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Alkohol ab 14 Jahren auch mit Eltern verbieten? Was aktuell (nicht) erlaubt ist

Alkohol ab 14 Jahren auch mit Eltern verbieten? Was aktuell (nicht) erlaubt ist
Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn

Mixgetränke im Supermarkt kaufen oder nach dem Essen mit den Eltern im Restaurant einen Schnaps trinken – was Jugendliche dürfen oder eben nicht, regelt das Jugendschutzgesetz. Der Suchtbeauftragte der Bundesregierung fordert unterdessen neue Regeln.

Geht es nach dem Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Burkhard Blienert, sollen Jugendliche ab 14 Jahren auch in Begleitung ihrer Eltern keinen Alkohol in der Öffentlichkeit trinken dürfen.

„Wenn Kinder und Jugendliche neben ihren Eltern sitzen, ist und bleibt die Wirkung von Alkohol dieselbe und katastrophal in diesem Alter“, erklärte der SPD-Politiker im Gespräch mit Ippen Media. „Wir brauchen aber auch den politischen Willen, diese Regelung zu ändern.“

Blienert plädiert für einheitliche Altersgrenze von 18 Jahren für alle Suchtmittel. Bislang ist in Deutschland der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ab 14 Jahren erlaubt, wenn etwa der Vater oder die Mutter dabei ist.

Laut Blienert sei diese Regelung in Europa „einmalig“ und würde suggerieren, dass Deutschland kein Alkoholproblem hätte. „Wir haben aber ein dickes Problem beim Alkoholkonsum.“

Alkohol: Was Jugendlichen momentan erlaubt ist

Was Jugendliche dürfen oder eben nicht, regelt das Jugendschutzgesetz – auch in puncto Alkoholkonsum. Entscheidend sind erstens das Alter, zweitens die Art des Alkohols und drittens, ob sorgeberechtigte Erwachsene, also zum Beispiel die Eltern, dabei sind. Ein Überblick:

Unter 14 Jahren

Kinder oder Teenager dürfen gar keinen Alkohol trinken, egal wo. Für Jugendliche sieht das anders aus. Jugendlich sind laut dem Jugendschutzgesetz alle, die 14 Jahre alt, aber noch nicht 18 sind.

Ab 14 Jahren

Zuerst einmal: Alkohol ist nicht gleich Alkohol. Wein, Bier und Sekt sind eine Kategorie. Eine andere sind hochprozentige alkoholische Getränke mit mehr als 15 Volumenprozent Alkohol. Dazu gehören Whisky, Wodka, Korn und andere Schnaps- und Branntwein-Sorten.

So dürfen 14- oder 15-Jährige Bier, Wein oder Sekt trinken, wenn die Eltern dabei sind und es ausdrücklich erlauben. Selbst kaufen und trinken dürfen diese Jugendlichen allerdings gar keinen Alkohol.

Ab 16 Jahren

Wer 16 ist, darf Bier, Wein oder Sekt kaufen und trinken. Das gilt aber nicht für die hochprozentige Kategorie Alkohol, also etwa Schnaps. Verboten sind in diesem Alter auch Mixgetränke mit Schnapsanteil.

Ab 18 Jahren

Wer volljährig ist, darf alle legal erhältlichen alkoholischen Getränke kaufen und konsumieren.

Hinweis: Die BZgA bietet ein Info-Telefon zur Suchtvorbeugung an. Es ist Mo – Do von 10 bis 22 Uhr und Fr – So von 10 bis 18 Uhr zu erreichen unter: 0221 892031. Weitere Informationen gibt es hier.

Quellen: Ippen Media, Material der dpa

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