Der Bundesgesundheitsminister ist für ein Rauchverbot in Fahrzeugen: Zumindest dann, wenn Schwangere oder Kinder mit anwesend sind. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant, ein Rauchverbot in Fahrzeugen jeglicher Art einzuführen, insofern Minderjährige und Schwangere mit im Auto sitzen. Das Rauchverbot soll für Tabakzigaretten, E-Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte und Cannabis gelten.
Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf einen Referentenentwurf aus Lauterbachs Ministerium berichtet, soll das Nichtraucherschutzgesetz im Zuge der von der Ampel-Koalition geplanten Cannabis-Legalisierung entsprechend geändert werden.
„Durch die Ausweitung des Rauchverbotes auf geschlossene Fahrzeuge in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren wird für diese besonders vulnerable Personengruppe der erforderliche Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet“, heißt es in dem Entwurf. Ungeborene und Minderjährige seien sonst nicht in der Lage, sich der gesundheitlichen Belastung, die durch das Passivrauchen entstehe, zu entziehen.
Passivrauchen kann schwere Erkrankungen auslösen
Wie das Rauchen selbst könne bereits das Einatmen von Tabakrauch aus der Umgebungsluft schwere Erkrankungen auslösen, wird in der Gesetzesbgegründung argumentiert. „Verschiedene Studien belegen, dass die Rauchbelastung im Auto wegen des geringen Raumvolumens extrem hoch ist“, heißt es weiter.
„Nach gesicherter Studienlage verursacht auch das Passivrauchen viele schwere Erkrankungen und Todesfälle, wie koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, chronisch-obstruktive Lungenerkrankungen und plötzlichen Kindstod“, zitiert der RND aus dem Entwurf. Zudem sei ein kausaler Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs bereits durch verschiedene Studien belegt.
Bereits beim Rauchen einer einzigen Zigarette steige die Konzentration von Tabakrauchpartikeln im Fahrzeug „rapide an“, heißt es im Entwurf weiter.
Referentenentwurf noch nicht final abgestimmt
In den vergangenen Jahrzehnten war ein Rauchverbot in Fahrzeugen in Anwesenheit von Kindern immer wieder diskutiert worden. Kritiker:innen des Vorhabens formulierten stets den Einwand, dass ein Rauchverbot in Autos nicht ausreichend kontrollierbar wäre.
Bei einem Verstoß gegen Rauchverbote sehe das Bundesnichtraucherschutzgesetz eine Geldbuße zur Ahndung desselben vor – ein konkreter Betrag wird dabei allerdings noch nicht genannt.
Der Referentenentwurf ist laut RND-Informationen aktuell noch nicht abschließend mit den übrigen Bundesministerien und Ressorts abgestimmt. Vor einem möglichen Beschluss des Bundeskabinetts könnte es also auch noch zu Änderungen des Entwurfs kommen.
Verwendete Quelle: RND
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