Endlich handelt die Bundesregierung: Deutsche Firmen sollen per Gesetz dafür haften, wenn bei ihrer Produktion in Drittstaaten, meist im Globalen Süden, Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit vorkommen. Ein sogenanntes Lieferkettengesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, wenn es nach Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) geht, wie gestern auf einer Pressekonferenz verkündet wurde: ein wichtiger Schritt in Richtung einer fairen Wirtschaft, und das erste positive Signal nach einem langen Prozess. Vier Jahre ist es her, dass die Bundesregierung den sogenannten „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) verabschiedet hat, in dem eine Sorgfaltsanalyse deutscher Unternehmen durch ein Monitoring beschlossen wurde. Im Koalitionsvertrag wurde versprochen: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und werden uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“
Nach mehreren Monitorings liegt das ernüchternde, wenn auch wenig überraschende Ergebnis nun vor: Von den rund 2250 in der zweiten Runde befragten Unternehmen haben nur 455 Unternehmen überhaupt gültige Antworten zurückgemeldet. Das Ergebnis zeige, dass deutlich weniger als 50 Prozent ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen, teilte die Regierung mit. Das ist noch sehr freundlich formuliert: In Wirklichkeit tut laut dem Monitoring nicht einmal jedes fünfte deutsche Unternehmen genug, um Verstöße gegen Umweltschutz und Menschenrechte zu verhindern. Ein vorhersehbares Ergebnis, wenn man bedenkt, dass Menschenrechtsstandards in den globalen Wertschöpfungsketten in Deutschland bisher als freiwilliges Engagement angesehen wurden. Ein Sternchen im Klassenbuch.
Ein Lieferkettengesetz könnte Doppelstandards beenden
In Anbetracht dieser Zahlen liest es sich fast zynisch, wenn der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie, Uwe Mazura, sich statt eines „wettbewerbsverzerrenden Gesetzes“ eine „längst fällige Wertschätzung“ wünscht, weil die deutsche Textilindustrie in letzter Zeit so viel Verantwortung übernommen habe, als sie im Kampf gegen Covid-19 Masken für Deutschland hergestellt habe.
Solche Aussagen belegen eine neokolonial anmutende Doppelmoral: Menschenrechte sind etwas feines, solange sie in Deutschland und bei Deutschen Anwendung finden. Schon bei Löhnen und Arbeitsbedingungen für Gastarbeiter*innen aus osteuropäischen Ländern wie Rumänien oder Bulgarien gelten diese Werte nicht mehr, wie jüngst der Tönnies-Skandal gezeigt hat. Außerhalb Europas schiebt man die Verantwortung weg, wenn Textilfabriken aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen niederbrennen und hunderte Menschen sterben. Deutsche Firmen verkaufen gefährliche Pestizide in Brasilien und Südafrika, die in der EU verboten sind, und nehmen es in Kauf, dass Arbeiter*innen in Bangladesch bei der Herstellung von Sneakern giftige Dämpfe einatmen und zu Hungerlöhnen arbeiten.
Diesen menschenfeindlichen Doppelstandard zu beenden sollte oberste Priorität haben. Damit ein solches Gesetz aber wirklich greifen kann, ohne dabei bestimmte Gruppen auszuschließen und ohne die deutsche und europäische Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden, müssen bei der Verabschiedung des Gesetzes folgende Punkte beachtet werden.
Keine faire Arbeit ohne Geschlechtergerechtigkeit
Arbeiter*innen insbesondere in den globalen Textilfabriken sind in einer großen Mehrheit weiblich. Sie sind zusätzlich zu der finanziellen Ausbeutung und den schlechten Sicherheitsvorkehrungen vor Ort was Hygiene und Brandschutz angeht, geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz ausgesetzt und verdienen außerdem auch noch schlechter als männliche Kollegen. Zudem sind Frauen weltweit für die unbezahlte Sorgearbeit zuständig: Wenn sie aus den Fabriken nach Hause kommen, müssen sie kochen, die Hausarbeit erledigen und sich um die Kinder kümmern. Bei der Durchsetzung von Menschenrechtstandards muss also Gleichberechtigung stets mitgedacht werden: Wenn eine deutsche Firma im Ausland produzieren lässt, muss sie darauf achten, wie Arbeiterinnen während Schwangerschaft, Mutterschutz, Stillzeit und Periode behandelt werden. Sanktionen müssen auch greifen wenn sexueller Missbrauch gemeldet wird. Ein Positionspapier dazu wurde gerade von einem Bündnis aus NGOs wie Brot für die Welt, Femnet und dem Global Policy Forum herausgegeben und sollte im Gesetzentwurf dringend berücksichtigt werden.
Menschenrechtstandards und Umweltschutz zusammendenken
Immer wieder werden Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei der Diskussion um Lieferketten getrennt behandelt, dabei müssen diese beiden Faktoren immer gemeinsam gedacht werden. Was nützt es, formal zu bekunden, dass man indigene Rechte schützen muss, wenn gleichzeitig Regenwald gerodet werden darf, um Soja für unsere Rindfleischproduktion anzubauen? Wie sollen Farmer*innen auf pazifischen Inseln unter fairen Bedingungen arbeiten, wenn zugleich Klimaabkommen nicht eingehalten werden, der Meeresspiegel weiter steigt und ihr Land durch daraus resultierende Umweltkatastrophen, Überschwemmungen und Insektenplagen nutzlos wird oder gar verschwindet? Erst eine konsequente, globale Umweltpolitik macht faire Arbeit überhaupt erst möglich. Einsparungen von CO2-Emissionen und Wasser bei Transport und Produktion müssen genauso dokumentiert und gefördert werden, wie die Verbesserung von Arbeitsbedingungen. Das gleiche gilt für die Reduktion von Verpackungsmüll und Chemikalien. Gefährliche Pestizide dürfen auch außerhalb der EU nicht mehr verkauft werden.
Ein Lieferkettengesetz funktioniert nur mit internationalen Standards
Das Versprechen der Regierung, sich auch auf europäischer Ebene für gerechte Lieferketten einzusetzen, muss eingehalten werden: Deutschland muss die Europäische Ratspräsidentschaft dazu nutzen, verpflichtende Standards und Sanktionen EU-weit durchzusetzen. Dabei wäre es sinnvoll, Stufenpläne zu verabschieden, die die wirtschaftlichen Bedingungen der verschiedenen EU-Staaten berücksichtigen, insbesondere die Auswirkungen der Coronakrise. Kleine Firmen dürfen ebenfalls nicht benachteiligt werden. Vorreiter hierbei ist Frankreich. Dort gilt seit 2017 das europaweit erste Gesetz, das zunächst große französische Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltrisiken zu identifizieren, ihnen vorzubeugen und öffentlich Rechenschaft darüber abzulegen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro geahndet werden. Die Buße kann auf bis zu dreißig Millionen Euro erhöht werden, falls die Pflichtverletzung tatsächlich Menschenrechtsverletzungen nach sich zieht. „Bis jetzt hat noch keine einzige große Firma aufgrund des Gesetzes ihren Sitz aus Frankreich wegbewegt“, sagte Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferketten, gegenüber enorm. Auch finanziell hätten diese Firmen bislang keinerlei große Einbußen durch das Gesetz hinnehmen müssen.
Firmen müssten erkennen, dass es im Gegenteil sogar gewinnbringend sein kann, Lieferketten streng zu überwachen und dadurch hohe Kosten, die zum Beispiel durch Brände oder Einstürze entstehen, zu verhindern.
Schließlich ist es auch unabdinglich Freihandelsabkommen neu zu denken: Freihandelszonen mit den USA oder dem Mercosur dürfen nicht dazu führen, dass Produkte auf den deutschen Markt gelangen, die sich an keinerlei in der EU festgelegte Standards halten. Bei Verhandlungen mit Drittstaaten muss die EU auf die Wahrung von Menschenrechtsstandards bestehen.
Technologie und Logistik müssen massiv gefördert werden
Zu guter Letzt ist das größte Problem des Welthandels die Intransparenz der globalen Produktion. Wie sollen Gesetze zur Überwachung von Lieferketten eingehalten werden, wenn es praktisch keine Rückverfolgung dieser Lieferketten gibt? Firmen müssen verpflichtet werden, ihre Lieferketten aus zu teil hunderten und tausenden Zulieferern zunächst klar zu „mappen“: Lieferketten müssen klar nachvollziehbar sein, um eine Überwachung zu gewährleisten. Auch der Transport von Produkten muss durch Tracking kontrolliert werden, Technologien müssen gefördert werden, die diese Kontrolle möglich machen. Der Autokonzern BMW verkündete Ende März 2020 zum Beispiel, seine weltweiten Lieferketten von Rohstoffen und Bauteilen mit der Hilfe von Blockchain-Technologie zurückverfolgbar machen zu wollen, um zum Beispiel Kinderarbeit zu verhindern. Führende Auto- und Technologieunternehmen hatten 2018 die Mobility Open Blockchain Initiative (Mobi) gegründet, um Blockchain für diesen Zweck zu nutzen. Verpflichtende Standards würden solchen Initiativen viel Auftrieb geben.
Globale Wertschöpfungsketten langfristig gerecht zu gestalten, ist ein langwieriger Prozess, der natürlich nur Schrittweise umgesetzt werden kann. Aber deshalb müssen wir heute damit beginnen. Natürlich darf es dabei kein Gesetz geben, das deutsche Firmen die Gesamtverantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten aufbürdet. Deshalb ist es so wichtig, dass Firmen präventiv vorgehen und vor Ort strenge Verträge mit den Betreiber*innen aushandeln. Dass alle diese Maßnahmen zu teureren Preisen führen wird, ist wahrscheinlich, das heißt aber nicht, dass wir auf einmal mit schwindelerregenden Preisen rechnen müssen. Müller hielt gestern auf der Pressekonferenz zur Ankündigung des neuen Gesetzes einen Teebeutel hoch, den er aus Indien mitgebracht hatte. Die Frauen in der Produktion dort arbeiteten 12 Stunden täglich in schweißtreibender Hitze und verdienten einen Dollar pro Tag, erzählte er. Sie stünden dabei inmitten von Chemikalien ohne Atemschutz. Der Teebeutel koste dann in deutschen Läden 1,5 Cent – würde er 2 Cent kosten, würde das bereits viel ändern.
Autorin: Morgane Llanque
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