Anfang 2023 hat Bremen die Regeln für Tierversuche an Hochschulen verschärft. Die Universität Bremen hat dagegen nun Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Seit Jahren steht die Uni wegen kontroversen Versuchen an Affen in der Kritik.
Im Streit um Tierversuche zieht die Universität Bremen vor das Bundesverfassungsgericht. Die Klage richtet sich nach Angaben der Uni vom Dienstag gegen Teile des neuen Hochschulgesetzes, mit dem Bremens Regierung Tierversuche stark einschränkt. Zuerst hatte „Buten un binnen“ von Radio Bremen berichtet.
Uni besteht auf das Töten von Tieren zu Forschungszwecken
Die Universität kritisiert, dass sie auf eigens für die Lehre getötete Tiere verzichten soll. „Die Vorschrift geht über das Bundesrecht hinaus“, teilte eine Sprecherin der Universität gegenüber „Buten un binnen“ mit. Das deutsche Tierschutzrecht lasse das Töten von Tieren für die Forschung zu.
Die Hochschule klagt außerdem dagegen, dass sie eine externe Kommission bilden soll, die die Tierversuche begutachtet und Empfehlungen ausspricht. Damit werde die Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt, so die Argumentation der Uni.
Kommission könnte umstrittene Affenversuche kritisieren
Schon seit Jahren wird in Bremen vor allem über Affenversuche des Hirnforschers Andreas Kreiter gestritten. Er entzog Makaken zuletzt regelmäßig Wasser, fixierte die Tiere im sogenannten Primatenstuhl und führte umfangreiche Kopfoperationen durch, um mehr über deren Gehirne herauszufinden.
Die Tierrechtsorganisation PETA bemängelt auf ihrer Website, dass die „Belastungen der Versuchstiere nicht durch den angestrebten Erkenntnisgewinn gerechtfertigt“ seien. Auch Ärzte gegen Tierversuche kritisieren Kreiter auf ihrer Website scharf. Seit Kreiter seine Experimente 1997 an der Uni Bremen gestartet hat, hätten sie „keinerlei Nutzen für kranke Menschen erbracht“. Was der Forscher mit den Affen mache, „würde man beim Menschen Folter nennen“.
Die Uni Bremen begründet Experimente
Auf ihrer Internetseite für die Arbeitsgruppe Kognitive Neurophysiologie rechtfertigt die Uni Bremen die Versuche damit, dass es sich um Grundlagenforschung handele. Bei den Vorwürfen werde ignoriert, dass es das Wesen von Grundlagenforschung sei, Fragen zur Funktionsweise eines Organs oder eines physiologischen Prozesses abseits von konkreten anwendungsbezogenen Fragen zu adressieren. In anderen Bereichen sei durch solche Grundlagenforschung viele Jahrzehnte später erst der konkrete Nutzen für den Menschen entstanden.
Außerdem gebe es keine Alternative zur Untersuchung der Fragestellungen, die Kreiters Forschung behandelt, erklärt die Uni Bremen ebenfalls auf der Internetseite. Ärzte ohne Tierversuche verweist auf ihrer Website hingegen auf Forschungsmöglichkeiten, die kranken Menschen mehr nutzen würden, etwa bildgebende Verfahren oder Hirnorganoiden. Bei letzteren handelt es sich um künstlich erschaffenes menschliches Hirngewebe.
Affenversuche aktuell in der Schwebe
Im November 2023 hatte der Senat die Fortsetzung der umstrittenen Experimente an der Universität abgelehnt. Kreitner wehrte sich dagegen und zog mit einem Eilantrag vor das Bremer Verwaltungsgericht, dass ihm im Dezember die Fortsetzung seiner Experimente per Zwischenverfügung vorerst erlaubt hat, wie „Buten und binnen“ berichtete.
Weitere Quellen: Buten und binnen, Buten und binnen (2), PETA, Ärzte gegen Tierversuche, Uni Bremen
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