zwischen den Säulen ausgekippt und verteilt haben. Die anderen Klimaaktivist:innen sollen währenddessen versucht haben, mithilfe einer Hebebühne auf das Wahrzeichen zu gelangen, um ein Transparent aufzuhängen und ebenfalls Farbe zu verteilen.

Die Polizei schritt jedoch ein, um dies zu verhindern. Dabei soll es laut Anklage zu einem riskanten Einsatz von zwei Polizist:innen gekommen sein: Weil sich die Klimaaktivist:innen nicht aufhalten lassen wollten, erreichten die Beamt:innen das Bedienpult der Hebebühne erst in einer Höhe von mehr als zwei Metern – von außen an dem Fahrzeug hängend.

Wann der Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten beginnt, ist noch unklar. Zunächst muss das Gericht die Anklage zulassen.

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