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Diese Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung zahlt die Krankenkasse

Nur besonders qualifizierte Ärzt:innen kommen bei einer ärztlichen Zweitmeinung in Frage.
Foto: CC0 / Pixabay / DarkoStojanovic

Je früher ein bösartiger Tumor entdeckt wird, desto besser lässt er sich behandeln. Welche Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung zahlt die Kasse? Hier kommt ein Überblick.

Krebs hat eine tückische Eigenschaft: Er sorgt meist erst dann für Beschwerden, wenn der Tumor bereits fleißig gewachsen ist, vielleicht sogar in andere Organe gestreut hat. Gut, dass es Untersuchungen gibt, mit denen Ärzt:innen bestimmten Krebsarten früher auf die Spur kommen können. 

Krebsfrüherkennung: Das übernimmt die Krankenkasse

Das Bundesgesundheitsministerium gibt auf seiner Webseite einen Überblick, welche Früherkennungsuntersuchungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen. 

Vorab: Zu jedem Früherkennungstermin gehört auch eine gezielte Anamnese. Das heißt, dass Ärzt:innen nach Veränderungen oder Beschwerden fragt, die das jeweilige Organ betreffen.   

Gebärmutterhalskrebs

Der Pap-Abstrich, den viele Frauen bzw. Menschen mit Gebärmutter kennen, ist ein Teil der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Menschen von 20 bis 34 Jahren können diese Genitaluntersuchung jährlich in Anspruch nehmen. Beim Pap-Abstrich wird Material vom Gebärmutterhals entnommen und auf Zellveränderungen hin untersucht. Auch eine Tastuntersuchung ist Teil des Termins.  

Der Gebärmutterhals-Abstrich, der dabei erfolgt, wird nicht nur auf Zellveränderungen hin untersucht, sondern auch auf eine genitale Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV). 

Für Personen ab 35 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs alle drei Jahre. 

Brustkrebs

  • Tastuntersuchung

Personen ab 30 Jahren können jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs in Anspruch nehmen. Dabei tasten Gynäkolog:innen die Brust sowie die Lymphknoten in der Körperregion ab und gibt eine Anleitung, wie sich die Patient:innen zu Hause regelmäßig selbst abtasten kann.  

  • Mammografie-Screening

Menschen im Alter von 50 bis 69 Jahren können alle zwei Jahre ein Mammografie-Screening in Anspruch nehmen. Zentraler Teil ist das Röntgen beider Brüste. Besonderheit: Für diese Früherkennungsuntersuchung werden Einladungen verschickt, in denen in aller Regel ein Termin vorgeschlagen wird. Wie bei allen Früherkennungsuntersuchungen gilt auch hier: Die Teilnahme ist freiwillig. 

Hautkrebs 

Menschen ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Dabei untersuchen Hautärzt:innen die Haut am gesamten Körper nach Veränderungen. Auch dafür qualifizierte Hausärzt:innen können die Untersuchung durchführen. 

Prostatakrebs 

Personen ab einem Alter von 45 Jahren haben jährlich Anspruch auf eine Genital- und Prostata-Untersuchung. Teil des Termins ist eine Tastuntersuchung der Prostata vom Enddarm aus. Auch Lymphknoten in dieser Körperregion werden abgetastet.  

Darmkrebs 

  • Darmspiegelung

Männer* haben ab einem Alter von 50 Jahren, Frauen* ab 55 Jahren Anspruch auf eine Darmspiegelung zur Krebsfrüherkennung. Ist das Ergebnis unauffällig, kann man nach mindestens zehn Jahren eine zweite Darmspiegelung machen lassen. Bei Auffälligkeiten wird früher wieder kontrolliert. 

  • Test auf verborgenes Blut im Stuhl

Eine zweite Möglichkeit, Darmkrebs früh aufzuspüren: Tests auf verborgenes Blut im Stuhl. Frauen haben ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf einen jährlichen Test. Männer ab 50 Jahren können wählen: zwischen einem jährlichen Test oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren. 

Ab 55 Jahren gilt: Sowohl Männer als auch Frauen können wählen zwischen Tests auf Blut im Stuhl alle zwei Jahre oder zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren. 

*gemeint ist das biologische Geschlecht

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