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Sachsens Gender-Verbot: So handhaben es andere Bundesländer

Sachsen hat sein Gender-Verbot in Schulen verschärft, Empörung folgte.
Foto: CC0 / Pixabay / vgnk

Sachsen hat sein Gender-Verbot in Schulen verschärft, Empörung folgte. Doch Sachsen ist nicht das einzige Bundesland mit Einschränkungen.

In offiziellen Schreiben, Briefen an Eltern und Unterrichtsmaterialien sind Sonderzeichen für eine gendergerechte Sprache in Sachsen verboten. Das Bundesland wertet in Aufsätzen Sonderzeichen, wie etwa den Genderstern, als Fehler.

Das Kultusministerium hat die Vorgaben zu geschlechtergerechter Sprache kürzlich auf Koorperationspartner:innen ausgeweitet: In der Kommunikation mit Dritten, etwa bei Projekten, soll vertraglich sichergestellt werden, dass keine geschlechtergerechten Sonderzeichen zum Einsatz kommen. Das Land begründete die Entscheidung mit einem Schreiben des Rats für Deutsche Rechtschreibung aus dem Jahr 2021. Doch Kritiker:innen werteten das Vorgehen als „fatales Signal“ (Utopia berichtete).

Sachsen ist aber nicht das einzige Land, das Sonderzeichen für eine gendergerechte Sprache ausdrücklich reguliert, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) schreibt. Nur zwei Länder kommunizieren selbst in gendergerechter Sprache.

Drei Länder verbieten Sonderzeichen explizit

Laut Bericht verbietet auch Schleswig-Holstein das Gendern in der schriftlichen Sprache. Nutzen Schüler:innen ein entsprechendes Sonderzeichen, wird ihnen dies in der Schule als Fehler markiert. 2021 hatte sich die CDU-Bildungsministerin Karin Prien explizit mit einem Erlass an die Schulen gewandt und auf das Amtliche Regelwerk verwiesen. 

Auch in Sachsen-Anhalt gibt es für Gendersternchen und andere Sonderzeichen Minuspunkte in der Schule. Die Verwaltung nutzt seit 1992 die weibliche und die männliche Form, auch wenn sich das Bildungsministerium um geschlechtsneutrale Begriffe bemühe, wie das Ministerium dem RND mitteilte. 

Elf Länder haben offenere Regelungen

Elf andere Bundesländer gehen offener mit geschlechtergerechter Sprache um. In Schulen in Berlin, Bayern, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen werden dem RND zufolge zwar keine Sonderzeichen verwendet. Explizit verboten sind sie aber nicht.

In den Verwaltungen gelten demnach die weibliche, die männliche und die geschlechtsneutrale Form. 

Viele der Länder zeigen sich offen, für neuere Entwicklungen in der Sprache. Das niedersächsische Kultusministerium beispielsweise betont gegenüber dem RND: „Es ist wichtig, dass sich alle Menschen im Bereich Schule – völlig unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität – korrekt angesprochen fühlen.“

Es solle eine „verständliche Sprache gewählt werden, die niemanden diskriminiert“. Das Kultusministerium betont weiter, dass Sprache „einem permanenten Wandel unterliegt“. Die Ministerien in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sehen das ähnlich, schreibt das RND.

Vorreiter: Bremen und Saarland

Auch das bayerische Staatsminsterium für Unterricht und Kultus ist sich der Bedeutung von gendergerechter Sprache bewusst. Gleichzeitig schreibt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder auf Twitter: „Jeder soll es persönlich halten, wie er es will! Aber für Bayern gilt: Eine Pflicht zum Gendern wird es im Freistaat definitiv nicht geben.“

Nur zwei Bundesländer positionieren sich klar pro gendergerechte Sprache: Bremen und das Saarland. In den dortigen Schulen ist das Gendern ausdrücklich erlaubt, berichtet das RND. Der Doppelpunkt wurde einheitlich als Gender-Sonderzeichen festgelegt. Auch in ihrer Außenkommunikation verwenden die beiden Länder dieses Sonderzeichen.

Verwendete Quelle: RND, Twitter

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