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Erkältet: Darf der Arbeitgeber mich nach Hause schicken?

Krank in der Arbeit
Foto: CC0 / Pexels / Edward Jenner

Herbstzeit ist Erkältungszeit. Was gilt, wenn im Büro die Nase läuft? Kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter:innen einfach so nach Hause schicken?

Das bisschen Schnupfen, die Arbeit wartet, Homeoffice ist nicht möglich – und der Corona-Test ist negativ: Nicht jeder bleibt wegen einer leichten Erkältung zu Hause. Ob das die Kolleg:innen klug finden, ist eine andere Sache. Doch kann der Arbeitgeber eigentlich verlangen, dass man sich dann krankschreiben lässt?

Nein. Auch wenn man – schon allein um andere nicht anzustecken – besser nicht erkältet in die Werkhalle geht oder sich hinter die Kasse setzt, gilt: Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass man sich bei einer einfachen Erkältung krankschreiben lässt. Letztendlich entscheiden immer die eigenen Ärzt:innen, ob man arbeitsunfähig ist, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Dass man überhaupt zum Arzt geht, könne der Arbeitgeber aber ebenfalls nicht verlangen.

Doch es gibt andere Möglichkeiten: „Will der Arbeitgeber vermeiden, dass sich Erkältungen im Betrieb verbreiten, kann er Beschäftigte auf eigene Kosten bitten, zu Hause zu bleiben“, so Markowski. Der Lohn müsse in diesem Fall aber vom Arbeitgeber weiterbezahlt werden. „Er hat auch keinen Anspruch darauf, dass die Beschäftigten dafür Urlaub nehmen oder Zeitguthaben aufbrauchen.“

Ärztliche Hilfe aufsuchen während der Arbeitszeit – ist das erlaubt?

Wie aber gestaltet sich die rechtliche Lage, wenn man aufgrund eines Infekts während der Arbeitszeit zur Ärzt:in möchte? Muss ich meinen Arbeitgeber informieren? Und bekomme ich dennoch Lohn? Rechtsexpert:innen klären auf, welche Regeln bei Arztterminen während der Arbeitszeit zu beachten sind:

Wichtig ist: „Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit haben, zu disponieren und sich darauf einzustellen. Sobald ich weiß, dass ich zum Arzt oder in die Reha gehe, muss ich den Arbeitgeber informieren“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Die Meldepflicht gelte immer unverzüglich, sofern man außerplanmäßig nicht zur Arbeit erscheint.

Grundsätzlich aber gilt: Wer krank und damit arbeitsunfähig ist, darf eine:n Ärzt:in aufsuchen – jederzeit.

Bitte lies unseren Hinweis zu Gesundheitsthemen.

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