Für viele arbeitslose Menschen, die die Voraussetzungen fürs Arbeitslosengeld I nicht erfüllen, gibt es seit Januar das neue Bürgergeld. So berechnen Personen ihren individuellen Anspruch.
Das neue Bürgergeld ersetzt seit diesem Jahr das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld, umgangssprachlich auch Hartz IV. Im Januar 2023 liegt der Regelsatz dafür bei 502 Euro im Monat.
Doch wie hoch der Anspruch individuell ausfällt, hängt auch davon ab, ob man etwa in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Im Falle einer Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen mit Anspruch auf Bürgergeld erhalten beide beispielsweise aktuell jeweils 451 Euro. Als Bedarfsgemeinschaft gelten in der Regel Eheleute und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben – oder eheähnlich Zusammenlebende.
Den individuellen Anspruch auf Bürgergeld berechnen
Auch Kinder, die mit im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind, zählen zur Bedarfsgemeinschaft – wenn sie unverheiratet und erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Wie hoch der individuelle Anspruch dann ausfällt, lässt sich mit einem kostenlosen Bürgergeldrechner der Stiftung Warentest ermitteln.
Zu finden ist der Online-Rechner zum Bürgergeld hier.
Er berücksichtigt auch weitere Zahlungen, die zum Bürgergeld dazu kommen, wie etwa Kosten für Wohnraum und Heizung. Außerdem: Eigenes Einkommen, für das es einen Grundfreibetrag von 100 Euro brutto monatlich gibt. Bei höherem Zuverdienst müssen Empfänger:innen von Bürgergeld hingegen mit Abzügen rechnen. Bei einem Einkommen zwischen 100 und 520 Euro im Monat bleiben etwa lediglich 20 Prozent anrechnungsfrei.
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