Wer sein Deutschlandticket kündigen möchte, muss starre Bedingungen einhalten. Diese könnten sich im neuen Jahr allerdings ändern – unter anderem, weil ein Unternehmen die Branche unter Druck setzt.
Deutschlandticket buchen, mit der Bahn fahren und nach Bedarf kündigen: Wer das 49-Euro-Ticket besitzt, könnte es künftig leichter haben, wie Zeit Online berichtet.
Denn bislang ist die Kündigungsfrist des Deutschlandtickets an unflexible Bedingungen geknüpft. Wer entscheidet, das Ticket nicht mehr zu nutzen, muss laut Tarifbestimmungen bis zum 10. eines Monats kündigen. Ansonsten ist die Beendigung erst zum Ende des darauffolgenden Monats möglich – Kund:innen zahlen also ein weiteres Mal 49 Euro.
Diese starre Regelung scheint nun aber laut Zeit Online auf der Kippe zu stehen. Der Grund: das Augsburger Start-up Mo.pla, das Verkehrsunternehmen bei der Digitalisierung unterstützt – und es seinen Kund:innen erlaubt, ihr Deutschlandticket bis 24 Stunden vor Monatsende zu kündigen.
Ein Unternehmen bietet ein Deutschlandticket mit flexibler Kündigung an
Generell steht es Nutzer:innen des Deutschlandtickets frei, bei welchem Unternehmen sie ihr Abonnement abschließen. Somit bleibt ihnen die Möglichkeit, sich auch für ein flexibel kündbares Angebot zu entscheiden.
Etwa über Mo.pla, das den Vetter Verkehrsbetrieben aus dem nördlichen Sachsen-Anhalt bei der Digitalisierung und dem Vertrieb des Deutschlandtickets hilft. Das Start-up ermöglicht es seinen Kund:innen zum Beispiel auch, ihr Deutschlandticket-Abo für eine Dauer von bis zu drei Monaten zu pausieren.
Außerdem haben Vetter und Mo.pla Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur übernommen, etwa indem sie Buslinien neu planen und im ländlichen Raum vermehrt Rufbusse einsetzen. Diese lassen sich auch per App bestellen.
Damit gelang es dem Start-up, seine Verkaufszahlen zu verfünffachen, wie Fabian Watzke, kaufmännischer Leiter der Vetter Verkehrsbetriebe, gegenüber Zeit Online mitteilt. Dieses Vorgehen stoße innerhalb der Branche zwar auf Kritik. „Aber jeder könnte es uns gleichtun“, betont Watzke.
ÖPNV-Branche übt Kritik an flexiblen Kündigungsbedingungen des Deutschlandtickets
Seitens des Bundesverkehrsministeriums zeigt man sich wenig erfreut über Mo.plas flexible Bedingungen zur Kündigung. Diese seien nicht mit den Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets vereinbar, wie es Anfrage von Zeit Online heißt. Beschlossen wurden die Tarifbedingungen vom Koordinierungsrat – einem Gremium aus Vertreter:innen von Bundes- und Landesministerien sowie Verkehrsverbänden.
Und auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) kritisiert, wie Mo.pla die Kündigung des Deutschlandtickets handhabt. „Das Deutschlandticket ist aber noch so jung, dass es bislang keine Instrumente gebe, um das zu sanktionieren“, sagt Daniel Ackers, Sprecher der VDV eTicket Service GmbH, gegenüber Zeit Online.
Mo.pla-Geschäftsführer Robert Kamischke aber betont, dass man flexiblere Kündigungsbedingungen für das Deutschlandticket schaffe, weil man es komplett digital anbietet. So bestünden keine so engen bürokratischen Hürden.
Warum besteht die starre Kündigungsfrist überhaupt?
Zur Frage, warum die Kündigungsfrist des Deutschlandtickets dennoch an so unflexible Bedingungen geknüpft ist, antworten offizielle Stellen laut Zeit Online ausweichend. Vom Infrastrukturministerium Sachsen-Anhalts heißt es etwa, die Tarifbestimmungen gehen auf eine Abmachung von Bund, Ländern und der Branche zurück. Eine kürzere Kündigungsfrist sei aber dennoch „durchaus im Interesse der Kunden“.
Zudem verweist die ÖPNV-Branche als Erklärung der starren Kündigungsbedingungen oftmals darauf, dass einige Unternehmen weniger digitalisiert seien als andere. Manche von ihnen bieten noch immer kein digitales Deutschlandticket an.
Verkehrsunternehmen, die nicht in der Lage sind, ein digitales Ticket bereitzustellen, können „übergangsweise ein Papierticket mit QR-Code ausgeben – längstens aber bis zum 31. Dezember 2023″, heißt es etwa auf der Infoseite der Bundesregierung zum Deutschlandticket.
Für das kommende Jahr steht womöglich eine Änderung der Nutzungsbedingungen bevor, und zwar zugunsten der Kund:innen. Die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets würden nämlich „fortlaufend in den Arbeitsgruppen analysiert und weiterentwickelt sowie die Umsetzung durch Verkehrsunternehmen bewertet“, teilt das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen mit.
Verwendete Quellen: Zeit Online, Bundesregierung
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