Gefährdete Menschen und belastete Böden: Naturschutzorganisation kritisiert mangelnde Sanktionen bei Handel und Einsatz von Pestiziden. Alle Bundesländer hätten Defizite, sieben davon sogar besonders gravierende.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert „massive Defizite“ bei der Umsetzung des Pflanzenschutzgesetzes – und fordert schärfere Kontrollen. Laut einer DUH-Abfrage unter Behörden für das Jahr 2023 würden der Handel und die Anwendung von hochgiftigen Pestiziden in keinem Bundesland ausreichend kontrolliert und Verstöße kaum bis gar nicht sanktioniert. Aktuellere Zahlen gibt es bisher nicht.
In ihrer Analyse verteilt die Umwelthilfe sieben rote Karten an die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. Nordrhein-Westfalen schneidet nur minimal besser ab und bekommt eine gelb-rote Karte. Defizite gibt es jedoch in allen Bundesländern, weshalb auch die verbleibenden acht mit einer gelben Karte. Für die Gesamtbewertung analysierte die Umwelthilfe die Kontrollquote sowie die Höhe der Bußgelder bei Handel und Anwendung verbotener Pflanzenschutzmittel.
Die mangelnden Kontrollen sind laut DUH ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz. Doch gerade diese Verstöße würden laut DUH-Auswertung nur unzureichend bis gar nicht sanktioniert.
Behörden sollen überwachen
Die Behörden müssen den Angaben nach laut Pflanzenschutzgesetz etwa sicherstellen, dass verbotene Pestizide im Handel nicht mehr verkauft werden. In der Landwirtschaft sollen sie demnach die Anwendung nicht mehr zugelassener Pestizide überwachen.
Ohne die gesetzlichen Kontrollen durch die Bundesländer blieben laut Umwelthilfe verbotene hochgiftige Pestizide im Umlauf oder würden falsch ausgebracht.
Menschen und Insekten gefährdet
„Das Wegschauen der zuständigen Behörden hat gravierende Folgen für die Gesundheit der Menschen, für das Überleben von Bestäubern wie Bienen und Schmetterlingen sowie für die Belastung unserer Böden und Gewässer“, teilte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, mit.
Für ihre Analyse hatte die Umwelthilfe bei den Landesbehörden gefragt, wie oft Kontrollen durchgeführt und welche Bußgelder bei Verstößen verhängt wurden – im Handel und bei landwirtschaftlichen Betrieben.
Landwirtschaftsministerium MV: Kontrollen nach Vorschrift
Das Landwirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern weist die Vorwürfe zurück: Das, was gesetzlich vorgeschrieben sei, würde umgesetzt, teilte ein Sprecher der dpa mit. Die Behörden würden sich dabei an der Vorgabe des Kontrollhandbuchs der Länder orientieren und pro Jahr 15 bis 20 Prozent der angezeigten, ansässigen Händler kontrollieren.
Die Prozentzahlen der DUH-Auswertung halte er für wenig aussagekräftig – die realen Kontrollzahlen lägen darüber. Für die Kontrollen ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV zuständig. Die Bußgelder in Mecklenburg-Vorpommern werden demnach im Rahmen eines Ermessensspielraumes festgesetzt – ein Bußgeldkatalog existiere in nicht.
Die DUH fordert in einer Mitteilung alle zuständigen Behörden in Deutschland auf, ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachzukommen, damit „keine hochproblematischen Pestizid-Mittel im Umlauf sind“. Zudem plant die Umweltschutzorganisation, die Kontrollen amtlicher Stellen intensiv zu überwachen.
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