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Nachtfahrverbot für Mähroboter: In diesen Städten ist es (bald) verboten

Nachtfahrverbot für Mähroboter: Erste Städte führen es ein
Foto: Sebastian Gollnow/dpa / CC0 Public Domain / Pixabay, Alexas_Fotos

Mähroboter stellen vor allem für Igel eine tödliche Gefahr dar. Naturschützer:innen fordern daher ein Nachtfahrverbot für die Maschinen. Inzwischen haben bereits mehrere Kommunen nächtliche Verbote verhängt.

Mähroboter sorgen für einen gepflegten Rasen, arbeiten leise und selbstständig – oft auch nachts. Doch genau das stellt ein Problem dar: Für nachtaktive Tiere sind die automatischen Rasenmäher eine tödliche Gefahr. Seit kurzem gilt in Städten wie Köln, Leipzig, Göttingen und Mainz ein nächtliches Fahrverbot für Mähroboter. Dort dürfen die Geräte nachts nicht mehr über die Rasenflächen fahren, um Igel und andere Kleintiere zu schützen.

Igel – gefährdete Gartenbewohner

Igel schützen sich bei Gefahr nicht durch Flucht, sondern rollen sich zusammen – ihre wohl bekannteste Verteidigungsstrategie. Leider macht sie das verletzlich gegenüber Mährobotern: Die rotierenden Klingen der Geräte erkennen die stacheligen Tiere nicht als Hindernis. Besonders nachts, wenn die Mähroboter unbeaufsichtigt fahren, kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen und Todesfällen. Neben Igeln sind auch andere Kleintiere wie Amphibien, Eidechsen und Insekten durch die Mähroboter bedroht.

Der Igelbestand in Deutschland ist rückläufig. Seit 2020 steht der Igel auf der Vorwarnliste der Roten Liste Deutschlands, seit 2024 ist er auch international als gefährdete Art gelistet.

Wo gibt es schon ein Nachtfahrverbot für Mähroboter ?

Einige Städte in Deutschland haben bereits ein solches Verbot eingeführt, in anderen ist es in Planung. Dort dürfen Besitzer:innen von Mährobotern ihre Geräte nicht mehr in der Dämmerung und in der Nacht auf den Rasen schicken. Bei Zuwiderhandlung ist eine Strafe von bis zu 50.000 Euro möglich. 

  • Köln und Leipzig haben als Vorreiter ein Nachtfahrverbot für Mähroboter eingeführt. In Köln drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
  • Göttingen: Auch hier gilt seit Anfang 2025 ein Verbot für Mähroboter in der Nacht.
  • Mainz ist ebenfalls seit April 2025 mit einem Nachtfahrverbot ausgestattet.
  • Erfurt plant ein Verbot und orientiert sich an den Regelungen in Leipzig.
  • Halle und Magdeburg (Sachsen-Anhalt): Arbeiten aktuell an entsprechenden Allgemeinverfügungen zum Schutz des Europäischen Igels.
  • Bad Oldesloe und Lübeck (Schleswig-Holstein): Bad Oldesloe hat bereits einen Beschluss gefasst, Lübeck prüft ein Verbot. Beide Städte informieren ihre Bürger:innen aktiv über die Gefahren für Wildtiere.

Warum gibt es kein bundesweites Verbot für Mähroboter?

Das Thema wurde im Bundesumweltministerium behandelt und war Teil einer geplanten Reform des Tierschutzgesetzes. Diese sah vor, den nächtlichen Betrieb von Mährobotern auf nicht wirtschaftlich genutzten Flächen einzuschränken. Doch aufgrund politischer Veränderungen wurde die Reform nicht umgesetzt.

Viele Kommunen setzen weiterhin auf Appelle und Aufklärung statt auf Verbote, da sie die Rechtsgrundlage für ein Verbot als nicht zwingend notwendig erachten und eine Kontrolle als schwierig betrachten. Auch im Südwesten Deutschlands lehnt das Agrarministerium ein Nachtfahrverbot bisher ab, da das bestehende Tierschutz- und Naturschutzrecht als ausreichend betrachtet wird.

Was fordern Umweltverbände?

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) fordern ein flächendeckendes Nachtfahrverbot für Mähroboter. Sie raten außerdem generell vom Einsatz dieser Maschinen ab.

Was du tun kannst, um Igel zu schützen

  • Verwende keinen Mähroboter.
  • Den Rasen möglichst selten mähen.
  • „Unordnung“ im Garten zulassen, um Lebensräume für Tiere zu erhalten.

Sensibilisiere außerdem deine Nachbarn und Bekannten für das Thema und weise sie darauf hin, möglichst ganz auf Mähroboter zu verzichten – in der Dämmerung und nachts unbedingt.

Mit Material der dpa.

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