Viele Menschen dürften die Grundversorgung noch als einen der teuersten Tarife am Energiemarkt kennen. Inzwischen wendet sich das Blatt aber. Was heißt das für den eigenen Strom- oder Gasvertrag?
Läuft die Preisgarantie bei Strom oder Gas aus? Und die neuen Verbrauchspreise des Sondervertrags sind sogar teurer als die Grundversorgung? Viele Verbraucher:innen dürften sich angesichts der steigenden Energiekosten fragen, was sie nun tun sollen. Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW, gibt im dpa-Interview Antworten.
Wechsel zur Grundversorgung und Sonderkündigungsrecht
Frage: Lohnt sich der Wechsel vom inzwischen oftmals teureren Sondervertrag in die Grundversorgung?
Udo Sieverding: Die Energiemärkte stehen kopf. Während die Grundversorgung jahrelang der teuerste Tarif war, profitieren Kunden der Grundversorgung derzeit von der defensiven Beschaffungsstrategie der Grundversorger und der Mischkalkulation über die vergangenen zwei bis drei Jahre. Kunden sollten daher erwägen, sich in die Grundversorgung fallen zu lassen.
Dauerhaft ist aber auch in der Grundversorgung davon auszugehen, dass die Preise weiter anziehen und sich dem Niveau der teuren Sonderverträge angleichen.
Anmerkung der Utopia-Redaktion: Als Grundversorger gelten die Energieversorgungsunternehmen, die in dem jeweiligen Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskund:innen mit Strom und/oder Gas beliefern. Wer den zuständigen Grundversorger herausfinden möchte, sollte sich laut Bundesnetzagentur an den örtlichen Netzbetreiber wenden. Dieser wiederum wird auf der Energierechnung ausgewiesen – entweder per Name oder in Form eines 13-stelligen Codes. Sollte auf der Energierechnung nicht der Name des Netzbetreibers aufgeführt sein, können Verbraucher:innen den Gas- sowie Stromnetzbetreiber durch die Eingabe der Codenummer auf den von der Bundesnetzagentur empfohlenen Websiten herausfinden.
Gibt es bei Preissteigerungen ein Sonderkündigungsrecht?
In der Regel schon. Bei einem Sondervertrag haben Kundinnen und Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Vertrag ändert – eine Preisänderung stellt in den allermeisten Fällen so eine Vertragsänderung dar.
Der Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also etwa zum 1. November, können Betroffene bis zum 31. Oktober kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung dann aber auch beim Versorger eingegangen sein.
Müssen Strom- und Gasanbieter in der Zukunft ihre Preise wieder nach unten korrigieren, wenn zum Beispiel die Beschaffungspreise sinken?
Wir müssen angesichts weiterer Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten davon ausgehen, dass wir zwei bis drei Jahre mit sehr hohen Energiepreisen leben müssen. Spätestens dann dürfte sich die Situation entspannen und die Energieversorger werden die Tarife dann nach unten anpassen.
Utopia meint: Die Abhängigkeit vom Gas aus Russland und der versäumte Ausbau erneuerbarer Energien sind ein Grund, der uns in diese Preiskrise gebracht hat. Der Energie-Experte Volker Quaschning bezeichnete in der Sendung von Markus Lanz die Energiepolitik der vergangenen Jahrzehnte als „Totalausfall“. Die Energiewende habe man bislang nicht nur versäumt, sondern sich stark von Importen fossiler Brennstoffe abhängig gemacht. Laut Quaschning habe vor allem die alte Bundesregierung weiterhin auf Öl, Kohle und Gas gesetzt. „Und das hat uns jetzt genau in diese Krise geführt“, so der Experte.
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