Utopia Image

EU tritt Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen bei – warum das so lange gedauert hat

EU tritt Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauenrechten bei
Foto: CC0 Public Domain / unsplash - Joel Muniz

Stark verspätet tritt die Europäische Union (EU) nun der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen bei. Einige EU-Staaten werden damit zur stellenweisen Umsetzung der Konvention gezwungen.

Seit 2011 hat sich der Europarat durch eine damals vereinbarte Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen verpflichtet. Erst in diesem Jahr hat auch die EU den Beitritt zur sogenannten Istanbul-Konvention (offiziell: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) bekannt gegeben, berichtet unter anderem die Nachrichtenagentur AFP. Der endgültige Beschluss zum Beitritt erfolgte am Donnerstag durch den Rat der EU-Mitgliedstaaten, nachdem das Europaparlament im Mai für den Beitritt gestimmt hatte. Die Entscheidung sorgt dafür, dass die Konvention auch in jenen EU-Staaten gültig wird, die sie bisher noch nicht ratifiziert haben.

Was ist die Istanbul-Konvention?

Die Konvention, die 2011 in Istanbul vereinbart wurde, ist eine Übereinkunft des Europarats, dem 46 Staaten angehören. Mit dem Vertrag verpflichten sich Länder zu einem höheren Schutz von Frauen und Mädchen. Dies wird beispielsweise durch die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttäter:innen umgesetzt. Zu der Konvention gehören auch gesonderte Schutzmaßnahmen für Migrantinnen und Asyl suchende Frauen.

Wer hat die Konvention noch nicht ratifiziert?

Sechs EU-Länder haben die Konvention bis jetzt nicht unterzeichnet (Bulgarien, Tschechien, Lettland, Litauen, Slowakei und Ungarn). Sie begründen ihre Entscheidung damit, dass in der Konvention gefordert werde, im Schulunterricht „nicht stereotype Geschlechterrollen“ in den Vordergrund zu stellen. Außerdem befürchten die genannten Staaten durch den Beitritt zur Konvention, zur illegalen Einwanderung in die EU zu ermutigen. Dagegen haben 21 EU-Mitgliedstaaten die Konvention bisher ratifiziert.

Wie wird die Konvention nun in den Mitgliedstaaten umgesetzt?

Obwohl einige Länder der Istanbul-Konvention nicht beigetreten sind, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2021, dass die EU nicht die Zustimmung aller Mitgliedstaaten brauche, um der Konvention beizutreten. Damit gilt sie jetzt in allen 27 EU-Ländern – aber nicht in allen Politikbereichen. Demnach gilt sie nur in den Bereichen, für welche ausschließlich die EU zuständig ist: zum Beispiel bei der Zusammenarbeit der Justiz, der Strafverfolgungsbehörden und im Asylrecht.

Deutschland trat der Konvention Anfang 2018 bei, seit Februar diesen Jahres gilt sie unbegrenzt. Die Ampel-Koalition beseitigte zuvor Bedenken der Großen Koalition (Union und SPD) bezüglich des Aufenthaltsrechts ausländischer Opfer von Gewalt.

Weiterlesen auf Utopia.de:

** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos.

Gefällt dir dieser Beitrag?

Vielen Dank für deine Stimme!

Verwandte Themen: