Mit 63 oder 65? Wann Menschen in Zukunft in Rente gehen können, kommt auf die Versicherungszeit und das individuelle Renteneintrittsalter an. Mit Hilfe eines Rechners können Arbeitnehmer:innen ihr potentiellen Renteneintrittsalter ermitteln.
Mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente? Das war einmal. Denn möglich war das nur für Rentner:innen, die vor 1953 geboren wurden und auf 45 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung kamen. Für alle jüngeren Jahrgänge, die jetzt in Rente gehen wollen, gilt das aber nicht mehr. Denn sie müssen die Altersgrenze jeweils erreicht haben, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können – selbst mit 45 Versicherungsjahren.
Rente mit frühestens 65 Jahren
Dabei steigt das Renteneintrittsalter schrittweise an. „Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren„, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit.
Mit Abschlägen ist es hingegen immer noch möglich, mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Nämlich dann, wenn man mindestens auf 35 Versicherungsjahre kommt. Für all jene gibt es die „Altersrente für langjährig Versicherte“. Allerdings müssen Pensionär:innen, die das tun, auch mit den Einbußen leben: 0,3 Prozent Abzug von der bis dahin erreichten Rente für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts – bis zu 14,4 Prozent maximal. Und dieser Abschlag bleibt bestehen.
Rechner ermittelt Renteneintrittsalter
Wer herausfinden möchte, wann er mit oder ohne Abschläge in Rente gehen kann, kann für einen ersten Überblick den auf der Webseite der DRV zur Verfügung gestellten Rentenbeginnrechner nutzen.
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