Ob man Strom oder Gas aus der Ersatzversorgung oder der Grundversorgung bezieht, macht finanziell einen großen Unterschied. Doch scheinbar erschweren manche Versorger den Wechsel zum günstigeren Tarif.
Wenn man in eine Wohnung einzieht, für die kein Energieliefervertrag besteht, und Gas oder Strom nutzt, dann wird man in der Regel in der Grundversorgung zu den sogenannten Allgemeinen Preisen beliefert. Die Grundversorgung liefert der Anbieter, der vor Ort bereits die meisten Kund:innen beliefert. Die Tarife galten früher als sehr teuer – doch wegen der stark gestiegenen Gaspreise hat sich die Lage geändert. Vielerorts sind die Grundversorgungs-Tarife derzeit am günstigsten, und entsprechend gefragt.
Allerdings machen manche Versorger den Wechsel in die Grundversorgung schwer. Die Welt berichtet von einem solchen Fall: „Unser Grundversorger bietet uns derzeit nur die Möglichkeit, in die Ersatzversorgung zu wechseln“, schrieb eine Kundin an die Redaktion.
Die Ersatzversorgung soll die Versorgung bei unklarer Versorgungslage sichern, zum Beispiel wenn ein Anbieter wegen Insolvenz keinen Strom oder kein Gas mehr liefert. In der Regel ist sie aber sehr teuer: Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) darf der Grundversorger in der Ersatzversorgung höhere Preise als in der Grundversorgung berechnen, wenn er das auf seiner Webseite klar ausweist. Im Falle der Kundin, die die Welt kontaktiert hat, lag der Preis für die Ersatzversorgung bei 42 Cent pro Kilowattstunde und damit deutlich über dem Tarif der Grundversorgung. Ihnen sei mitgeteilt worden, sie können erst nach drei Monaten in den Tarif der Grundversorgung wechseln, dies sei gesetzlich so vorgesehen.
Strom & Gas: Darf man erst nach 3 Monaten Ersatzversorgung in die Grundversorgung?
Es stimmt: Nach drei Monaten in der Ersatzversorgung wechselt man automatisch in die Grundversorgung, wenn man nicht zuvor einen anderen Liefervertrag abgeschlossen hat. Das heißt aber nicht, dass die Grundversorgung Kund:innen nicht sofort offensteht.
Die Welt zitiert einen Energieexperten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu: „Nach unserer Auffassung kann jeder Kunde, der entweder aktiv seinen Vertrag wegen einer Preiserhöhung kündigt oder dessen Vertrag vom Versorger gekündigt wird, in die Grundversorgung und muss nicht in die Ersatzversorgung“.
Auch wenn man nach einer Preiserhöhung von dem eigenen Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, müsse der örtliche Anbieter die Grundversorgung anbieten. Am besten kümmert man sich aber aktiv um einen Grundversorgungstarif beim ansässigen Versorger, damit man nicht doch bei der Ersatzversorgung landet. Weigert sich der Anbieter, bleibt laut Welt gegebenenfalls nur der Weg zu den Verbraucherzentralen oder zum Anwalt.
Preisunterschiede bei Strom und Gas erheblich
Nach den Berechnungen des Portals StromAuskunft.de liegt der aktuelle Strompreis (Stand 13.9.) für Neuverträge im Durchschnitt bei
- 38,20 Cent pro kWh beim Grundversorger
- 40,47 Cent pro kWh beim günstigsten Versorger außerhalb der Grundversorgung
- 40,65 Cent pro kWh beim günstigsten Ökostromanbieter
Die regionalen Preisunterschiede sind allerdings erheblich.
Auch bei Gas sind die Unterschiede groß. Die Preise in der Grundversorgung sind allerdings aktuell oft niedriger, weil die Versorger bereits früh viel Gas zu günstigen Preisen eingekauft hatten. Bei E.ON, dem Grundversorger in Hamburg, liegt der Erdgastarif in der Grundversorgung am November bei 19 Cent pro kWh brutto (bei einem Jahresverbrauch bis 2.550 kWh). Die Ersatzversorgung für den selben Jahresverbrauch dagegen liegt bei über 30 Cent pro kWh brutto. Bei den Stadtwerken München (der Grundversorger in München) kostet Gas gut 10 Cent je kWh. Die Ersatzversorgung entspricht hier den Preisen der Gundversorgung.
Mit Material der dpa
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