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Cannabis-Legalisierung: Erste Details zu Eigenbedarf, Mindestalter, Verkauf

Cannabis-Legalisierung: Erste Details zu Eigenbedarf, Mindestalter, Verkauf
Foto: Fabian Sommer/dpa

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat Eckpunkte zur geplanten Legalisierung vorgelegt. Kauf und Besitz von Cannabis soll in Grenzen erlaubt werden, geworben werden darf dafür aber nicht.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Eckpunkte zur geplanten kontrollierten Cannabis-Legalisierung vorgelegt: Demnach soll künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf die ihm vorliegenden Eckpunkte, die derzeit zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt würden. Danach soll zudem der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen.

Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft

Um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern, dürften allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werde, hieß es weitern. Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten. Grundsätzlich solle Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Würden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gelte die Straffreiheit ebenfalls. Allerdings könnten die Jugendämter den Eckpunkten zufolge Jugendliche in diesen Fällen zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem werde das mitgeführte Cannabis dann beschlagnahmt.

Die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen reguliert werden: So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. Trotz der Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Es gelte ein generelles Werbeverbot, heißt es dem RND zufolge in den Eckpunkten. Erwogen wird laut den Eckpunkten, den Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden.

Cannabis-Legalisierung vermutlich nicht vor 2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte vor gut einem Monat eine Cannabis-Legalisierung für kommendes Jahr in Aussicht gestellt. Allerdings hatte der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert noch im Juli gesagt, es sei eher unwahrscheinlich, dass das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung vor 2024 in Kraft trete. Die Ampel-Koalition werde Ende dieses Jahres oder Anfang kommenden Jahres einen Entwurf dafür vorlegen.

Lauterbach hatte Ende Juni gesagt, dass etwa vier Millionen Erwachsene Cannabis nutzten. Es gebe einen großen Schwarzmarkt und organisierte Kriminalität in diesen Bereichen. Zudem seien Verunreinigungen zu beobachten, die teils auch beigefügt würden, um Menschen von Cannabis in andere Drogen zu überführen. „Der Cannabiskonsum in Maßen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört.“

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