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Unabhängig vom neuen Gesetz: Welche Heizungen nächstes Jahr ausgetauscht werden müssen

Heizung
Foto: CC0 Public Domain / unsplash - Julian Hochgesang

Über das neue Heizungsgesetz herrscht nach wie vor Uneinigkeit in der Politik. Über einen möglichen Kompromiss sollen am Dienstag Abgeordnete der Koalition diskutieren. Doch auch unabhängig vom neuen Gesetz müssen 2024 einige Heizungen getauscht werden.

Auch im nächsten Jahr müssen mehrere Hunderttausend alte Öl- und Gasheizungen aufgrund ihres Alters ausgetauscht werden. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor, über die die Augsburger Allgemeine berichtet. Demnach werden 2024 rund vier Millionen Öl- und Gasheizungen 30 Jahre alt; ein Teil davon muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dann ausgetauscht werden. Das gilt schon länger und hat nichts mit dem nun von der Bundesregierung angestrebten Heizungstausch zu tun.

Diese Heizungen sind von der Austauschpflicht betroffen

Neben dem Alter der Heizung – Baujahr 1994 oder früher – greift die Austauschpflicht, wenn weitere Faktoren erfüllt sind:

  • Zum Heizen wird ausschließlich Gas oder Heizöl für das Heizen verwendet.
  • Die Heizkessel verwenden eine Konstanttemperaturtechnik. Das verbraucht mehr Energie als nötig. Bleiben dürfen dagegen Heizkessel, die auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren.
  • Die Heizungen weisen eine Heizleistung von 4 bis 400 kW auf. Heizungen mit höherer oder niedriger Leistung sind von der Austauschpflicht ausgeschlossen.

Ebenfalls ausgeschlossen von der Austauschpflicht sind Festbrennstoffkessel, die mit Holz heizen sowie Einzelraumheizungen und direkt geheizte Warmwasserbereiter.

Dienstag soll Kompromiss gefunden werden

Die Bundesregierung diskutiert seit Wochen über eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht unter anderem vor, dass von Anfang 2024 an jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss.

Vor allem aus der mitregierenden FDP kommt Kritik an dem Entwurf von Klimaschutzminister Robert Habeck (Die Grünen). Habeck will sich am Dienstag mit Abgeordneten der Koalition aus SPD, Grünen und FDP treffen und einen möglichen Kompromiss ausloten. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur: „Es kommt jetzt darauf an, dass alle pragmatisch an den besten Lösungen arbeiten.“

Am Dienstag war ein Gespräch stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Ampel-Fraktionen SPD, Grünen und FDP geplant, wie es in Koalitionskreisen hieß. Daneben lud Habeck die Berichterstatter der drei Ampel-Fraktionen für Dienstagabend ein, um die von den FDP-Berichterstattern gestellten 77 Fragen und gegebenenfalls weitere Nachfragen zu beantworten, wie eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte.

FDP fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf

Vor allem die FDP fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Habeck hatte zuvor betont, er hoffe, dass die Diskussion nun „eine konstruktive, lösungsorientierte“ Richtung einschlägt.

Wegen grundsätzlicher Bedenken hatte die FDP verhindert, dass der vom Kabinett bereits beschlossene Gesetzentwurf zum Heizungstausch zum ersten Mal im Bundestag behandelt wurde. Die nächste Sitzungswoche beginnt am 12. Juni. Möglichst noch vor der Sommerpause soll das Heizungsgesetz durchs Parlament.

Aus Regierungskreisen hieß es zum Gespräch Habecks mit den Berichterstattern der Fraktionen, es handle sich um keine Verhandlungsrunde. Folglich werde es auch keine Ergebnisse geben. Im Vordergrund stehe die Beantwortung fachlicher Fragen. In den nächsten Tagen werde es weitere Gespräche geben, unter anderem mit Verbänden. Ziel sei es, wie von Habeck angekündigt, das Gesetz besser zu machen und auszuloten, an welchen Stellen Verbesserungen sinnvoll und machbar seien.

Grünen-Fraktionsvize Audretsch sagte: „Die Gespräche über die besten Lösungen werden im Parlament geführt. Um tatsächlich konkret einsteigen zu können, muss die FDP nun den Weg für ein ordentliches parlamentarisches Verfahren frei machen. Wir müssen Sachverständige anhören, um das Gesetz noch besser und die Förderung noch sozialer zu machen.“

Das sind die Pläne für die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes

Die Pläne zielen darauf, dass von Anfang 2024 an jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss. Alternativ kann auch auf klimaneutral erzeugte Wärme aus einem Wärmenetz umgestellt werden. Der Umstieg soll sozial abgefedert werden, es soll Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben.

Anpassungen könnte es nun beim Starttermin geben. Statt ab 1. Januar 2024 gleich für alle Gebäude zu gelten, könnte der Beginn zunächst nur für Neubauten greifen. Beim Altbaubestand könnte mehr Zeit eingeräumt werden. Auch bei den zugelassenen Heizungen gibt es wohl Spielraum, etwa bei der weiteren Nutzung von Holz oder Holzpellets. Auch der Fernwärme könnte nun noch mehr Bedeutung beigemessen werden, insbesondere in den Städten, wo die Bebauung eng ist.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki sieht keine kurzfristige Einigung. Der Fragenkatalog der FDP-Fraktion müsse schriftlich beantwortet werden, sagte Kubicki den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Dann müsse die gesamte Fraktion die Antworten bewerten. „Erst auf dieser Grundlage lässt sich seriös abschätzen, wie schnell die weiteren Verhandlungen über das Gebäudeenergiegesetz vonstattengehen können.“

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