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Frist für Steuererklärung endet: Darauf gilt es zu achten

Steuererklärung
Foto: CC0 / Pixabay - falco

Für die Einkommensteuer 2022 gelten einige neue Regeln. Auch für 2023 sind bereits Änderungen bekannt. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Egal, ob du deine Steuererklärung für das Jahr 2022 machen oder dich informieren willst, welche neuen Regeln für die Einkommensteuer 2023 gelten. In beiden Fällen findest du hier die wichtigsten Änderungen für Berufstätige, Eltern und Sparer:innen, wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Website mitteilt.

Das gilt für die Einkommensteuer 2022

Bis zum 2. Oktober 2023 ist noch Zeit, die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 abzugeben. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich einiges geändert:

Für Berufstätige:

  • Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer steigt von 9.744 auf 10.347 Euro.
  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag, auch bekannt als Werbungskostenpauschale, wird von 1.000 auf 1.200 Euro erhöht.
  • Der Einkommenssteuertarif wird an die Inflation angepasst, sodass Löhne und Gehälter nicht höher besteuert werden, insofern ihr Anstieg nur die Inflation ausgleicht.

Für Eltern:

  • Der Kinderfreibetrag wird von 5.460 auf 5.620 Euro erhöht. Zuzüglich des Erziehungsfreibetrages ergibt sich ein Gesamtbetrag von 8.548 Euro pro Kind.
  • Die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in Höhe von 4.008 Euro (plus 240 Euro für jedes weitere Kind) wird unbefristet fortgesetzt.

Für Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen:

  • Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt (kW) sind von der Ertragssteuer befreit. Für diese Photovoltaikanlagen ist kein Gewinn mehr zu ermitteln und damit sind in den Einkommensteuererklärungen keine Angaben mehr erforderlich.

Diese neuen Regeln gelten für die Einkommensteuer 2023

Weitere Änderungen hat das Bundesfinanzministerium für die Einkommensteuer 2023 vorgenommen. Die entsprechende Steuererklärung ist bis zum 2. September 2024 an das Finanzamt zu übermitteln. Für die Planung der eigenen Finanzen kann es sich lohnen, schon jetzt einen Blick darauf zu werfen.

Für Berufstätige:

  • Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 10.347 auf 10.908 Euro angehoben.
  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird von 1.200 auf 1.230 Euro erhöht.
  • Der Einkommenssteuertarif wird an die Inflation angepasst, sodass Löhne und Gehälter nicht höher besteuert werden, insofern ihr Anstieg nur die Inflation ausgleicht.
  • Die Freigrenze für den Solidaritätsbeitrag (Soli) wird aufgrund der Inflation von 16.956 Euro auf 17.543 Euro angehoben. Für als Ehepaar veranlagte Steuerzahler:innen liegt die neue Freigrenze bei 35.086 Euro (zuvor: 33.912 Euro).
  • Alle, die ohne eigenes Arbeitszimmer im Homeoffice arbeiten, können bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tage geltend machen. Pro Heimarbeitstag ergibt sich ein pauschaler Werbekostenabzug von 6 Euro. Insgesamt lassen sich also 1.260 Euro auf diese Weise von der Steuer absetzen.

Für Eltern:

  • Der Kinderfreibetrag (inklusive Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) wird von 8.548 Euro auf 8.952 Euro erhöht. Damit steigt automatisch auch der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen.
  • Der Freibetrag für Alleinerziehende steigt von 4.008 Euro auf 4.260 Euro. Wie zuvor gibt es zusätzliche 240 Euro für jedes weitere Kind.

Für Sparer:innen:

  • Der Sparer-Pauschbetrag wird erhöht: für Alleinstehende von 801 auf 1000 Euro, für Ehegatten/Lebenspartner von 1.602 auf 2.000 Euro.
  • Ab 2023 sind Aufwendungen für die Altersvorsorge zu 100 Prozent von der Steuer absetzbar. 2022 waren es nur 94 Prozent.

Weitere Änderungen möglich

Die Informationen dieses Artikels basieren größtenteils auf den offiziellen Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums für 2022 und 2023 zum jeweiligen Jahresbeginn. In der Zwischenzeit wurden jedoch weitere Änderungen beschlossen, diese wurden entsprechend berücksichtigt.

Die hier genannten Angaben sind nicht final, sondern entsprechen dem aktuellen Stand (2. Mai 2023). Es ist möglich, dass in den kommenden Monaten noch weitere Änderungen rückwirkend für 2023 beschlossen werden.

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