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Unterlassungserklärung: Amazon soll verkaufte Elektrogeräte zurücknehmen

Rücknahmepflicht von Elektrogeräten: Deutsche Umwelthilfe leitet Rechtsverfahren gegen Amazon ein
© DUH

Amazon missachtet die gesetzliche Rücknahmepflicht von Elektrogeräten und lässt Verbraucher mit ihrem Elektroschrott allein, sagt die Deutsche Umwelthilfe und fordert daher vom Online-Handelskonzern eine Unterlassungserklärung und einen sofortigen Stopp der Gesetzesverstöße.

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verweigert Amazon die in Deutschland nun gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme von Elektroschrott. Dem Verein lägen mehrere Beschwerden von Verbrauchern vor, die versucht hatten, ihre Recht als Verbraucher wahrzunehmen und defekte Elektrokleingeräte dem Händler zur Entsorgung zurückzugeben. Sie wären „falsch oder überhaupt nicht über die Rückgabemöglichkeiten von Elektrogeräten informiert und in vielen Fällen zurückgewiesen“ worden.

„Amazon hatte, wie alle anderen Handelsunternehmen, neun Monate Zeit, sich auf die Rücknahme von Elektrogeräten vorzubereiten. Die DUH hat acht Wochen vor dem Start dieser Verpflichtung alle großen Händler für Elektrogeräte angeschrieben und auf die verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Rücknahmepraxis hingewiesen“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. „Es ist ein Skandal, dass der Handel die gesetzlichen Vorgaben nun nicht erfüllt.“

Elektroschrott-Gesetz: jeder kann überall zurückgeben

Verbraucher können neuerdings Elektronik und elektrische Geräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimeter ohne Geräteneukauf bei jedem Händler zurückgeben, der mehr als 400 qm Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte hat, oder, bei Onlinehändlern, mehr als 400 qm Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte.

Amazon blendet derzeit nur einen extrem mickrigen Hinweis ein:

Amazon Elektroschrott-Rücknahme-Hinweis
Der Amazon-Hinweis zur Elektroschrott-Rücknahme (Screenshot: amazon.de)

Dieser führt allerdings nur zum Rücknahmesystem der Deutschen Post (Elektroreturn).

Aus Sicht der Umwelthilfe ist es eine Schein-Rücknahme, mit der Amazon sich aus der Verantwortung stiehlt. „Eine Rücknahmemöglichkeit muss dem Kundendienst bekannt sein, damit sie bei Kundenanfragen klar kommuniziert werden kann. Das ist derzeit nicht der Fall“, klagt Philipp Sommer von der DUH auf Utopia-Anfrage.

Außerdem sei es den Kunden nicht zuzumuten, dass sie Geräte einpacken und versenden müssen. „Abgesehen von Problemen mit Lampen und Hochenergiebatterien, wo Bruch- und Brandgefahren bestehen, sinkt durch die Notwendigkeit der verpackten Rücksendung die Motivation für die Kunden, die Möglichkeit der Kleingeräterückgabe auch wirklich in Anspruch zu nehmen.“

Doch was müsste Amazon nun eigentlich tun? Dazu Philipp Sommer: „Amazon muss stationäre Rücknahmestellen aufbauen, und das in zumutbarer Entfernung zum Verbraucher.“ Davon ist derzeit nichts zu sehen.

Rechtlich gegen Amazon vorgehen

Als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat die DUH ein Rechtsverfahren gegen den Handelskonzern eingeleitet und diesen am 2. August 2016 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Amazon in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe defekter Elektrogeräte gewährt.

„Amazon verweigert die Rücknahme und sachgerechte Entsorgung von Altgeräten und lässt so die Verbraucher mit dem Elektroschrott allein. Zur Ertragsmaximierung werden Umweltgesetze gebrochen, Verbraucher falsch informiert und rechtswidrig zurückgewiesen“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Link-Tipp: Verbraucherblogger Daniel Brückner hat 103 Shops auf verschiedene Weise kontaktiert und über eine erfundene Frau versucht, einen Toaster mit kleineren Maßen als 25x25x25 Zentimeter als Elektrokleingerät zurückzugeben. Nur bei 23 Online-Shops wäre die Rückgabe gelungen, die meisten anderen Shops lehnten auf die eine oder andere Weise ab, 10 reagierten gar nicht. Zu den Sündern gehörte auch Amazon: „Der Kundenservice von amazon.de hat es nach 2 unverständlichen Antwortemails abgelehnt, den Toaster zu entsorgen“, so Brückner in seinem Fazit, und wie wahrscheinlich auch bei DUH lag es auch dort wohl daran, dass der Konzern es im vergangenen Jahr versäumt hat, seine Mitarbeiter entsprechend zu informieren – „ein Fehler des Kundenservicemitarbeiters“ trug man auf testbericht.de nach.

Welche Erfahrungen habt ihr mit Elektroschrott-Rücknahme bei Onlinehändlern oder im stationären Handel gemacht? Schreibt uns in den Kommentaren!

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