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Heute ist Warnstreik: Diese Rechte haben Zugreisende

Warnstreik
Foto: Bernd Diekjobst/dpa-tmn

Wer vor dem Wochenende eine Zugfahrt geplant hat, braucht gute Nerven. Heute dürfte bis zum Mittag fast gar nichts gehen und auch danach könnte es ruckeln. Was Betroffene wissen müssen.

Bahn-Reisende und -Pendler:innen müssen am heutigen Freitag wegen des angekündigten Warnstreiks der Gewerkschaft EVG mit massiven Einschränkungen rechnen. Der Ausstand soll von 03.00 bis 11.00 Uhr laufen.

Der Fernverkehr wird bis 13.00 Uhr komplett eingestellt, kündigte die Deutsche Bahn an. Bei den IC und ICE muss man bis zum Abend mit Beeinträchtigungen rechnen, beim Regionalverkehr soll es schneller wieder normal laufen.

Welche Rechte haben Betroffene, wenn der Zug gar nicht oder erst viel später fährt? Hier kommt eine kurze Übersicht:

Warnstreik: Anderer Zug oder Geld zurück

Die Deutsche Bahn bietet Reisenden im Fernverkehr wieder eine Kulanzregelung an. Wer bis diesen Dienstag (18.04.) ein Ticket für den Streiktag gekauft hat, kann es bis Dienstag in der nächsten Woche (25.04.) flexibel einsetzen – die Zugbindung ist aufgehoben, auch Regios darf man alternativ nutzen.

Auch Nahverkehrstickets des sogenannten Deutschlandtarifs für den Streiktag können noch bis nächsten Dienstag flexibel genutzt werden.

Wer diese Kulanzregelungen nicht in Anspruch nimmt, kann sich die Kosten für die streikbedingt ausgefallene Fahrt erstatten lassen. Für im Internet über ein Kundenkonto gekaufte Tickets geht das mit einem Online-Antrag auf „bahn.de“ oder in der „DB-Navigator“-App. Sonst bleibt nur, die Kosten schriftlich zurückverlangen. Dafür muss man das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und per Post an Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main senden. Im Detail kann man die Regelungen hier nachlesen: www.bahn.de/info/sonderkulanz

Rechte bei Verspätung

Bei Zugverspätungen können Bahnreisende Entschädigungen verlangen: Kommt die Bahn zwischen 60 und 119 Minuten zu spät am Zielbahnhof an, sind es 25 Prozent des Ticketpreises, ab einer Verspätung von 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Zudem gilt: Ab einer Verspätung von mehr als einer Stunde müssen dem Reisenden „Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit“ angeboten werden.

Im Detail kann man die Fahrgastrechte etwa auf der Website der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr nachlesen: www.soep-online.de/rechte-bahnreisen/.

Die Entschädigungen muss man ebenfalls über einen Online-Antrag oder das Fahrgastrechte-Formular beantragen. Ratsam ist, sich Verspätung von einem Mitarbeitenden der Bahn bestätigen zu lassen. Ist dafür niemand greifbar oder ist die Schlange am Bahnhof zu lang, sollten Betroffene als Beleg zumindest Fotos von Anzeigetafeln machen. Auch Screenshots in der App oder von der Website helfen dabei, Verspätungen oder Zugausfälle zu dokumentieren, raten Verbraucherschützer:innen.

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