Im neuen Monat bekommen Rentner:innen und Pflegekräfte mehr Geld aufs Konto, die DHL erhöht ihre Gebühren und bei Bargeldabhebungen fällt eine Option weg. Außerdem liegt die Frist für die Abgabe der Steuererklärung im Juli.
Gerade in der Urlaubszeit kommt etwas mehr Geld auf dem Konto gerade recht. Wessen Taschen voller werden und welche Änderungen der Juli sonst noch bringt:
Mehr Geld für Rentner:innen
Rentner:innen bekommen zum 1. Juli 3,74 Prozent höhere Bezüge. Beispielsweise bringt die Erhöhung bei einer Rente von 1.000 Euro monatlich 37,40 Euro mehr. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.
Doch Achtung: Durch die Rentenerhöhung rutschen Tausende Rentner:innen in die Steuerpflicht. Jedes Einkommen, das über dem Freibetrag liegt, muss somit versteuert werden. Der Freibetrag hängt vom Renteneintrittsalter ab und unterscheidet sich außerdem zwischen West- und Ostdeutschland.
Wer 2005 in Rente gegangen ist, darf 2025 in den westdeutschen Bundesländern 22.034 Euro verdienen, im Osten sind es 20.573 Euro. Die Unterscheidung zwischen West- und Ostdeutschland gibt es bei einem Renteneintritt ab 2023 nicht mehr. Je später das Jahr des Renteneintritts, desto niedriger ist außerdem der Freibetrag. So dürfen Personen, die beispielsweise 2025 in Rente gehen, bundesweit maximal 17.148 Euro verdienen ohne Steuern zu zahlen. Eine detaillierte Aufschlüsselung über die genauen Beträge je nach Eintrittsjahr liefert Finanztip.
Opferrente steigt
Höher fallen auch die Entschädigungen für die Opfer des SED-Regimes aus. Die Rente für ehemalige DDR-Häftlinge steigt um 70 Euro auf monatlich 400 Euro.
Mehr Geld in der Altenpflege
Auch Beschäftigte in der Altenpflege bekommen mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.
Steuererklärung bis Ende Juli
Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden, wie unter anderem das Bayerische Landesamt für Steuern informiert. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2026. Ausnahmen gibt es unter anderem für Land- und Forstwirte.
DHL-Versand ins Ausland wird teurer
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Preise für internationale Pakete und Päckchen angehoben. Die Änderung betrifft zahlreiche Päckchengrößen und Zielländer. Beispiel: Ein bis zu zwei Kilogramm schweres XS-Päckchen in ein EU-Land kostet künftig 6,99 Euro bei Online-Frankierung – 50 Cent mehr als bisher. Alle Preisänderungen sind in einer Übersichtstabelle der DHL fett hervorgehoben.
Die DHL hat außerdem das Höchstgewicht für internationale Pakete auf 30 Kilogramm vereinheitlicht, „da die meisten Empfangsländer gemäß Weltpostvertrag nur dieses maximale Gewicht akzeptieren“, wie die DHL in einer Pressemitteilung schreibt.
Änderungen beim Abheben von Bargeld
Dank einer Kooperation zwischen der Cash-Group und Shell war es bisher möglich, ohne Mindesteinkauf oder Servicegebühr an Shell-Tankstellen Bargeld abzuheben. Dafür musste man nur Kunde oder Kundin der Deutschen Bank, der Commerzbank, der Postbank oder der Hypovereinsbank sein, die zusammen die Cash-Group bilden. Doch die Vereinbarung läuft im Juni aus und wird nicht verlängert. Ab Juli müssen Bankkund:innen auf Geldautomaten oder Supermärkte ausweichen, um an Bargeld zu kommen.
Es gibt jedoch auch eine Änderung, die Bargeldabhebungen bald einfacher macht: Bereits am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Damit werden unter anderem Betreiber von Geldautomaten verpflichtet, die Bedienung ihrer Geräte barrierefrei zu gestalten. So sollen etwa akustische Signale Menschen mit Sehbehinderung helfen und es soll die Möglichkeit geben, den Text auf dem Display zu vergrößern.
Flexibilität bei der Pflege
Pflegende Angehörige bekommen mehr Flexibilität. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem kalenderjährlichen Gesamtbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst.
Die sogenannte Verhinderungspflege kann zudem in Anspruch genommen werden, ohne dass der Angehörige die zu pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt haben muss. Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Gründe für eine Verhinderung können etwa Krankheit oder Urlaub des Pflegenden sein – ab Pflegegrad 2 springt die Pflegeversicherung für die Kosten für einen Ersatz ein.
Mehr Geld für Bundestagsabgeordnete
Für die 630 Abgeordneten im Bundestag gibt es höhere Bezüge: Zum 1. Juli steigen ihre Diäten um 5,4 Prozent auf rund 11.834 Euro.