Seit dem 15. August gibt es eine wichtige Regelung beim Deutschlandticket: Bei Zugausfällen oder -verspätungen können Reisende nun nicht mehr kostenlos auf einen Fernverkehrszug ausweichen.
Nutzer:innen des 49-Euro-Tickets müssen seit dem 15. August 2023 eine wichtige Regel beachten. Das Deutschlandticket gilt nicht mehr als „Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“.
Sollte ein Zug also sein Ziel mit erheblicher Verspätung erreichen und Passagier:innen daraufhin ihren Anschlusszug verpassen, können sie das Deutschlandticket von nun an nicht mehr nutzen, um auf einen Fernverkehrszug auszuweichen.
„Reisende mit einem Deutschland-Ticket müssen für die Benutzung eines Fernverkehrszuges immer eine separate Fahrkarte kaufen“, schreibt die DB auf ihrer Website. Verankert ist die neue Regelung in Paragraf 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO).
Deutschlandticket: Umstieg auf ICE bei Verspätung eingeschränkt
Zuvor konnten Nutzer:innen des Deutschlandtickets auf einen Intercity-Express, Intercity- oder Eurocity-Zug umsteigen, wenn sie aufgrund von Verspätungen nicht mehr pünktlich an ihrem Ziel ankamen.
Das Ticket zur Weiterfahrt mit einem ICE, IC oder EC mussten sie aber zunächst selbst kaufen. Anschließend konnten sie es dann in einem DB-Servicecenter oder per Online-Antrag erstatten lassen.
Diese Regelung gilt seit dem 15. August nur noch, wenn Bahnreisende ihr Ziel aufgrund eines Ausfalls mit der letzten Verbindung nicht vor Mitternacht erreichen oder in den frühen Morgenstunden zwischen 0 Uhr und 5 Uhr mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Ziel ankommen. In allen anderen Fällen müssen sie auf den nächsten Zug des Nahverkehrs warten.
Das änderte sich für Bahnreisende sonst noch
Hintergrund der neuen Regelung ist eine EU-Verordnung. In ihr ist festgelegt, dass Reisende, die Ticketangebote mit „erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ nutzen, bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten nicht auf Fernverkehrszüge umsteigen dürfen.
Im Zuge der neuen Regelung änderte sich für Bahnreisende aber noch mehr: Bahnunternehmen müssen dann auch keine Entschädigung mehr zahlen, wenn sich Züge aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspäten oder gar ausfallen. Als solche Umstände gelten etwa Kabeldiebstahl, Personen auf den Gleisen oder Notfälle im Zug. Auch Wetterverhältnisse sind von dieser Regelung ausgenommen.
Verspätet sich ein Regionalzug, der Reisende mit einem 49-Euro-Ticket zu einem Fernbahnhof bringen sollte, und wollen sie von dort einen ICE erreichen, erhalten sie ab jetzt auch keine Entschädigung mehr, wenn sie den Zug verpassen.
Bisher konnten Passagier:innen bei Verspätungen von einer Stunde 25 Prozent und bei Verspätungen von zwei Stunden 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises in Form einer Entschädigung zurückerhalten.
Verwendete Quellen: Deutsche Bahn, Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO)
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