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Laufblockaden: Letzte Generation ändert Protest-Strategie

Letzte Generation klebt sich in München fest - Stadt reagiert mit Verbot
Foto: Daniel Karmann/dpa (Symbolbild)

Klimademonstrant:innen sorgen erneut für Behinderungen auf Berlins Straßen – allerdings mit einer veränderten Strategie. Auch die Polizei ändert ihr Vorgehen. Die Justiz reagiert.

Die Klimaschutzgruppe Letzte Generation hat ihren Protest in Berlin fortgesetzt, die Strategie jedoch etwas verändert. Statt sich auf die Straße zu setzen oder festzukleben, hielten Demonstrant:innen am Donnerstag sogenannte Laufblockaden ab und gingen mit Bannern vor dem Verkehr her. Autofahrer:innen wurden so dazu gebracht, in Schrittgeschwindigkeit hinterherzufahren.

Die Polizei sprach von etwa 20 Aktionen stadtweit. Die Lage sei „sehr dynamisch“. Die Polizei sei in der Spitze mit knapp 600 Einsatzkräften unterwegs, um die Blockaden zügig aufzulösen, sagte ein Behördensprecher.

Polizei bittet, keine Selbstjustiz auszuüben

Erneut bat die Polizei Verkehrsteilnehmer:innen, bei Staus und Behinderungen nicht die Nerven zu verlieren und Selbstjustiz auszuüben. „Unsere Kolleginnen und Kollegen werden bestmöglich versuchen, die rechtswidrigen Aktionen mit rechtsstaatlichen Mitteln vorher zu unterbinden bzw. schnellstmöglich zu beenden“, erklärte die Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Von der Polizei hieß es, am Tempelhofer Damm hätten Autofahrer:innen Demonstranten attackiert. Weitere Vorfälle seien zunächst nicht gemeldet worden, sagte der Polizeisprecher. Bereits am Montag zum Auftakt der erneuten Aktionen in der Hauptstadt waren einzelne Autofahrer:innen handgreiflich geworden. Eine Person, die mit ihrem Fahrzeug im Stau stand, griff zum Pfefferspray. Die Polizei sprach von vereinzelten Vorfällen.

Polizei verhinderte einzelne Blockaden

Am Donnerstag gab es nach Angaben der Polizei Aktionen unter anderem auf der Koloniestraße im Wedding, der Petersburger Straße in Friedrichshain sowie der Bornholmer Straße in Pankow-Süd und dem Tempelhofer Damm in Höhe der S-Bahn-Haltestelle Tempelhof. „Vereinzelt konnten wir Proteste verhindern„, sagte der Polizeisprecher. Dies sei etwa am Ernst-Reuter-Platz und an der Danziger Straße, Ecke Landsberger Allee in Friedrichshain gelungen.

Die Polizei setzt inzwischen verstärkt Beamt:innen in Zivil ein, die zunächst nicht von Passanten zu unterscheiden sind – und dann schnell zugreifen, wenn es zu Aktionen kommen soll.

Nach Angaben der Letzten Generation ist die Absicht der Aktion, an vielen Stellen der Stadt sichtbar zu sein. Pro Blockadegruppe seien fünf bis acht Demonstrant:innen unterwegs gewesen. Die Aktivist:innen fordern ein Ende der Nutzung von fossilen Energieträgern.

Letzte Generation: Mehr als 270 Anzeigen zu erneuten Aktionen

Seit Wochenbeginn haben die erneuten Straßenblockaden laut Polizei zu mehr als 270 Strafanzeigen geführt. Überwiegend gehe es um Nötigung im Straßenverkehr, teils auch um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sagte der Polizeisprecher.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nach eigenen Angaben bislang rund 2460 Verfahren (Stand: 15. September) gegen Mitglieder der Letzten Generation auf den Tisch bekommen. Es gebe inzwischen 74 rechtskräftige Urteile, hieß es zuletzt. Das Amtsgericht Tiergarten habe bislang mehr als 140 Urteile gesprochen, in zwei Fällen seien Beschuldigte freigesprochen worden.

Haftstrafe für Klimademonstrantin aus Köln

In drei Fällen wurden Haftstrafen ausgesprochen. Die bislang höchste Strafe verhängte das Amtsgericht Tiergarten dabei am Mittwoch. Es verurteilte eine Klimademonstrantin aus Köln zu einer Haftstrafe von acht Monaten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Weil die 41-Jährige im Prozess angegeben hatte, weiter protestieren zu wollen, sah das Gericht keine günstige Sozialprognose. Diese wäre für eine Bewährungsstrafe erforderlich.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Letzter Generation ist es die bislang härteste Strafe, die gegen ein Mitglied wegen Sitzblockaden ausgesprochen wurde. In Berlin waren zuvor Haftstrafen von jeweils vier Monaten verhängt worden.

Im aktuellen Fall hatte sich die Frau laut Urteil vom 10. bis 19. Oktober 2022 in Berlin an drei Blockaden beteiligt und in zwei Fällen an der Straße festgeklebt. Sie war zunächst per Strafbefehl zu Geldstrafen verurteilt worden. Weil die 41-Jährige dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess. Dort beantragte die Berliner Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von insgesamt 1350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro). Das Gericht ging jedoch darüber hinaus und verhängte eine Freiheitsstrafe.

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