Zum Prime Day wirbt Amazon mit großen Rabatten. Doch wie viel spart man wirklich? Die Verbraucherzentralen raten zur Vorsicht und geben Tipps, wie Kund:innen echte Schnäppchen schlagen.
Am 16. und 17. Juli lockt Amazon Kund:innen wieder mit dem „Prime Day“. Prime-Mitglieder des Online-Versandriesen sollen an den Tagen starke Rabatte und Preisnachlässe erwarten. Die Aktionsseite zeigt aktuell zahlreiche Produkte, die mit hohen Rabatten markiert sind: Auf smarte Lautsprecher verspricht Amazon seinen Abonnent:innen etwa 62 Prozent Rabatt, ein Samsung-Handy gibt es knapp 40 Prozent günstiger. Weil der „Prime Day“ zudem sein 10-jähriges Jubiläum feiert, hat der Versandhändler zudem „Geschenke“ angekündigt. Zu diesen zählt etwa zeitlich begrenzter Zugang zum Bezahl-Musikdienst „Amazon Music Unlimited“, der danach in ein kostenpflichtiges Abo übergeht.
Rabatte in Höhe von über 60 Prozent klingen durchaus verlockend. Doch sollten Kund:innen vorsichtig sein – denn bei Rabattaktionen wird oft getrickst. Die Verbraucherzentrale Bayern warnt gegenüber Utopia: „Es gibt sicher auch das eine oder andere gute Angebot an solchen Rabatt-Tagen. Aber nicht jedes Angebot, das nach einem Schnäppchen aussieht, ist auch tatsächlich eines.“
Rabatte zum Prime Day: Was Amazon-Kund:innen wissen sollten
Die Rabatte, die Amazon im Rahmen des Prime Days bewirbt, basieren auf der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Händlers. Dieser Wert ist bei jedem Produkt angegeben – je niedriger der tatsächliche Angebotspreis, desto höher der Rabatt. „Das ist aber ein Preis, der in den seltensten Fällen auch tatsächlich zuvor gefordert wurde“, warnen die Expert:innen der Verbraucherzentrale Bayern. „So kann man eine hohe Ersparnis vortäuschen.“ Amazon schreibt zur UVP lediglich, dass der Preis auf Angaben von Händlern, Herstellern oder Lieferanten basiere.
Die Verbraucherschützer:innen empfehlen, sich schon vor den Aktionstagen ganz genau zu überlegen, was man wirklich braucht. Dann könne man sich gezielt einzelne Produkte heraussuchen und den Preis schon vorher prüfen und vergleichen. „Am meisten spart man tatsächlich, wenn man immer nur das kauft, das man auch wirklich benötigt“, so die Verbraucherzentrale Bayern. Gerade teurere Anschaffungen wie Smartphones und Tablets sind beim Prime Day sehr beliebt. Hier raten die Expert:innen zu Refurbished-Produkten, die man gebraucht und überholt kaufen kann. Das spart Ressourcen und ist in der Regel günstiger als ein neues Produkt.
Auf der eigenen Website warnt die Verbraucherzentrale außerdem, dass Fake-Shops gerade zu Rabattaktionen wie dem Prime Day schwer zu erkennen sind. Die Verbraucherschützer:innen empfehlen deshalb, per Rechnung oder Lastschrift zu zahlen und nicht per Vorauskasse. Im schlimmsten Fall kann es sein, dass man die Ware sonst nie erhält.
Auch sei es sinnvoll, Preise mittels zwei unterschiedlicher Preissuchmaschinen zu vergleichen. So stellt man fest, ob es sich wirklich um ein Schnäppchen handelt. Sollte man nach Kauf doch unzufrieden mit dem Produkt sein, könne man außerdem 14 Tage lang vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Artikel zurücksenden.
Onlineshopping: Verbraucherzentrale geht gehen Manipulation vor
Neben Aktionstagen nutzen Händler:innen auch andere Tricks, um Kund:innen zum Kauf zu verlocken. Die Verbraucherzentrale Bayern verweist gegenüber Utopia etwa auf einen ablaufenden Countdown. Dieser könne dazu führen, dass man übereilte Kaufentscheidungen trifft, ohne die Angebote genau zu prüfen und Preise zu vergleichen.
Solche Hilfsmittel machen sich etwa Händler wie der chinesische Billiganbieter Temu zunutze. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) hat Temu – und Konkurrenz Shein – vor kurzem abgemahnt, weil die Konzerne „manipulative Designs“ verwenden. Der Verband warf beiden Unternehmen vor, EU-Verbraucherschutz- und -Transparenzrichtlinien nicht einzuhalten und gegen den Digital Service Act zu verstoßen. Als Beispiele nannte der VZBV unter anderem „willkürlich erscheinende Rabatthöhen“ und Hinweise wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“.
Utopia hat beim Bundesverband nachgefragt, ob sich auch Amazon irreführender Praktiken bedient. Dieser bestätigte lediglich, dass die Verbraucher:innen wiederholt über aus ihrer Sicht wahrheitswidrige unverbindliche Preisempfehlungen beschweren würden. Ob Amazon diesbezüglich besonders heraussticht, können die Verbraucherschützer:innen jedoch nicht beurteilen.
Verwendete Quellen: Amazon, Verbraucherzentrale, VZBV Shein, VZBV Temu
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